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Ganz einfach, weil man diese Leute nicht rein lässt, egal ob man zahlt oder nicht!
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Ich aus meiner Sicht würde hier einfach eine Analogie zu einem bereits ergangenen Urteil empfehlen.
Zitat: Wird ein internetfähiger Computer (und das iPhone dürfte zweifelsohne dazu zählen!) nicht zum Rundfunkempfang genutzt, so ist hierfür keine Rundfunkgebühr zu zahlen. Aus dem bloßen Besitz lässt sich nicht zwingend rückschliessen, dass der Computer auch zum Bereithalten von Rundfunkempfang genutzt wird.
--> Verwaltungsgericht Stuttgart, AZ: 3 K 4387/08
VG
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Ich warte seit Jahren, dass so ne Flitz-Piepe mal bei mir klingelt.
Der wird gleich vor Ort konfirmiert.
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Dass es dämlich war steht glaub ich außer Frage.
Ein anderer Kumpel hat ihm aber gesteckt, dass es angeblich ein Rücktrittsrecht oder ähnliches von Verträgen gibt, die an der Tür unterschrieben wurden. Keine Ahnung was er jetzt vor hat...
GEZ Mitarbeiter, damit meine ich die verstaatlichten Geldeintreiber mit Inkasso Moskau Methoden müssen ihr Gewissen in irgendeine Mülltonne geworfen haben. Normal ist das jedenfalls nicht was die teilweise abziehen.
Eins muss man sich bewusst machen. Unter keinen Umständen GEZ Mitarbeiter ins Haus lassen. Unter keinen. Auch wenn man nix zu verheimlichen hat. Die haben da nix zu suchen. Ich würde die nicht mal mit richterlichen Beschluss rein lassen. Die würde ich so lange vor der Haustür zappeln lassen wie es geht.
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Nur mal kurz zur Info:
Das PC-Online-Gesetz ist noch nicht raus !!!
Vorige Woche war bei mir ein GEZ-Mitarbeiter zur Datenaktualisierung den habe ich gefragt. Ich bezahle für`s Autoradio (Büro) und hatte schon gedacht er hat sich deshalb angemeldet.
Da ich schon das Radio bezahle wird auch nichts dazu kommen.
Nur für denjenigen wichtig: wer bisher nix bezahlt und ein Handy (onlinefähig) vom Provider im Vertrag hat, wird mit Abschluß des Gesetzes (wenn überhaupt) mehr als nur einfache Post bekommen.
Sprich: er wird zwangsweise zur Kasse gebeten.:thumbdown:
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09.05.2014, 19:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.05.2014, 19:47 von
sonnek.)
Mal ne Frage,
was passiert wenn man nicht im dauer zustand zahlt? Und gibt es ein Gesetzt das eine Minium Grenze des Gehalt sieht?
Amicus certus in re incerta
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Der neue Rundfunkbeitrag ist haushaltsbezogen. Einer in der Gemeinschaft zahlt und es ist gehaltsunabhängig. Auch Hartz VI Empfänger müssen zahlen. Wenn du einmal gemeldet bist und nicht mit einer guten Begründung kündigst und diese anerkannt wird, hast du kaum eine Chance da rauszukommen.
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09.05.2014, 21:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.05.2014, 21:40 von
sonnek.)
@Tessa
kaum eine Chance, bedeutet das man eine Chance hat
Naja, es geht nicht um mich in erster linie, sondern ne Freundin! Die 3 mal die Woche putzt und dafür genau 580 € erhält (Netto)! Die tut mir so leid, und jetzt hat sie auch noch ein Brief von dieser Mafia erhalten, dass sie jeden Monat egal ob Baptist oder nicht Baptisten 18 € blechen muss!
Meines Wissens nach gibt es da eine Befreiung für
Geringverdiener
Was sind das doch für bestien!
Amicus certus in re incerta
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@Sunny
Wie meinst du das? Nein, sie bekommt keine zusätzliche Leistung! In meinen Augen eine Respektperson, da sie nicht auf Vater Stadt schmarotziert!
Amicus certus in re incerta
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Okay, wenn Die keine Leistungen bezieht, dann kann sie sich auch nicht von den Gebühren befreien lassen.
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@gado
sie ist das gegenteil von dem was du kennst
sie geht arbeiten und möchte nicht "Bärbel Schäfer um 15 Uhr auf RTL" ansehen oder irgendwelche sinnlosigkeit!
Ja aber 580 € ist doch total wenig! Wieviel € erhalten den HARTZ IV empfänger?
Amicus certus in re incerta
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Die Regelsätze stehen im SGB II. Zusätzlich gibt es noch Leistungen für Unterkunft und Heizung, Mehrbedarfe, einmalige Leistungen uvm. Das ist etwas komplexer und kann daher nicht pauschal beantwortet werden.