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Anzeige wegen kauf einer Unlock-Simkarte(Furiou)

enthalte mich doch
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(30.06.2010, 02:48)LkOpD schrieb:  enthalte mich doch

Lese dir mal den genauen Gesetzestext durch.
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Warum Mr. Kendo schreibst du Lese dir mal den genauen Gesetzestext durch? Konntest mein geschriebenes garnicht sehen, habe es direkt um 2:53 gelöscht und dein Beitrag ist von heute morgen 10:27!


Genau aus diesem Grund habe ich meinen Text wieder gelöscht, da ich darüber nicht streiten will.

Fakt ist aber trozdem das der Besitz nicht strafbar ist. Aber Mr. Kendo hat ja seine feste Meinung von der er nicht weg geht, ich bin in diesem Bereich tätig.

Hier mal ein Beispiel:

Scharfe Schusswaffen ist der Bestiz in Deutschland (wenn man keinen entsprechenden Waffenschein hat) illegal bzw. strafbar, wenn du damit erwischt wirst bekommst man eine Strafe.

Bei den Karten ist aber keiner bestraft worden.

Noch ein Beispielt, Kreditkartenlesegeräte ist der Besitz nicht strafbar, aber das anbringen an Geldautomaten um damit den Kontoinhaber zu betrügen schon.

Nochmal durchlesen brauch ich mir den Text nicht, weil ich ihn erstens auswendig kenne und 2. genau in diesem Bereich arbeite. Sonst müsste ja jeder SMD-Baustein verboten sein, weil damit kann man ja......................

Doch eines habe ich noch, das kaufen einen Radarwarngerätes ist nicht strafbar, der Besitz ist nicht strafbar, das benutzen aber schon.

Ich kann es nicht lassen, Ebay ist auch nicht strafbar, aber jemden damit online betrügen schon.

Und so lange das so ist und hier keiner ein Urteil reinstellt in dem steht, das er bestraft worden ist nach §XY Computerbetrug wegen des Besitzes dieser Simadapter. Ist der besitz nicht strafbar.


Ach was ich noch ganz vergessen habe, die Strafanzeige muss der Netzbetreiber einleiten, genau so steht es auch in dem hier auf der 2ten oder 3ten seite verlinkten Beitrag.
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Das ist wahr - denn nur der geschädigte kann anzeigen !
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So und hier mal der wirklich § und nicht nur ein Auszug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 263 Abs. 2 bis 7 gilt entsprechend.
(3) Wer eine Straftat nach Absatz 1 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) In den Fällen des Absatzes 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 entsprechend.

Und der Beitz ist nicht die Absicht sich einen Vorteil zu verschaffen, sondern erst das Einstecken und benutzen und selbst da ist es nicht sicher, weil KEIN VERMÖGENSVORTEIL entsteht, man kann ja nicht kostenlos telefonieren danch oder?????

§263/3 Gilt nur wenn damit §263/1 ausgeübt werden soll.

Sonst würde ja unter §263/3 alles fallen was eine Platine hat?

§149 ist unrelevant weil es da um Geldfälschung geht und das ist ein ganz anderes Thema.
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(30.06.2010, 11:53)iPh0neM@ster schrieb:  Das ist wahr - denn nur der geschädigte kann anzeigen !


Das war hier ja nicht der Fall.


@LkOpD: Haben eine email mit dem Inhalt deines Beitrages bekommen.

Dann sind wir einfach anderer Ansicht :-)


Mal sehen wie alles ausgeht. Ich frage mich nur, warum das alles so lange dauert?
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Hier werden wieder viele meinungen und Märchen in einen Topf geworfen.

Ich habe damals ein T-Mobile 3G-Handy gekauft und mir eine Turbo-Sim bestellt, da ich es mit einer EPlus-Karte betreiben wollte. Also habe ich mir diese über eine ebay-Firma bestellt.

Leider funktionierte diese Karte nicht und ich schickte sie zurück. Das geld bekam ich wieder gutgeschrieben.

Die verkaufende Firma wurde 2009 durchsucht, die Geschäftsunterlagen sichergestellt. Da ich unter den Käufern einer solchen Turbo-Sim war, wurde natürlich auch gegen mich ermitteltelt.

Bei dem Straftatbestand des Computerbetruges geht es nicht darum, dass ich kostenlos telefoniere, sondern ich schaffe mir dadurch einen Vermögensvorteil, dass ich einen Simlock umgehe und somit das Telefon, welches nur von einem Anbieter mit Vertrag vertrieben wird, nutze. Wenn man es dann genau nimmt, dann würde man die Telekom um das Geld bringen, welches man zahlen würde, um ein IPhone nutzen zu können. Man manipuliert also ein gelocktes Gerät.

Genauso ist es auch mit dem Software-Unlock, um die T-Mobile-Sperre umgehen zu können. Hier könnten alle Anbieter der IPhones bei eBay, welches T-Mobile Geräte sind und durch den Unlock entsperrt wurden, rechtlich belangen und dies kann sehr, sehr teuer werden !

In meinem Fall war die Sache sehr schnell erledigt. Ich hatte damals nur diese eine TurboSim gekauft, funktionierte nicht. Karte retour, geld gabs wieder, freies handy in Italien gekauft und das T-Mobile Gerät wieder verkauft. So habe ich es auch bei der Polizei angegeben, als Beweis diente mein Kontoauszug.

Das Verfahren wurde dann innerhalb von 2 Wochen eingestellt.
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Das sind wir wieder bei dem Punkt das T-Mobile Anzeige stellen muss und der Besitz nicht strafbar ist. Du hast ja den Besitz zugegeben ob die Sim funktioniert hat oder nicht kann dir ja keiner mehr beweisen.
Dein Verkäufer wurde durchsucht und dort deine Name gefunden somit logisch das du befragt wirst und auch erstamal unter verdacht stehst, tozdem warst du im Besitz. Geschädigt wird bei dem Unlock aber immer noch keiner da ja ein gültiger Vertrag mit Grundgebühr besteht, der unlock ist klar nicht rechtens weil er eine sperre aushebelt und das ist nicht legal, aber es erfüllt nicht den Tatbestand des Computerbetruges.

Gegen dich wurde ermittelt weil das benutzen der Karte strafgbar ist, dagegen sag ja auch keiner was, es geht ja nur um die Frage ob der Besitz schon strafbar ist und das ist er nicht, wie du ja selber gemerkt hast.
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(30.06.2010, 14:47)Kauli schrieb:  Das Verfahren wurde dann innerhalb von 2 Wochen eingestellt.

Mit welcher Begründung?
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(30.06.2010, 11:39)LkOpD schrieb:  Fakt ist aber trozdem das der Besitz nicht strafbar ist.

Und wieso bekommen Leute dann eine Strafanzeige die die Karte zwar besessen, aber nicht benutzt haben?
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(01.07.2010, 10:53)Montoyafan schrieb:  
(30.06.2010, 11:39)LkOpD schrieb:  Fakt ist aber trozdem das der Besitz nicht strafbar ist.

Und wieso bekommen Leute dann eine Strafanzeige die die Karte zwar besessen, aber nicht benutzt haben?

Es muß von Amtswegen ermittel werden.
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Aber das ist ja quatsch.
Es ist ja schon ein unterschied ob "nur" ermittelt wird, oder ob bereits ein Verfahren läuft - was ja, wenn die Schreiben von der Staatsanwaltschalt kommen, der Fall ist.

Ergo müsste der Besitz einer solchen TurboSim verboten sein. Und damit natürlich auch automatisch der Verkauf. Was dann die Frage aufwerfen würde wieso solche Karten nach wie vor bei eBay bsw. verkauft werden dürfen.
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Es kamen bisher keine Schreiben von der Staatsanwaltschaft.
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@ LkOpD

also nach dem reinen gesetzestext könnte der besitz dieser karten schon strafbar sein, denn:

(3) Wer eine Straftat nach Absatz 1 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

allerdings müsste dazu ja der tatbestand des absatz 1 erfüllt sein, und hier hinkt es eben wie du bereits richtig gesagt hast am vermögensvorteil... bzw. müsste diese unlockarte als "computerprogramm" subsumiert werden - was ich aber gerne der staatsanwaltschaft überlassen würde Zwinkern

@ kauli

die umgehung des simlocks eines handys verschafft niemandem einen vermögensvorteil im sinne der bedeutung des wortes im strafrecht. das haben wir alles schon mehrmals hier durchgekaut... man schafft es einfach nicht den tatbestand des zu last gelegten paragrafen (selbst durch benutzung dieser karten) zu erfüllen.

zumal für ein tmobile iphone ja von irgendwem der vertrag dafür gezahlt werden muss - oder derjenige sich rausgekauft haben muss.

ich persönlich halte privates softwareunlocken bei handys für unproblematisch Zwinkern
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heute nen brief bekommen: akten werden erste ende Juli/August verschickt... und Straftat ist sehr hoch steht dort
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Was steht da genau? Die Verfahren werden also wirklich durchgezogen?
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anscheinend.

dort steht:
Wichtigkeit: Hoch
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Ich bin zwar nicht betroffen. Aber ich glaube, dass gegen die Käufer die jeweiligen Verfahren eingestellt werden. Die verkaufenden Firme jedoch ein Brett mitkriegen.
Begründung habe ich keine. Meine Meinung begründet sich nur auf dem normalen Menschenverstand.
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(06.07.2010, 20:01)damnBastard schrieb:  @ LkOpD

also nach dem reinen gesetzestext könnte der besitz dieser karten schon strafbar sein, denn:

(3) Wer eine Straftat nach Absatz 1 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

allerdings müsste dazu ja der tatbestand des absatz 1 erfüllt sein,

Auf der Karte ist das Programm.
Die Straftat nach Absatz 1 wird implizit dadurch vorbereitet dass man sich dieses Programm beschafft.
Daraus kann man ableiten dass der Besitz strafbar ist.
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Aber manche haben doch schon ein Brief bekommen, dass es eingestellt wurde. Oder nicht??


Das ist absolute Geld macherei.
Bestraft nur die die es in Großen mengen verkaufen und nicht die die son 0,35Cent ding kaufen!
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