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18.02.2009, 14:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.02.2009, 14:44 von
vkeskic.)
es gibt keinen "relevanten" preis für das iphone. dass iphone ist in deutschland exklusiv über t-mobile erhältlich und dort gibt es wohl auch einen iphone preis OHNE vertrag (~1000 €?) ABER was hat das mit deinem konkreten fall zu tun? du hast laut deinem post ein iphone gekauft (ersteigert?) und keins bekommen, wozu also diese ganze "rechnerrei"? du trittst vom kaufvertrag zurück und bittest den verkäufer um rückabwicklung der bisherigen leistungen. d.h. er überweist dir dein geld zurück und du schickst das nokia 5800 an ihn zurück! nichts anderes wird der richter dir sagen bzw. dein anwalt...
der richter wird dir doch nichts vorrechnen und dann einen ausgleichsanspruch zugestehen...
das geld hat der penner ja nicht mehr, jetzt haben wir uns das handy behalten, bzw. meine freundin wollte es.. da er bei der polizei schon bekannt ist und ich weiß das ich die 392,- nie mehr gesehen hätte, hab ich ihm vorgeschlagen, dass ich da handy nehme und er muss mir noch 150 eur überweisen.. da hat er eingewilligt, aber jetzt will er nur mehr 50 eur überweisen weil er eben meint dass das nokia 5800 350 eur wert ist. ich lass mich nicht verarschen, da ich bei ihm ein iphone 3g 16 gb neu und original verpackt gekauft habe, und kein nokia 5800, nur haben wir das handy schon verwendet, und ich will jetzt die differenz zum iphone haben..
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550 ist auch nicht korrekt (deine 400+150), theoretisch müsste er mindestens 250.- drauflegen, da der aktuelle (deutsche) Kaufpreis im Internet bei 650 liegt.
eben, das mein ich ja, wir sind ihm mit den 150,- eur eh schon entgegengekommen..
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ich versteht das nicht, ihr könnt nicht türkisch basar spielen und damit dann vors gericht ziehen...wenn der kollege kein geld hat, wird ihn deine anzeige/klage auch nicht weiter interessieren.
fakt ist, dein geld siehste in naher zukunft sicherlich nicht, gericht hin, gericht her.
das ist mir schon bewusst, ich lass mich nur nicht von so einem 17 jährigen rotzlöffel verar... ich will einfach, dass er eine gerechte strafe erhält, und sich das vielleicht für die zukunft merkt, ob ich das restgeld noch bekomm hin oder her! es kann einfach nicht sein, dass frechheit immer siegt und ich mich dann noch herumstreiten muss..
vor gericht will ich lediglich den neuwert des iphone dem des nokias gegenüberstellen, mal sehen was rauskommt.. wenn ich ihm das nokia auch noch retour sende, hab ich ja gar nix mehr..
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du sollst ihm ja nix retour schicken aber dein problem ist nicht der iphone preis, dein problem ist, dass dich ein mittelloser typ betrogen hat! und bei solchen leuten bringt ein gerichtsweg nichts. aber dass ist einzig und allein deine entscheidung. wie bereits gesagt, es gibt keinen relevanten iphone preis, bei t-mobile erkundigen was das gerät ohne vertrag neu kostet scheint aber der "sinnvollste" weg zu sein...
Du hast Dich doch nun bereit erklärt das Nokia zu nehmen und scheinbar auch in Nutzung.
Somit hast Du die falsch gelieferte Ware angenommen.
Ihr redet somit nicht mehr über einen Wertausgleich oder Rückabwicklung.
ihr redet Facktisch nur noch über den Wert des Nokia.
Du hättest die Ware nicht in gebrauch nehmen dürfen und eine Rückabwicklung anstreben müssen.
Gericht bringt Dir hier nun nicht mehr viel.
ja, bringt sicher nicht viel, aber er hat eine weitere anzeige wegen betruges, und vielleicht wird er ja mal hinter "schwedische gardinen" wandern, wenn er so etwas öfters macht..
es war ja nicht alleine das, sondern er hat versichert, dass das iphone schon unterwegs ist mehrmals mit der post usw., dann hat er mich mit seinem anwalt bedroht und lauter solche sachen.. gekommen ist dann nach langem hin und her ein hermes paket (und nicht post) mit einem idiotischen brief und dem nokia..
er hat mich bedroht, beschimpft und immer wieder den restpreis runterdrücken wollen.. ich hab alle mail und sms zum glück gespeichert, und hab eben heute die betrugsanzeige gemacht..
Wenn ich statt nen Passat nen Golf bekomme und Ihn behalte, dann kann ich nicht sagen
<<der Golf kostet 25T€ der Passat 40T€ ich behalte den Golf für die gezahlten 25T€ und bekomm noch
15T€ Wertausgleich. Somit hättest Du einen Golf für 15t€.
Was Du schreibst ist in der Ecke Schmerzensgeld angesiedelt. Das gibts aber hier so nicht.
Rückabwicklung wäre das richtige gewesen.
Und macht er hier Mühe, dann Anzeige wegen Betrug und das Gericht
kann was machen....., wenn es in 3 Jahren Lust und zeit hat.
ausserdem hab ich schriftlich, dass er mir noch die 150, eur überweist, und die will ich auch auf jeden fall haben!
ja, er ist aber trotzdem ein betrüger der vorsätzlich falsche ware gesendet hat, und ich hab die ware + 150 eur angenommen, nicht nur die ware allein.. das hab ich eben auch schriftlich
Für die 150 vor Gericht. Na wenn das nicht mal mehr Kostet.
Aber versuch es und lass Dich nicht von "seinen Anwaltsgeschwafel" ablenken.
ja, gericht ist natürlich die frage ob die kosten-nutzen rechnung aufgeht, aber mir ist schon recht wenn er die betrugsanzeige am hals hat..
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Zeig ihn doch einfach an wegen den Schulden die er nicht bezahlen will.
Das andere Thema ist ja erledigt (stimme da vkeskic zu)
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Hast du Ihn denn nun heute angezeigt, oder nicht?
Wenn ja- eine Betrugsanzeige kann nicht einfach zurückgenommen werden- nur weil der Beschuldigte es sich plötzlich überlegt hat und dir einen entstandenen
Schaden erstattet.Also kann er dir zwar die Kohle bezahlen- verfolgt wird das ganze aber trotzdem weiter, da sogenanntes "Offizialdelikt".
Gruss
Andy
hab ich, dann ist er selber schuld.. dann darf er halt nicht die leute für dumm verkaufen, und sich dann wundern, dass ihn jemand anzeigt..
was heisst das dann für mich? muss ich bei der verhandlung dann aussagen, das wir uns nun doch geeinigt haben, und ich kann dann die verhandlung bezahlen oder wie?