Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Falsche Artikelbeschreibung = Keine Garantie?
#21

Klar ist das erstmal das Problem des Verkäufers. Ich hab keine Ahnung wie O2 sowas handhabt. Fakt ist das man nichts von jemand kaufen kann wass dem Verkäufer nicht gehört. Was Apple macht oder O2 macht kann keiner sagen. Kann auch sein es gibt weder Probleme mit der Zahlung noch mit dwr Garantie dann ist ja alles gut. Mir wäre es zu unsicher, vorallem wenn der Preis knapp unter der UVP lag.

Theoretisch könnte o2 das Teil sicherlich als "Geklaut" markieren sollte die Zahlung ausbleiben...
Zitieren
#22

@Fiatno1 dein Handy ist Anhand der Seriennummer registriert nicht vom Provider. Apple könnte dein Gerät durchaus sperren wenn sie das wollten. Werden sie wohl kaum tun Smiley
Zitieren
#23

(05.01.2014, 10:51)Boehse Tina schrieb:  Heutzutage liest man in jeder 3. Beschreibung bei Ebay… "Handy stammt aus Vertragsverlängerung"

Du darfst aber nicht ein gekauftes Handy aus einer VVL mit einem finanzierten Gerät vergleichen, bei dem VF nach wie vor Eigentümer ist. Ein Handy aus einer VVL zu verkaufen, welches mein Eigentum ist, ist ja auch völlig ok.

Im Schadensfall einfach an Apple wenden. Habe ich bisher immer gemacht mit T-Mobile Geräten. Weiß nicht was der "Teamleiter" da von sich gegeben hat. Klingt eher nach einer Verkaufstaktik für einen ACPP+.
Zitieren
#24

Kein Provider in Deutschland verlangt ein Telefon zurück. Wenn der Kunde seinen Zahlungen nicht nach kommt wird das Geld über andere Wege eingezogen und es gibt ein Eintrag in der Schufa und dann ist Schicht im Schacht für den Kunden.

Gruss
Zitieren
#25

@Fiatno1 Was ist denn daran so schwer zu Verstehen?

Solange Du Garantie hast, ist es völligst wurscht, woher das iPhone stammt, solange es nicht per iPhone Suche gesperrt ist, kannst Du sogar geklaute iPhones zur Garantie bringen, weil Apple 0 Interesse hat, da Arbeit zu haben.

Einen ACPP lohnt sich bei Apple immer, denn die Geräte gehen, wenn überhaupt, immer NACH den 12 Monaten kaputt.

Und der ACPP kostet 69 Euro, 99 ist der ACPP+
Zitieren
#26

(05.01.2014, 13:38)Denner schrieb:  die Geräte gehen, wenn überhaupt, immer NACH den 12 Monaten kaputt

Schwachsinn!
Zitieren
#27

@Hulk Holger hast Recht Smiley das ist wirklich Quaaaak
Zitieren
#28

Der TE hat ein Problem, er hat ein iPhone, an welchem er kein Eigentum erworben hat. Das iPhone gehört bis zur vollständigen Bezahlung o2. Der sicherste Weg ist, vom Kauf zurückzutreten.
Zitieren
#29

Aber 02 wird das iPhone niemals einfordern!
Zitieren
#30

Das ist vollkommen irrelevant. Rein rechtlich ist das Gerät Eigentum von o2. Der Verkäufer hätte es nicht weiterverkaufen dürfen, stellt er seine Zahlungen ein, begeht er eine Unterschlagung. Das kann nun wieder für den Käufer unangenehme Konsequenzen haben (Hehlerei, ihm ist ja bekannt, dass es ein o2 myhandy Gerät ist).
Wie schon gesagt, den Kauf rückabwickeln erachte ich für sehr zielführend.
Zitieren
#31

Naja, sowas fällt wohl unter gutgläubigem Erwerb, ausserdem wirbt o2 ja sogar damit:

[Bild: ne7.jpg]

Der Eigentumsvorbehalt dient ausserdem dazu, das die Forderung nicht in die Insolvenzmasse fällt, wenn Dritte Forderungen stellen.
Zitieren
#32

Ok Matze, dann nenn mir bitte einmal einen Fall, bei dem ein Telefonanbieter diesen Schritt gemacht hat. o2 ist es egal, was mit dem Handy passiert ist, sie werden ihre Forderungen durch einen Gerichtsvollzieher oder ähnliches einziehen. Sie werden weder das Handy zurücknehmen oder ähnliches, weil sie dadurch ggf ein Verlustgeschäft machen würden oder verkauft o2 mittlerweile gebrauchte verkratzte iPhones?
Zitieren
#33

Naja gutgläubiger Erwerb setzt ja vorraus, dass man keine Kenntnis davon hat. Was bei einem vorliegenden Dokument schwierig ist. Fakt ist Garantie über Apple ja, Gewährleistung bei o2 nein
Zitieren
#34

Das kann ich nicht. Ich habe die rein rechtliche Situation beleuchtet. Das kann in der Praxis auch alles problemlos ablaufen. Es k a n n aber, im Fall eines Falles, auch zu unangenehmen Problemen kommen.
Zitieren
#35

@Marcxxx1893 Da wäre ich mir nicht sicher, denn das würde voraussetzen, das jeder weiß, was my Handy bedeutet.

Und Gewährleistung bleibt bestehen, die kann man nicht durch Verträge oder Vertragsbrüche beschneiden.
Zitieren
#36

@Denner und wo steht geschrieben, dass O2 Gewährleistung für ein Gerät leisten muss, welches O2 selbst gehört?
Zitieren
#37

@Denner

Du solltest wirklich bei rechtlichen Themen die Finger still halten um Dich nicht zu blamieren (Stichwort "Fandungssystem" Zwinkern ). Der TE schreibt doch selbst das er weiß, dass es sich um ein o2 Gerät handelt und er sogar schon mit o2 Kontakt hatte....
Zitieren
#38

@Matze71 Und das steht ihm jetzt tätowiert auf der Stirn? Oder O2 hat einen Aktenvermerk eingetragen, bei dem Handy: "Achtung, Max Müller hat gefragt...."
Zitieren




Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste