Bei Aktiven Geräten, welche nach Radarfallen Scannen, ist schon das mitführen verboten.
Das iPhone Scannt nicht, sondern es sind eingegebene POI Daten.
Hier hat der Gesetzgeber eine kleine Lücke offen.
Fakten:
Juristische Streitzone
Was zunächst fantastisch klingt, hat leider einen Haken. Denn rechtlich bewegt man sich mit einem Blitzer-Warner auf tönernen Füßen. Falk reicht die Verantwortung denn auch gleich an die Autofahrer weiter: "Der Betrieb des "Blitzer-Warners" ist im Anwendungsbereich der Straßenverkehrsordnung gemäß § 23 Absatz 1b STVO und in weiteren europäischen Ländern nicht erlaubt. Der Blitzer-Warner darf nur für die Routenplanung verwendet werden und muss während der Fahrt ausgeschaltet sein", heißt es bei Falk. Genau dort liegt aber der Hase im Pfeffer, denn ob Navigationssysteme mit einer Blitzer-Datenbank unter den besagten Paragraphen fallen, wird unter Verkehrsrechtlern noch heiß diskutiert.
Paragraph 23 verbietet den Betrieb von Geräten, die dafür bestimmt sind, "Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören". Eindeutig erwähnt werden Radarwarner und Laserstörgeräte. Solche Geräte kann die Polizei sogar beschlagnahmen. Navigationssysteme mit Blitzer-Warner beziehen ihre Informationen allerdings von einer Datenbank, senden also keine Störsignale aus und können auch keine mobilen Radarfallen erkennen.
Vorsicht an Gefahrenpunkten
Zudem könnte man argumentieren, dass solche Systeme die Verkehrssicherheit erhöhen. Denn schließlich werden stationäre Blitzer angeblich vor allem an Unfallschwerpunkten aufgebaut. Damit würden Blitzer-Warner zu einer vorsichtigeren Fahrweise führen und das Unfallrisiko mindern. Bei mobilen Radarfallen arbeitet die Polizei in manchen Regionen sogar mit Radiosendern zusammen, um das gleiche Ziel zu erreichen.
Andere Rechtsauffassungen sehen die Sachlage genau umgekehrt. Der ADAC spricht sich gegen Blitzer-Warner für Navis aus: "Geräte, die geeignet sind, vor Einrichtungen der Verkehrsüberwachung zu warnen, sind verboten. Sie können gemäß Polizeiaufgabengesetz beschlagnahmt und ersatzlos vernichtet werden, unabhängig davon, ob sie in Benutzung waren oder nicht. Dem Nutzer drohen ein Bußgeld von 75 Euro und 4 Punkte", erklärt ADAC-Sprecher Maximilian Maurer. "Aufgrund dieser klaren gesetzlichen Regelung und der damit verbundenen Risiken lehnt der ADAC solche Geräte ab. Sie bieten im übrigen auch keinen 'Schutz' vor Bußgeldern. Im Gegenteil: Sie wiegen den Benutzer in falscher Sicherheit, weil eben nicht alle Überwachungsmaßnahmen angezeigt werden. Gleichzeitig verleitet die scheinbare Sicherheit zu einer risikoreicheren Fahrweise", so Maurer.
Verfügbar als Option
Dass das Interesse an Blitzer-Warnern enorm ist, ist für den Automobilclub allerdings kein Wunder: "Regelmäßige Maßnahmen der Verkehrsüberwachung sind nach Meinung des ADAC wichtig, um die Einhaltung der Verkehrsregeln zu gewährleisten. Dafür hat auch die überwiegende Mehrheit der Autofahrer Verständnis. Die Versuche, sich den Maßnahmen der Verkehrsüberwachung durch technische Hilfsmittel zu entziehen, ist allerdings auch als Folge der Tatsache zu sehen, dass viele Überwachungsmaßnahmen nicht der Erhöhung der Sicherheit, sondern der reinen Abzocke dienen", erklärt Maximilian Maurer.
Den Autofahrern bleibt wohl nichts anderes übrig als abzuwarten, bis Urteile von Verkehrsgerichten Klarheit über die rechtliche Einordnung von Blitzer-Warnern schaffen. Auch Navi-Spezialist Falk hat offenbar erkannt, wieviel Zündstoff im Thema steckt. Der Blitzer-Warner der N-Serie sei nicht automatisch in Betrieb, erklärt Annette Bolte von der Talkabout Communications GmbH, die Pressearbeit für Falk betreibt. Damit man die Funktion nutzen kann, müsse man die Daten erst aus dem Internet herunterladen und den Blitzer-Warner vor jeder Fahrt neu aktivieren. Auch andere Navi-Hersteller wie Michelin bauen auf die Download-Lösung, solange noch keine rechtliche Klarheit besteht. Die Informationen über stationäre Blitzer bekomme Falk von einem privaten Dienstleister, erklärt Annette Bolte. Man habe dafür den "aktuellsten und zuverlässigsten" ausgesucht. Wieviel Prozent aller Starenkästen die Datenbank eigentlich erfasst, lässt sich das Unternehmen nicht entlocken. "Der Nutzer kann die Blitzer-Daten unbegrenzt häufig und stets kostenfrei aktualisieren", heißt es allerdings in der Pressemitteilung zum Blitzer-Warner.
Praktische, aber problamatische Erweiterung
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Strenges Ausland
Richtig kompliziert kann es werden, wenn man aufgerüstete Navigationssysteme im Ausland benutzen will. In der Schweiz zum Beispiel haben die Behörden einem besonders raffinierten Blitzerschutz-Trick vor kurzem einen Riegel vorgeschoben. "Immer mehr handelsübliche Modelle von GPS-Navigationsgeräten sind mit einem System ausgerüstet, welches die Automobilistinnen und Automobilisten mit großer Präzision vor polizeilichen Geschwindigkeitskontrollstellen warnt", ärgert sich das Schweizer Bundesamt für Straßen (ASTRA). Denn derart "getunte" Geräte können weit mehr als einfache Datenbanken: "Verbinden die Automobilisten ihr GPS mit einem Handy, sind die Eigentümer solcher Geräte sogar in der Lage, sich über die Zentrale eines entsprechenden Anbieters innerhalb weniger Minuten gegenseitig vor temporären Polizeikontrollen zu warnen." Seit Januar dürfen Navis mit solchen Zusatzfunktionen in der Schweiz deshalb weder gekauft noch benutzt werden. Das Verbot umfasst aber auch Systeme, die nur vor fest installierten Radarfallen warnen. Wer erwischt wird, muss mit der Gründlichkeit der Schweizer Behörden rechnen: "Die Polizei und Zollbehörden stellen solche Geräte und Vorrichtungen sicher und erstatten Anzeige. Die Gerichte verfügen Buße und lassen die Geräte einziehen und vernichten", teilt das Bundesamt für Straßen mit.