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[Frage] nach Italien durch Österreich
#21

Hallo,

ich fahren mit einem PKW. Auf Gas umgerüstet. Hoffe es gibt in Österreich und Italien genug Gastankstellen.

@ragingbull . Woher weisst du, dass ich nach Bibione will? *gg*

Kann ich die Strecke auch irgendwie meinem Navigon Naviapp auf dem App bei bringen.

@nicerl. Kannst mir ja die Strecke per PN schicken. Wer weiss ob du an dem Tag überhaupt Zeit hast. Eventuell verspäte ich mich noch durch Stau oder sonst was und dann musst du ellenlang auf mich warten. Aber vielen Dank fürs Angebot. Voll nett.

Habe mal ne Frage zu den Strafen in Österreich, wenn man zu schnell fährt. Ein Kumpel meinte in Österreich darf die Polizei deine Geschwindigkeit schätzen. Also wenn die sagen, dass du 25 km/h zu schnell warst, dann ist das halt so auch wenn man nur 10 km/h zu schnell war.

Stimmt das?
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#22

gastankstellen sind glaub ich kein problem, gibts auch in meiner nähe zur genüge Zwinkern preise dafür weiß ich leider nicht.
kann dir aber den aktuellen tagespreise meiner tanke hier schreiben wenn du willst.

ich weiß nicht ob das navigon zwischenziele kann.
schreib dir mal eine PM mit der ungefähren route.

das mit dem strafen stimmt so nicht ganz, es gibt nur ganz wenige polizisten, welche die schulung zum geschwindkeitschätzen haben, von daher wird dich das nicht treffen.
ist mir persönlich in 20 jahren auf der straße nie passiert.
ganz abgesehen davon, sollte ein polizist meinen, er kann dich schätzen, lass dir diese schulung vorweisen, ansonst----->le** mich. Biggrin
schau einfach, daß du die 30km/h-übertretung nicht überschreitest, so kostet es nicht die welt Zwinkern

grüßle
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#23

Ja, wenn du mal zufällig im Laufe der Tage an einer Tanke vorbei fährst kannste mir ja den Tagespreis der Tanke für Gas mitteilen. Das wäre nett. Prost

Mein Kumpel hat mir schon Schreckensszenario ausgemalt was das schätzen der Geschwindigkeit angeht. Er kommt auch mit. So wie ich ihn kenne wird der nicht einen km/h zu schnell fahren in Österreich *gg*
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#24

nene....so schlimm ist das nicht.
10km/h kannst leicht drüber sein laut tacho!
unbedingt aufpassen mußt du zwischen salzburg-stadt und golling auf der tauernautobahn.
dort gibts ein variables tempolimit welches meist auf 100km/h steht.
die strafen dort sind empfindlich, da es sich um immissionsschutz-tempolimits handelt!
ansonst in den tunnels 110 ist kein thema.
ausser tauerntunnel, dort sind 80 erlaubt, auch hier ist 90 kein problem.
vor dem ersten tunnel (golling) ist ein radarkasten, dieser ist sehr scharf eingestellt! 100!!!
zwischen tauerntunnel und katschbergtunnel gilt tempo 100!!!
hier maximal 110 fahren, dort werden viele ihren schein los, da dort extrem viel mobil gemessen wird mittels laser.
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#25

ich fahre sehr häufig nach bibione. deshalb hab ich mir die route gespeichert.

bin dieses jahr wieder dort.

erste august woche.

das war reiner zufall. es geht ja eigentlich um das stück durch österreich
(14.07.2009, 10:59)nicerl schrieb:  mit einem wohnwagen erhöht sich der spritverbrauch über einen pass enorm gebenüber der autobahn.
da ist locker mal das doppelt drinn, ganz abgesehen von den heißen bremsen beim bergabfahren.

auf dem plöckenpass sind Anhänger etc eh verboten Zwinkern
(14.07.2009, 11:26)*Leopard* schrieb:  Kann ich die Strecke auch irgendwie meinem Navigon Naviapp auf dem App bei bringen.

ja das geht.

du navigierst zuerst bis dorthin

Gewerbepark Süd 6 Kufstein Österreich.

Bis Kufstein Süd kann man ohne Vignete fahren. Das ist genau die Ausfahrt die du nimmst.

Danach navigierst du bis Tolmezzo Italien.

Danach bis nach Bibione

Dann klappt es auch mit dem navi und er schickt dich nicht zurück auf die Autobahn
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#26

Danke euch beiden. Werd mit den Thread nachher nochmal in Ruhe durchlesen. Fahre jetzt zur Arbeit. Nochmal vielen Dank.
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#27

Hier findet man die Erdgastankstellen: http://www.erdgasautos.at/tanken/cngt

Auf die Geschwindigkeit würde ich sehr achten, denn auch eine kleine Überschreitung kann teuer werden. Vor allem in der Urlaubszeit sind sie sehr hart. Daher gilt: Weniger ist gleich mehr.

Und noch ein paar nützliche Infos: Bei Regenwetter wird der Zutritt ausländischen Kennzeichen bzw. Autos in die Stadt Salzburg verwehrt.
Bei Tankstellen werden gerne "freiwillige Spenden" verlangt, für die Benützung der Toiletten. Rechtlich gesehen muss man nichts "spenden". Am besten macht man bei Landzeit, Rosenberg etc. eine Rast, sofern notwendig.
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#28

Das mit der Übertretung würd ich nicht so eng sehen.
115 am Tacho sind maximal 112 in echt!
Minus 5% Toleranz bei Radar und 3% bei Laser macht -5,6=-6 bei Radar 106km/h und bei Laser -3,36=-4km/h macht 108 km/h.
Das wird auch kein harter Bulle strafen!
Diese Werte beziehen sich wohlgemerkt auf Geschwindigkeiten über 100 km/h.
Unter 100 sind es -5km/h bzw -3km/h bei Laser.

Kenn den Strafenkatalog ziemlich genau.
Diese Messtoleranzen sind in ganz Österreich gleich.
Wenn ein Bulle das nicht glaubt, leg ich ihm gern die STVO vor die Nase und schick ihn auswendig lernen!
Aja, pro Person im KFZ ist eine Warnweste erforderlich. Auch wenn das viele nicht glauben wollen.
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#29

Zitat:§ 20. Fahrgeschwindigkeit.
(1) Der Lenker eines Fahrzeuges hat die Fahrgeschwindigkeit den gegebenen oder durch Straßenverkehrszeichen angekündigten Umständen, insbesondere den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen, sowie den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Er darf auch nicht so schnell fahren, daß er andere Straßenbenützer oder an der Straße gelegene Sachen beschmutzt oder Vieh verletzt, wenn dies vermeidbar ist. Er darf auch nicht ohne zwingenden Grund so langsam fahren, daß er den übrigen Verkehr behindert.

(2) Sofern die Behörde nicht gemäß § 43 eine geringere Höchstgeschwindigkeit erläßt oder eine höhere Geschwindigkeit erlaubt, darf der Lenker eines Fahrzeuges im Ortsgebiet nicht schneller als 50 km/h, auf Autobahnen nicht schneller als 130 km/h und auf den übrigen Freilandstraßen nicht schneller als 100 km/h fahren.

(2a) Die Behörde kann, abgesehen von den in § 43 geregelten Fällen, durch Verordnung für ein gesamtes Ortsgebiet eine geringere als die nach Abs. 2 zulässige Höchstgeschwindigkeit festlegen, sofern dies auf Grund der örtlichen oder verkehrsmäßigen Gegebenheiten nach dem Stand der Wissenschaft zur Erhöhung der Verkehrssicherheit oder zur Fernhaltung von Gefahren oder Belästigungen, insbesondere durch Lärm, Geruch oder Schadstoffe und zum Schutz der Bevölkerung oder der Umwelt oder aus anderen wichtigen Gründen geeignet erscheint. Sofern dadurch der beabsichtigte Zweck der Verordnung nicht gefährdet wird, sind einzelne Straßen, Straßenabschnitte oder Straßenarten vom Geltungsbereich der Verordnung auszunehmen.

(3) Für Zeiten, während derer eine besondere Verkehrsdichte zu erwarten ist, oder zur Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen unter den im Abs. 3a genannten Voraussetzungen kann der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie durch Verordnung für alle oder bestimmte Straßen bestimmen, daß die Lenker aller oder bestimmter Fahrzeugarten für die Dauer der besonderen Verkehrsdichte oder der Untersuchungen nicht schneller als mit einer unter Bedachtnahme auf die Verkehrssicherheit oder nach dem Zweck der Maßnahme bestimmten Fahrgeschwindigkeit fahren dürfen. Zur Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen dürfen solche Geschwindigkeitsbeschränkungen nur im unbedingt nötigen Ausmaß und höchstens für die Dauer eines Jahres verordnet, und es dürfen für den gleichen Zweck solche Untersuchungen nicht vor Ablauf von fünf Jahren wiederholt werden.

(3a) Zur Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen darf eine Verordnung nach Abs. 3 nur erlassen werden, wenn die Untersuchung im überwiegenden Interesse des Straßenverkehrs gelegen ist, wie insbesondere Untersuchungen über die Ursachen von Straßenverkehrsunfällen und Untersuchungen über die Lärm- und Schadstoffemissionen auf Straßen, und von der Behörde oder vom Straßenerhalter in Auftrag gegeben wird.

(4) Die Bestimmungen des Abs. 1 werden durch die Regelungen nach Abs. 2 bis 3 nicht berührt.



§ 100. Besondere Vorschriften für das Strafverfahren.
(5a) Bei Übertretungen der Bestimmungen des § 7 Abs. 2 und 5, § 9 Abs. 1 und 2, § 16 Abs. 1 und 2, § 17 Abs. 3, § 19 Abs. 1 bis 7, § 37 Abs. 2 und 3, § 38 Abs. 2a, 5 und 7, § 46 Abs. 1 bis 4, § 47, § 52 Z 2, 4a und 4c und § 53 Z 10 sowie bei mit Messgeräten festgestellten Überschreitungen bis 30 km/h einer ziffernmäßig festgesetzten erlaubten Höchstgeschwindigkeit können - sofern in diesen Fällen nicht Umstände im Sinne des § 99 Abs. 2 lit. c vorliegen - die Bestimmungen des § 50 VStG mit der Maßgabe angewendet werden, dass Geldstrafen bis 36 Euro sofort eingehoben werden.

@Nicerl
Das stimmt nicht ganz. In jedem Auto muss mindestens eine Warnweste sein, aber nicht für jeden Sitz bzw. Insasse. D.h. wenn eine Familie eine Panne hat und es gibt nur eine Warnweste, dann darf nur eine Person das Auto verlassen.
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#30

Ist ja toll -> stark befahrene Bundesstraße -> Panne -> Vati nimmt Weste und flüchtet -> Rest der Familie bleibt im Auto und zittert ob ihnen wer Hinten drauf fährt.

In einer Gefahrensituation immer das Fahrzeug verlassen und das natürlich mit einer Warnweste.

Persönlich habe ich schon einen Bekannten von der Feuerwehr verloren obwohl der eine Weste an hatte, er wurde bei einer Fahrzeugbergung von einem Auto erfasst und eingeklemmt.

Also weg vom Auto
gunky
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#31

@maxafe,
eine weste ist natürlich richtig, nur was machen bei einem auffahrunfall mit sachschaden??!!
in dem fall dürfte laut gesetz nur eine person das auto verlassen!
und wie genau willst du das bei einer abschleppung anstellen?
ergo, der rest OHNE weste zahlt wenns hart hergeht strafe!
somit steht zwar im gesetz, eine weste ist pflicht pro fahrzeug, allerdings muß auch JEDER auf der fahrbahn eine weste tragen!
was sagt uns das? für jeden insassen benötigt man im hardcorefall eine weste.
man muß das gesetz ganz lesen und nicht nur die hälfte davon Zwinkern

§ 100 stimmt glaub ich nicht mehr! busgelder wurden angehoben! 36€ gibts so viel ich weiß nicht mehr. es wurde empfindlich mehr.
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#32

ah nicerl, habe ich doch soeben geschrieben.

gunky
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#33

war mir klar, wollts nur noch deutlich machen, daß der warnwesten-§ nicht nur aus dem einen teil besteht!
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