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ZDF Bericht auf Frontal
#1

Bericht aus FRONTAL im ZDF: Sowas kann nur in Deutschland passieren.

Ein Rentner hat im vergangenen Jahr ordnungsgemäß mit seiner Schreibmaschine seine Steuererklärung gefertigt. In dieser hat er Zinseinkünfte von 11.000 Euro angegeben. Tatsächlich hatte er jedoch 18.000 Euro an Zinseinkünften. Als ihm sein Fehler auffiel, informierte er prompt die Sachbearbeiterin beim Finanzamt.

Im Steuerbescheid traute der Rentner seinen Augen nicht ... die Sachbearbeiterin hatte die Zinseinkünfte hintereinander weg geschrieben und auf 1100018000 EUR (1,1 Mrd. Euro) beziffert. Seine Steuerschuld errechnete das Finanzamt auf mehr als 200 Mio. Euro.

Daraufhin rief der Rentner beim Finanzamt an und wies die Sachbearbeiterin auf Ihren "Flüchtigkeitsfehler" hin. Umgehende Änderung wurde ihm zugesagt.

Einige Wochen später wurde dem Rentner seine EC-Karte vom Bankautomaten eingezogen. Seine Bank wies den Rentner darauf hin, dass das Finanzamt eine Steuerrate von 13 Mio. Euro eingezogen habe.

Daraufhin maschierte der Rentner zu seinem Rechtsanwalt. Der Rechtsanwalt fertigte ein Schreiben an das Finanzamt an und innerhalb weniger Tage wurde der Beschwerde abgeholfen. Der Rentner bekam natürlich sein Geld vollständig zurück.

Jetzt aber der Hammer:

Der Rechtsantwalt bezifferte gegenüber dem Finanzamt seine Kosten, die er abhängig vom Streitwert errechnete. Der Streitwert (mehr als 200 Mio. Euro) hatte einen Kostenersatz von 2,5 Mio. Euro zur Folge. Das Finanzamt weigerte sich, den Betrag auszuzahlen. Der Rechtsanwalt klagte seinen Anspruch ein und gewann vor Gericht.

Ein Schreiben ans Finanzamt gefertigt und 2,5 Mio. Euro reicher! Der Mann hat alles richtig gemacht!

Die Kosten für das Verfahren trägt übrigens der Steuerzahler. Die Beamtin wurde auf einen besser bezahlten Posten wegbefördert. Der Anwalt und der Rentner sind seitdem gute Freunde.
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#2

Was für ein schlauer Fuchs.

Nicht schlecht, Herr Specht.

Das ärgerliche ist nur, dass diese Schusseligkeit vom FA auf die Steurerzahler abgewälzt wird. Leider.
Doch die bestehen ja sowieso nur, weil wir immer brav unsere Steuern zahlen.
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#3

es ist nur wegen der summen "etwas komisch", in der sache hat der RA aber nur das rechtsanwaltsvergütungsgesetz ordnungsgemäß angewendet.

der skandal liegt doch vielmehr in der tatsache, dass a) das ganze zum anwalt musste und man nicht vorher auf die hinweise vom geschädigten gehört hat und b) dass es der beamtin am allerwertesten vorbeigeht wer die 2.5mio. € am ende zu zahlen hat...
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#4

So einen Mandanten möchte ich auch mal haben!!
Sollte es also hier jemanden treffen, kann er sich bei mir melden.

Wir werden das auch beste Freunde!
;-)
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#5

ist das nicht ein bericht von 2005? Ich glaube das war fehler von Finanzamt Sankt Augustin oder?
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#6

Ja das Ganze ist schon alt. Aber dennoch heftig.
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#7

sehr schöne story
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#8

das problem liegt beim rechtsanwaltsvergütungsgesetz!
so was irres ist doch reiner verbrechertum.

anwälte werden nicht nach leistung bezahlt, sondern nach den problemen der anderen.... münchhausen lässt grüßen!

sowas kann übrigens auch jedem von uns ganz schnell sehr teuer kommen....
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#9

Kann mans dem Anwalt vorwerfen? Hätte ich genauso gemacht. Jetzt passen die wenigstens auf bevor die jemanden das Konto plündern!
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#10

dem anwalt kann man es sicher nicht vorwerfen! er hat richtig und sehr klug gehandelt!
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#11

schon traurig das anwälte nach dem streitwert und nicht nach der angelegenheit bezahlt werden.

aber versuch das mal zu ändern, was da für ein streitwert dabei rauskommt Biggrin Biggrin Biggrin
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#12

Wonach soll den ein Anwalt den sonst bezahlt wenn nicht nach dem Streitwert!?
Immerhin erfordert ein Fall mit einem Streitwert von 100.000€ mehr Arbeit und Verantwortung als ein Fall mit 500€.
Das das Empfinden des Betroffenen nicht unterscheidet ist auch keine Frage.

In jedem anderen Bereich wird man auch nach Art und Umfang der zu erbringenden Leistung bezahlt.

Im genannten Fall liegt das Verschulden der Behörde.
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#13

in jedem anderen bereich ja!
der anwalt aber nicht. nur weil der streitwert hoch ist, heißt das noch lange nicht, das auch mehr oder andere arbeit für den anwalt ansteht.
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#14

Kannst du das wirklich beurteilen?? Ich glaube nicht.
Woher genau nimmst du deine Fachkenntnis?

Klar gibt es auch Fälle in denen eine Partei viel Geld zahlt, aber gerade in den Fällen ist die Lage kompliziert. Ich kenne auch aus meiner Praxis keinen Fall wo es anders ist.
Im Vergleich zu anderen Ländern ist Deutschland mit dem RVG schon ganz gut bedient.
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#15

nein, ich kann das nicht beurteilen!
es ist lediglich meine meinung und meine erfahrung.

wäre da oben der streitwert nicht 200 Mio. Euro gewesen, sondern nur 200000, hätte der anwalt genau den gleichen aufwand gehabt, seine Honorarnote hätte er aber viel niedriger halten müssen.
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#16

Damit hast du 100%ig recht.
Allerdings ist das sicherlich ein Sonderfall! ;-)
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