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iPhone bei ebay verkauft und Käufer behauptet Artikel nicht erhalten zu haben
#61

(13.08.2009, 11:05)lichtgott schrieb:  Super Tipp. Danke!

Vielleicht reicht die blosse Androhnung dieses Tipps beim Empfänger, um das Päckchen "plötzlich" wieder auftauchen zu lassen Zwinkern
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#62

Sag deinem Anwalt das er dem Verkäufer einen Brief schreiben soll wo drin steht das genau nachvollzogen werden kann wo das Handy sich befindet.

1. Aktivierung über iTunes
2. App Store Einkäufe
3. Synchronisieren über iTunes
4. usw.

Ob es jetzt war ist oder nicht Spielt keine Rolle, wichtig ist Druck aus zu üben!!!

Denn wenn der Käufer das iPhone, mal angenommen, schon mit iTunes gesyncht hat oder der gleichen, vielleicht bekommt er dann ein wenig Angst und schreibt zurück das ein Nachtbar das Päckchen entgegen genommen hat der war aber gerade im Urlaub usw. usw.

Druck, Druck, Druck

Die anderen 50% -> Vielleicht hat er das Päckchen wirklich nicht bekommen?
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#63

hmm,

wenn er das Gerät nun wirklich nicht bekommen hat, dann kannst Du mit dieser Seriennummer noch zur Polizei rennen und Anzeige erstatten.

Grüße
access
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#64

Wenn ich mein Geld hab ist mir egal was mit dem Gerät passiert ist
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#65

Ich würde schon versuchen mittels Anwalt bei DHL nach zu fragen was mit dem Päckchen passiert ist vielleicht ist der Postbote nicht ganz Astrein?

So lange Dich das nichts kostet würde ich das für den Käufer tun, wirft auch ein anderes Licht auf Dich.

Der Käufer kann Dir auch Betrug vorwerfen, nicht falsch verstehen, ist halt so.

Auf jeden Fall würdest du besser da stehen.

Stell Dir nur mal vor der Käufer hat das Päckchen wirklich nicht bekommen.

Dann hat er Geld für nichts überwiesen, das ist die andere Seite.

Aber was du machst bleibt ganz allein dir überlassen.
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#66

War gestern Abend beim Anwalt.
Der meinte ich bin völlig im Recht. Eigentlich müsste sich der Käufer einen Anwalt nehmen.
Aber egal. Er schreibt jetzt was.

Wenn der Käufer das Päckchen will muss er DHL verklagen- meine Meinung. Ich halte mich da raus.
Wenn er mir ne Mail geschrieben hätte und gefragt hätte was los ist dann vielleicht. Aber der hat ja direkt Käuferschutz beantragt ohne mit mir Kontakt aufzunehmen. Ich hatte ihm sogar meine Telefonnummer geschickt. Er hat nicht angerufen.
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#67

Ich bleib dabei, die Sache stinkt bis zum Himmel und das Gerät ist längst bei ihm.

Mach dir keinen Stress, aber halt uns mal auf dem Laufenden, was am Ende mit PayPal rauskam.
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#68

So, es gibt News.
PayPal hat GEGEN mich entschieden.

Argument: Es steht so in Ihren AGBs, dass der Käufer praktisch Narrenfreiheit hat bei unversichertem Versand.
Das nennt sich KÄUFERSCHUTZ. Der Käufer hat immer das Recht zu behaupten er hat die Ware nicht bekommen bei unversichertem Versand und bekommt das Geld wieder. Was sind das bitte für AGBs?

Deutsches Recht und Belege der DHL interessieren da nicht.

Jetzt kann ich mich mit PayPal in Luxemburg anlegen. Klasse. Das wird ein monatelanger Rechtsstreit werden. Kein Bock drauf- echt.

AGBs stehen bei denen über dem BGB. Die AGBs sind unwirksam, das ist klar. Aber jetzt muss ich erst mal für mein Recht kämpfen. Zum Glück hatte ich letzte Woche schon einen Anwalt eingeschaltet.

Mein Konto wurde entsprechend belastet und dem Käufer gutgeschrieben.

Jetzt muss ich mir das Geld zurückklagen- mit Zinsen versteht sich.
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#69

das is ja echt unglaublich... langsam sollte man wirklich ebay und paypal meiden. ich drücke dir alle daumen, das du trotzdem noch an dein geld kommst.
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#70

Hallo das habe ich auch schon mal mit gemacht. Habe ein iPhone verkauft und der Käufer sagte es ist nie bei ihm angekommen. Auf seinen Wunsch hin habe ich das iPhone ungesichert verschickt, er wollte 4 euro Porto sparen. Nach der Überprüfung durch PayPal war mein Geld weg hat der Käufer wider bekommen. Ich zum Anwalt und vor Gericht. Das ganze hätte ich mir sparen können. Der Richter sagte ohne nach weiß das ich das iPhone verschickt habe läuft da nichts, es muss bei der Post angebenden werden was drin ist und was der wert ist. Der Richter sagte wer soll weiß was Sie da verschicken wenn keine Angaben gemacht wurden. Mit der Angabe was drin ist über nimmt die Post auch die Haftung für den Inhalt, denn eigentlich müsste die Post die Angaben des Verkäufers über prüfen, wenn Sie es nicht macht handelt die Post in guten Glauben und haftet für einen Schaden. So der Richter. Also habe ich nicht nur das Geld für mein iPhone verloren sondern auch noch die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Das war mir eine Lehre. Nie wieder ohne Inhaltsangabe werde ich was verschicken. Auch eine Anzeige gegen unbekannt ergab nichts die wurde später eingestellt.

DerBoss
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#71

Okay. Klingt ja toll. Ich habe ne Rechtsschutzversicherung. Von dem her kann kommen was will.

Zudem habe ich einen Zeugen, der beaufsichtigt hat wie ich das Gerät eingepackt und versendet habe. Ausserdem noch den Einlieferungsbeleg der Packstation mit Versendungsnummer. In dieser Nummer ist Empfänger, Versender und Datum hinterlegt.

Ich lass es drauf ankommen, bin ja versichert.
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#72

Ich wünsche dir viel Glück……
Und hoffe das du Recht bekommst.

Cool
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#73

Viel Glück dabei...

Das ist echt ne Sauerei, da macht das Verkaufen keinen Spaß mehr. Und für die Zukunft wird die alte gute Überweisung zum Zug kommen.


Bis dann
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#74

Danke. Kann ich gebrauchen.
Der Streit wird sich wohl bin Ende des Jahres hinziehen. Jetzt muss ich erst mal gucken wie ich mein Konto wieder gerade rücke.

700 Öcken im Minus. Super

Ich werde in Zukunft auch nur noch per PayPal zahlen. Keine Zahlungen mehr annehmen.
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#75

Ich bin der Meinung auch wenn du das überhaupt nicht gerne hörst das du dabei die A..... karte gezogen hast und das Ding zu deinem Ungunsten ausgeht.
Fakt ist, er behauptet (wahr oder unwahr)das Päckchen nicht erhalten zu haben.
Er informiert Paypal und verlangt Käuferschutz(das ist sein gutes Recht)
Du kannst nicht beweisen(leider) das du es versendet hast.
Da du in der Beweispflicht stehst und du nichts zu beweisen hast,kannst du dir ja ausmalen wie Paypal entscheiden wird.
Sorry aber ich hätte dir gerne anders geantwortet
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#76

Mmmm. hast du meine Beiträge nicht gelesen?

Selbstverständlich kann ich beweisen, dass ich ein iPhone 3Gs zu dem bestimmten Empfänger versendet habe.

Nur PayPal beharrt auf seine AGB und sagt, dass die höher gestellt sind als das Gesetz.

Von dem her muss nun Justitia entscheiden.
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#77

Paypal ist sowas von unseriös.

Der Käuferschutz ist ein Witz. Das hat die doch nichts zu jucken, ob die Ware ankommt oder nicht. Paypal ist ein Bezahlsystem und kein Richter.

Wenn die Ware nicht ankommt, dann machen das Käufer und Verkäufer miteinander aus. Paypal hat da überhaupt nicht mitzumischen!

Paypal unterstütz Betrüger und somit kann man PayPal mit Fug und Recht als Verbrecher betiteln. Sie verlassen sich auf die Aussage eines Menschen. Die wollen weder Beweise sehen noch sonst was.

Der sogenannte Käuferschutz ist ein Verkäuferunschutz.
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#78

Für mich kommt paypal bei einem Verkauf auch nicht mehr in Frage.
Habe auch ähnlich schlechte Erfahrungen gemacht. Der Käufer behauptet etwas und dem glaubt man. Aber der, der die nicht unerheblichen Gebühren bezahlt, glaubt man nicht.

Papyal nur noch bei Käufen, sonst nicht.
Aber es gibt viele Verkäufer die das gar nicht mehr nehmen.

Ich wünsche Dir viel Glück ! Halt uns auf dem Laufenden.
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#79

leute leute,ich weiss gar nicht wieso immer noch einige leute behaupten lichtgott hätte schlechte karten?
das einzige problem ist das es länger dauern wird bis er sein geld zurückbekommt.

1.es gilt § 447 BGB !!! ich weiss nicht wieso einige user dies nicht zur kenntnis nehmen.
nur darum geht es.der käufer hatte die möglichkeit zu intervenieren.
2.paypal kann sich seine AGBs in den hintern schieben.AGBs enthalten extrem häufig unwirksame klauseln,firmen lassen es einfach darauf ankommen,denn wo kein kläger,da kein richter !
rein juristisch ist es fast unmöglich AGBs zu formulieren die unangreifbar sind.
3.obwohl ebay öfter mal negative publicity kriegt,ist das alles nur ein tropfen auf dem heissen stein,ebay ist sehr daran interessiert das solche dinge nicht an die öffentlichkeit kommen.das heisst sie tun einiges um zu einer gütlichen lösung zu kommen.im notfall einfach mal fragen ob ebay lust darauf hat das diese geschichte in ner zeitung steht...
diesen imageschaden abzuwenden,auch wenn es ein kleiner ist,ist ebay ein paar hundert euro garantiert wert !!

fazit : gib nicht zuviel auf gegenteilige kommentare,dein anwalt sagt ja auch das du gute karten hast.
du musst nur geduld haben.

viel erfolg !!
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#80

(13.08.2009, 10:13)power4media schrieb:  Zumal der Anwalt ganz anders agieren kann als wenn du es als privat Person bei PayPal versuchst und wenn er noch Rechtsschutz hat dann kostet es gar nichts!

Ich habe lichtgott um die eBay-URL gebeten und habe mir die ganze Sache mal näher angeschaut, lichtgott ist ein Astreiner eBayer!

Der Käufer des iPhones ist sehr sehr Merkwürdig!

@lichtgott

Hast du die Seriennummer des iPhones noch?

Wenn nicht, iTunes öffnen -> Bearbeiten -> Einstellungen -> Geräte

Dort hast du eine Übersicht über die Backups die gemacht wurden.

Gehe mit der Maus über das letzte Backup des iPhones das du verkauft hast, dann bekommst du die Seriennummer.

Sag deinem Anwalt das er mit Apple in Kontakt treten soll um anhand der Seriennummer feststellen zulassen wo das iPhone registriert wurde.

Wenn es auf legalem Weg registriert wurde...

Viel Glück

Mist, da ist es nicht mehr aufzufinden. Kein Backup vorhanden.
Obwohl ich eins gemacht hatte- sehr komisch
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