25.11.2008, 18:11
(25.11.2008, 15:59)tollewurst schrieb: Ich hoffe meine Fragen sind sinnvoll zu verstehen, würd mich ma interessieren..Sollte ein Paket entsprechend verzollt sein, steht auch der Inhalt mit dabei. Dem entsprechend hat der Zoll eine Liste mit ueblichen Gebrauchtpreisen und auch Neupreise. Sollte einer der Preise extrem abweichen, werden sie das Paket oeffnen und vergleichen. Passt der Vergleich nicht, wird's teuer, da ein versuchter Betrug unterstellt wird.
Sofern da morgen nen grüner Brief kommt, wäre ich doch dämlich da den genauen Preis anzugeben, sofern der sehr hoch ist, ich jedoch keine Rechnung mehr habe.. Also was tue ich?
Abgesehen davon gibt es auch Positionen auf den Listen, die Einfuhrsteuerfrei sind, so das sie nicht verzollt werden muessen.
Anders gesagt, ein billiger Kaufpreis muss nachgewiesen werden. Geht das nicht, wird ein fixer Preis angenommen. Rechtliche Schritte haelt sich der Zoll dann wohl frei...
Alles weitere und zusaetzliche Informationen ist auch bei www.zoll.de zu finden.