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Hi Leute,
mal eine Frage zu Tankgutscheinen. Wenn ich von meinem Chef einen Tankgutschein für 46 Liter Diesel vom letzten Monat habe, muss ich den dann quasi direkt einlösen?
Oder kann ich z.B. auch zwei Gutscheine, also aus beispielsweise aus Januar und Febuar, je über 46 Liter Diesel, jetzt im März einlösen?
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Kannst Du, so lange Du nicht den Gesamtwert von 44€ überschreitest. Mehr darf der Arbeitgeber pro Monat und Mitarbeiter nicht absetzen.
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Werden die 44,- überschritten, wird der komplette Betrag Steuer & SV-pflichtig...pauschal Versteuerung durch den AG möglich !!!
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Genau. Also lieber unter dem Wert bleiben als einen Cent darüber zu gehen.
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Also bei uns haben die Tankgutscheine 3 Jahre Gültigkeit, laut Auskunft unserer Tankstelle. Die 44€ dürfen seit kurzen bei uns auch nicht mehr überschritten werden, da es an der Kasse immer zu lange gedauert hat um die Rechnung zu splitten, damit die 44€ eingehalten werden.
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21.03.2016, 22:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.03.2016, 22:46 von
Feuersalamander.)
Also geht ein Gutschein mal vergessen, hab ich quasi gelitten? Mein Chef hat die Gutscheine nämlich gesammelt für 3 Monate verteilt. Also 3 x 46 Liter Diesel (demnach 3 x ca. 44€). Ist ja total beknackt, wenn ich dann pro Monat nur einen einlösen darf...
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Die werden ja nicht schlecht, die kann man ja auch später immer mal einlösen. Falls er dann jetzt wieder sammelt hast Du ja genug um die Monate zu überbrücken. Derzeit ist der Spritpreis so niedrig da würde ich die auch aufheben bis der wieder spürbar ansteigt. Bekommt ihr denn jeden Monat neue Gutscheine?
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Eigentlich ja, manchmal bekommen wir keinen und im nächsten Monat dafür dann zwei.
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Vor allem hab ich doch, vorausgesetzt ich bleibe in der Firma, IMMER, die beiden Tankgutscheine zuhause rumliegen, bis ich dort mal kündige oder so?!
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Wann du diese einlöst ist völlig Wurscht , solange diese noch in der mindest Gültigkeit eines Wertgutscheins liegen .Der Gutschein ist ja beim aushändigen an den Arbeitnehmer bereits bezahlt . Die Frage ist in welchem Monat dein Chef diese abgerechnet hat . Dies geht ohne Abzüge nur einmal 44,-€ brutto im Monat .
Es muss noch nichtmal ein Tankgutschein sein .
Vorraussetzungen sind Wertgutscheine und das dem Arbeitnehmer kein Bargeld ausgezahlt wird .
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Richtig ! auch nur 1 Cent über dem Freibetrag lösen die Steuer & SV-Pflicht aus...!
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Das Steuerproblem hat nur die Firma. Die darf nur diese 44 Euro mtl. Als Kosten absetzen, ohne das da STeuer oder SV zu zahlen ist.
Du kannst auch 1.000 Liter tanken, sofern du genug gesammelt hast.
Wir reden hier von Gutscheinen!!
Es gibt aber auch Leute, die eine Tankkarte oder eine Kundennummer an der Tankstelle haben, dort wird dann ja direkt bei der Firma abgebucht, da gilt es wieder die Monatsfrist einzuhalten. Oder wie in meiner Lehrfirma, die hatten eine eigene Tankstelle auf dem Betriebsgel#nde...
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... du könntest z.Bsp. auch jetzt den vom Februar einlösen . Wie gesagt , wann du diese einlöst ist wurscht .
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Kannst Du, aber es sind wegen der Steuern aber nur 44€ Gesamtmenge je Monat erlaubt. Wenn Du darüber liegst werden die Kosten nicht übernommen, so war es jedenfalls früher bei uns immer. Ich wüsste nicht dass sich da etwas geändert hat ?
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Das bezweifle ich, davon war schließlich auch nie die Rede. Er hat Gutscheine seines Arbeitgebers die einen geldwerten Vorteil darstellen. Dieser darf 44€ im Monat nicht überschreiten. Wenn er mit 5000 Gutscheinen unter diesem Wert liegt ist das super, ansonsten kann er diese halt nicht einlösen.
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