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Lieber iPhone-Nutzer – schon GEZ-ahlt?
#21

Ganz einfach, weil man diese Leute nicht rein lässt, egal ob man zahlt oder nicht!
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#22

Ich aus meiner Sicht würde hier einfach eine Analogie zu einem bereits ergangenen Urteil empfehlen.

Zitat: Wird ein internetfähiger Computer (und das iPhone dürfte zweifelsohne dazu zählen!) nicht zum Rundfunkempfang genutzt, so ist hierfür keine Rundfunkgebühr zu zahlen. Aus dem bloßen Besitz lässt sich nicht zwingend rückschliessen, dass der Computer auch zum Bereithalten von Rundfunkempfang genutzt wird.

--> Verwaltungsgericht Stuttgart, AZ: 3 K 4387/08



VG
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#23

Ich warte seit Jahren, dass so ne Flitz-Piepe mal bei mir klingelt.

Der wird gleich vor Ort konfirmiert.
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#24

Oh mann doh
Hab gerade mit einem Kumpel telefoniert, seines Zeichens auch Student und ich meiner er war auch in besagter Vorlesung anwesend. Jedenfalls klingelt es an der Tür und die GEZ steht davor. Er hat sich etwas übertölpeln lassen, die Jungs standen in seiner Wohnung, er hat alles unterschrieben, mit der Folge: Nachzahlung in Höhe von ~ 550 €... Und gute Nacht...
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#25

(17.06.2009, 16:54)miLLiBob schrieb:  Oh mann doh
Hab gerade mit einem Kumpel telefoniert, seines Zeichens auch Student und ich meiner er war auch in besagter Vorlesung anwesend. Jedenfalls klingelt es an der Tür und die GEZ steht davor. Er hat sich etwas übertölpeln lassen, die Jungs standen in seiner Wohnung, er hat alles unterschrieben, mit der Folge: Nachzahlung in Höhe von ~ 550 €... Und gute Nacht...

Sch....e manNod_no manNod_no man, wie kann man nur so naiv seinGruebel.
Für das Geld besorg ich ihm einen neues iPhone 3Gdoh.
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#26

Naiv?! - Sorry, aber das ist definitiv Dummheit! Wie kann man sich "übertölpeln" lassen in dem man ein oder zwei GEZ-Heinis (bewusst!) in seine Wohnung/Haus lässt und dann noch alles unterschreiben was die einem vorlegen?! Spätestens beim Wort "GEZ" läuten bei jedem Erwachsenen alle Alarmglocken und Schluss. Ins Haus kommen die mir nicht so ohne weiteres! Wäre ja noch schöner, wenn solch eine "Behörde" alles darf.

Naja, nun ist das Kind in den Brunnen gefallen. Was gedenkt dein Kumpel nun zu tun? Gibt es da keinen Rechtsweg? Ich meine, wenn er "übertölpelt" wurde, dann gibt es doch sicher einen Ausweg (-guter RA vorausgesetzt). Mann mann. Nod_no

Ok, ich zahle. - Aber nur um Ruhe vor den Typen zu haben (was schon schlimm genug ist!). Aber bei zwei Fahrzeugen, TV usw. will man auch nicht jeden Tag mit der GEZ-Mafia rechnen müssen. Das schlimme ist ja auch, dass die auf Parkplätzen vor Einkaufszentren lauern. Einfach grässlich. Evil1
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#27

Dass es dämlich war steht glaub ich außer Frage.
Ein anderer Kumpel hat ihm aber gesteckt, dass es angeblich ein Rücktrittsrecht oder ähnliches von Verträgen gibt, die an der Tür unterschrieben wurden. Keine Ahnung was er jetzt vor hat...
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#28

GEZ Mitarbeiter, damit meine ich die verstaatlichten Geldeintreiber mit Inkasso Moskau Methoden müssen ihr Gewissen in irgendeine Mülltonne geworfen haben. Normal ist das jedenfalls nicht was die teilweise abziehen.

Eins muss man sich bewusst machen. Unter keinen Umständen GEZ Mitarbeiter ins Haus lassen. Unter keinen. Auch wenn man nix zu verheimlichen hat. Die haben da nix zu suchen. Ich würde die nicht mal mit richterlichen Beschluss rein lassen. Die würde ich so lange vor der Haustür zappeln lassen wie es geht.
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#29

Nur mal kurz zur Info:
Das PC-Online-Gesetz ist noch nicht raus !!!

Vorige Woche war bei mir ein GEZ-Mitarbeiter zur Datenaktualisierung den habe ich gefragt. Ich bezahle für`s Autoradio (Büro) und hatte schon gedacht er hat sich deshalb angemeldet.
Da ich schon das Radio bezahle wird auch nichts dazu kommen.
Nur für denjenigen wichtig: wer bisher nix bezahlt und ein Handy (onlinefähig) vom Provider im Vertrag hat, wird mit Abschluß des Gesetzes (wenn überhaupt) mehr als nur einfache Post bekommen.
Sprich: er wird zwangsweise zur Kasse gebeten.:thumbdown:
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#30

Mal ne Frage,

was passiert wenn man nicht im dauer zustand zahlt? Und gibt es ein Gesetzt das eine Minium Grenze des Gehalt sieht?

Amicus certus in re incerta
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#31

Der neue Rundfunkbeitrag ist haushaltsbezogen. Einer in der Gemeinschaft zahlt und es ist gehaltsunabhängig. Auch Hartz VI Empfänger müssen zahlen. Wenn du einmal gemeldet bist und nicht mit einer guten Begründung kündigst und diese anerkannt wird, hast du kaum eine Chance da rauszukommen.
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#32

@Tessa Hartz IV (nicht VI) Empfänger Können einen Antrag auf Befreiung stellen.
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#33

@Tessa
kaum eine Chance, bedeutet das man eine Chance hat Smiley

Naja, es geht nicht um mich in erster linie, sondern ne Freundin! Die 3 mal die Woche putzt und dafür genau 580 € erhält (Netto)! Die tut mir so leid, und jetzt hat sie auch noch ein Brief von dieser Mafia erhalten, dass sie jeden Monat egal ob Baptist oder nicht Baptisten 18 € blechen muss!

Meines Wissens nach gibt es da eine Befreiung für Geringverdiener

Was sind das doch für bestien!

Amicus certus in re incerta
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#34

@sonnek mit 580€ monatlich bekommt sie doch bestimmt auch noch Leistungen!? Dann sollte sie die Beantragung einer Befreiung einfach mal probieren.
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#35

@Sunny

Wie meinst du das? Nein, sie bekommt keine zusätzliche Leistung! In meinen Augen eine Respektperson, da sie nicht auf Vater Stadt schmarotziert!

Amicus certus in re incerta
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#36

Das ist eine Unterstützung. Schmarotzen wird es erst, wenn man es ausnutzt. Finde dich eher respektlos. Weniger RTL gucken, viele haben die Stütze nötig und müssen genug unter einem Hut bringen um wieder über Wasser zu kommen. Da kann man froh sein, dass wir in Deutschland leben. Ja, ich weiß, jetzt kommen wieder die Bild Leser, wie kacke Hartz IV Empfänger sind. Lol

P.S: Nein, brauche kein Stütze, zahle genug ein und sehe das etwas distanzierter.
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#37

Okay, wenn Die keine Leistungen bezieht, dann kann sie sich auch nicht von den Gebühren befreien lassen.
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#38

@gado
Huh sie ist das gegenteil von dem was du kennst Lol sie geht arbeiten und möchte nicht "Bärbel Schäfer um 15 Uhr auf RTL" ansehen oder irgendwelche sinnlosigkeit!

Ja aber 580 € ist doch total wenig! Wieviel € erhalten den HARTZ IV empfänger?

Amicus certus in re incerta
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#39

Was kenne ich denn? Kenne keine Hartz 4 Empfänger, aber bin auch nicht so dreist sie Schmarotzer zu nennen. RTL, Bild und co stellen das immer so hin und am Ende ist es nur ein sehr geringer Prozentsatz.


http://biallo.sueddeutsche.de/tz/sueddeu...echner.php

Kommt ganz drauf an. Aber wenn sie nur für 580€ arbeiten geht, wird sie ja noch studieren oder andere Sachen machen. Natürlich ist 580€ voll wenig. Dann geht sie aber auch nicht wirklich viel arbeiten oder lässt sich halt ausnehmen, dann ist das aber ihre eigene Schuld. Bei meinem Studium habe ich nebenbei mehr verdient und das nicht mit einem 15€ Stundenlohn für Werkstudenten.
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#40

Die Regelsätze stehen im SGB II. Zusätzlich gibt es noch Leistungen für Unterkunft und Heizung, Mehrbedarfe, einmalige Leistungen uvm. Das ist etwas komplexer und kann daher nicht pauschal beantwortet werden.
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