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Nur persönlich ist Schwachsinn, am sichersten ist eh die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher, kostet aber halt auch...
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29.07.2016, 08:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.07.2016, 08:21 von
Feuersalamander.)
Gerichtsvollzieher dauert aber zu lange. Das geht leider nicht.
Da braucht man eine Vorlaufzeit von bis zu zwei Wochen.
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29.07.2016, 08:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.07.2016, 08:22 von
Hulk Holger.)
Ist der Schlüssel eine Bringschuld des Mieters?
Edit geht nicht....
Falls nicht, am Montag 01.08. vormittags vor der Wohnung stehen, kommt der Vermieter nicht, ist er im Annahmeverzug.
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Der Mieter muss dafür sorgen, dass die Schlüssel in den Machtbereich des Vermieters gelangen. Also ja.
Bei einem einwurfeinschreiben kann er nicht behaupten, es sei nicht angekommen. Die post dokumentiert den Einwurf. Dafür gibt's eine Sendungsnummer, die du online eingeben kannst. Diese Annahme kann er daher gar nicht verweigern, weils in den Briefkasten geworfen wird.
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29.07.2016, 11:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.07.2016, 11:18 von
Fraaay.)
Immer diese Einschreibenempfehlungen, die bringen ohne Zeugen gar nichts. Wer beweist denn das wirklich Schlüssel im Umschlag sind? Einwurf in den Briefkasten mit Zeugen, oder Einschreiben mit Zeugen beim kuvertieren und Brief abgeben.
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Keine Ahnung wo du das geschrieben hast, wenn es zu weit weg ist dann lieber verschicken. Ansonsten spricht nichts gegen Briefkasten mit 2 Zeugen.
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