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Hey,
eine kurze Frage, vielleicht könnt ihr mir ja weiter helfen.
In Meinen Mietvertrag steht eine Garage, für diese bezahle ich im Monat 40€ allerdings
kann ich diese nicht nutzen, da mein Auto ( auch kein anderes als evtl. ein Smart ) durch die
einfahrt passt. Der vermieter sagt, ich kann die Garage nicht einzeln kündigen, allerdings sehe ich es
nicht ein, für etwas zu zahlen was ich nicht gebrauchen kann. Mein Fahrrad kann ich auch in den Keller tragen...
Frage:
kann mein Vermieter die Kündigung der Garage verweigern?
bei erfolgreicher Kündigung kann er dann einfach die Miete erhöhen um die fehlenden Einnahmen wieder rein zu bekommen!?
Danke schonmal für eure Antworten.
Gruß
Patrick
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Die Einfahrt geht am Hauseingang und am Nachbargrundstück vorbei hier ist es ziemlich eng.
mit einem Normalem Auto keine Chance da durch zu kommen.
Weiter vermieten kommt nicht in Frage, da das Grundstück abgesperrt ist und der Schlüssel gleichzeitig Haus
und Wohnungsschlüssel ist.
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Dann sollte sich der Vermieter was überlegen. Ein Parkplatz der nicht nutzbar ist aber bezahlt werden muss ergibt keinen Sinn.
Aber da bleibt dir wohl nur der Weg übern Rechtsanwalt. Und ob es das Wert ist? Musst du entscheiden. Der Vermieter kommt dir anscheinend nicht entgegen
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Nö ist eher der ich verspreche viel aber halte nichts Typ......
über kurz oder lang werd ich mir wohl was anderes suchen, aber für die Zeit bis dahin
hätt ich gern eine Lösung.
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Also die Garage ist extra aufgeführt im Mietvertrag mit 40€ extra kosten.
Trotzdem ist es ein Vertrag, ergo geht Kündigung nur zusammen.
Und ein Mangel sehe ich nicht. Du hast die örtlichen Gegebenheiten ja bei Vertragsschluss gekannt und die Wohnung trotzdem gemietet. Im Nachhinein festzustellen, dass dein Auto nicht reinpasst würde ich unter Pech verbuchen.
Der Vermieter schuldet dir eine Garage. Und die hat er fit vermietet. Solange im Vertrag nicht ausdrücklich festgelegt ist, dass da ein Auto mit bestimmten Maßen reinpasst sehe ich wenig Erfolgschancen bei einer Mietminderung.
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Das Schloß könnte man fix tauschen falls ein Garagenmieter gefunden würde.
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25.04.2016, 08:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.04.2016, 08:41 von
Stefan.)
Untervermietung bedarf jedoch derZustimmung seitens des Vermieters.
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Also mich würden mal wirklich Foto´s interesieren was das für eine " Garage " ist ....
Für mich nur sehr schwer vorstellbar :-(
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Ich wohne in einem 1952 gebautem Haus mit zufahrt zur Garage am Treppenaufgang vorbei.
Ich müsste die Spiegel einklappen um in die Garage zu kommen und im Hof parken ging auch nicht, weil man nicht aus dem auto mehr austeigen kann.
der opel Kadett 1952 war wohl 1 Meter schmaler???
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25.04.2016, 15:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.04.2016, 15:31 von
Tessa.)
Ein Foto von der Zufahrt würde mich auch mal interessieren.
@Denner: meine Eltern haben Ende der 60ziger eine Blechgarage für ihren damaligen Fiat 500 gebaut. Da man viel mit der Hand ausgeschachten musste (Handgrundstück und nein, man musste sowas ja mit der Hand machen, wo ein Bagger einmal haps gemacht hätte) wurde natürlich um jeden Zentimeter gekämpft. Jetzt habe ich den Spass da mit meinem Golf VI reinzukommen und dann noch aussteigen zu können. Ein Golf VII passt schon nicht mehr, da der wenige Zentimeter breiter ist.
Und leider fehlt mir das Geld was neues zu bauen.