Wie kann ein Wohnungseigentum vor Abschluss eures Mietvertrages (2006) begründet worden sein, wenn der Kaufvertrag erst 2015 geschlossen wurde?
Dies ist mir rätselhaft. Für die Unschreibung in Grundbuch muss ja auch schon irgendeine Art notariellem Vertrag existiert haben. Was die da "angeblich" gedreht habe würde mich mal echt interessieren.
Weil, wie Hulk Holger schon geschrieben hatte, wird man erst Eigentümer, wenn man im Grundbuch eingetragen wird. Und ich glaub ja nicht - und weiß auch nicht wie - dass sie schon vor 2006 Eigentümerin war.
Ich bin echt gespannt was da gelaufen sein soll.
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28.12.2015, 21:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.12.2015, 21:09 von
Luckymorpheus74.)
Jetzt erst gelesen hier, hui, echt übel. Sehr schade wie sich sowas doch entwickelt. Wünsche euch die Ruhe und Kraft das gut zu überstehen.
Viele Reaktionen hier sind korrekt, auch der Verweis auf die, "wie würdet ihr als Eigentümer in dieser Situation reagieren"...
Man weiss es nicht, jeder ist anders.
Viele sagen wenn sie Zusammen sind, einen Rosenkrieg, nein niemals, nicht wir! Wenn es soweit ist und Kinder im Spiel sind, ist es oft anders.
Jeder ist anders!
Den Briefauszug finde ich interessant, aber sehr unrealistisch. Auch wenn ich Hulk nicht immer zustimme,' [emoji16], passt das was er sagt sehr gut.
Es klingt alles ziemlich verlogen und passt zeitlich nicht zusammen. Jedweden weiteren Kontakt, auch mündlich nicht annehmen, nicht drauf eingehen, alles nur per Anwalt! Keine Psychospielchen zulassen!
Auch Ratio stimme ich zu, die Daten 2006 zu 15 passen gar nicht, entweder steht sie drin oder nicht, aber nicht so ein bisschen...
Drücke euch die Daumen [emoji106]
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Ich bin kein Anwalt, hatte aber auch schon mal mit so etwas zu tun.
Soweit mir bekannt ist kann niemand mehrere Eingenbedarfskündigungen hintereinander raus schicken. Und irgend eine funktioniert vielleicht irgendwann mal. Wenn der Eigentümer eine schreibt, dann ich die erst einmal rechtsverbindlich. Des deshalb sollte diese auch gleich ordentlich gemacht werden (war ja hier glücklicher Weise wohl nicht der Fall) Und wenn er dann merkt, die war nichts, dann muß die erstmal zurück genommen werden. Und danach kann wieder eine andere geschrieben werden. Also wäre die zweite Kündigung Blödsinn. Und vor einem Gericht sieht das in jedem Fall nicht gut aus.
Und wenn es vor Gericht ist, und der Eigentümer verliert (was ich für Dich hoffe), dann gibt es auch eine Sperrzeit für eine nächste Eigenbedarfskündigung.
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Naja,
Spannend ist wirklich die Umstellung auf Lebensgefährtin!
Ich gehe jede Wette, die Eigentümerin wird nur sehr selten bei der neuen Kurzzeitgefährtin bleiben.
Muss mal den BGB Artikel lesen.
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28.12.2015, 22:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.12.2015, 22:09 von
Dorri.)
Na ja, sind eigentlich alles nur Spekulationen welche hier gemacht werden, da wir alle (?) keine Anwälte ( einschließlich mir!) in Wohnungsrecht sind. ?
Ich frage mich nur gerade, ist des überhaupt rechtens, das diese "Dame" eine erneute Kündigung per Brief, OHNE Briefmarke, OHNE Einschreiben, nur mit nen paar Paragraphen aufgesetzt einfach so in den Briefkasten der Mieterin werfen darf, und das genau diese Kündigung wirklich Rechtens ist?
Hmm, ich habe da meine Zweifel, aber wie gesagt, ich bin kein Anwalt für Wohnungsrecht ?
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Wenn du Zeugen hast, die eine Zustellung in den Briefkasten bekunden, dann reicht das durchaus. Ist auch im Arbeitsrecht eindeutig.
Wer soll denn bezeugen, dass ein Brief nicht angekommen ist? Das ist deutlich schwerer als den Zugang zu beweisen.
Und die Zeugenaussage der Vermieterin selbst genügt nicht, da eine Partei nicht Zeuge sein kann. Sie braucht eine dritte Person dazu.
Edit: ordnungsgemäße Zustellung heißt auch einfach nur: Brief -> Briefkasten. Egal durch was oder wen.