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(20.12.2009, 02:12)Franz2000 schrieb: hat die seite eigendlich kein "über18" system, bei pornoseiten eigendlich pflicht
nur ein problem bleibt bestehn , du müstest nachweisen das es nit dein vater war der da gesurft hate und das wird schwerr werden
(20.12.2009, 02:12)Franz2000 schrieb: ...du müstest nachweisen das es nit dein vater war der da gesurft hate und das wird schwerr werden
(20.12.2009, 01:14)FalkoMD schrieb: ...falls der Anbieter darauf beharrt das der Vater das Abo abgeschlossen haben soll ist er (der Anbieter!) in der Pflicht dies zu belegen!
(20.12.2009, 01:14)FalkoMD schrieb: Mag doch sein, deswegen hat ER doch aber das Abo nicht abgeschlossen! Da der Bruder nicht geschäftsfähig ist kam auch kein Vertrag zustande, falls der Anbieter darauf beharrt das der Vater das Abo abgeschlossen haben soll ist er (der Anbieter!) in der Pflicht dies zu belegen. Ich weiß nicht wie lange das Abo läuft und wie hoch die daraus resultierenden Kosten sind, aber wenn der Aufwand dies rechtfertigt wendet euch an die Verbraucherschutzzentrale, welche euch gegen einen geringen Unkostenbeitrag anwaltlich zur Seite stehen wird.
(20.12.2009, 23:39)Ikarus schrieb:(20.12.2009, 01:14)FalkoMD schrieb: Mag doch sein, deswegen hat ER doch aber das Abo nicht abgeschlossen! Da der Bruder nicht geschäftsfähig ist kam auch kein Vertrag zustande, falls der Anbieter darauf beharrt das der Vater das Abo abgeschlossen haben soll ist er (der Anbieter!) in der Pflicht dies zu belegen. Ich weiß nicht wie lange das Abo läuft und wie hoch die daraus resultierenden Kosten sind, aber wenn der Aufwand dies rechtfertigt wendet euch an die Verbraucherschutzzentrale, welche euch gegen einen geringen Unkostenbeitrag anwaltlich zur Seite stehen wird.
Dein Anwalt wird keinen Erfolg haben. Der Vater muss auf sein Handy aufpassen. Sonst könnte jeder behaupten, Minderjährige hätten mit dem Handy gespielt und die dadurch entstandenen Kosten seien deshalb nicht zu zahlen.
(21.12.2009, 01:43)Franz2000 schrieb:(20.12.2009, 23:57)A.B. schrieb: Geil, dass die hier mitlesen und sofort helfen!
ist doch klar , den normal könnten die schwerr ärger bekommen
den pornoseiten müssen ein über 18 schutz system haben
und darauf könnte man die ja festnageln
(21.12.2009, 00:13)FalkoMD schrieb:(20.12.2009, 23:39)Ikarus schrieb:(20.12.2009, 01:14)FalkoMD schrieb: Mag doch sein, deswegen hat ER doch aber das Abo nicht abgeschlossen! Da der Bruder nicht geschäftsfähig ist kam auch kein Vertrag zustande, falls der Anbieter darauf beharrt das der Vater das Abo abgeschlossen haben soll ist er (der Anbieter!) in der Pflicht dies zu belegen. Ich weiß nicht wie lange das Abo läuft und wie hoch die daraus resultierenden Kosten sind, aber wenn der Aufwand dies rechtfertigt wendet euch an die Verbraucherschutzzentrale, welche euch gegen einen geringen Unkostenbeitrag anwaltlich zur Seite stehen wird.
Dein Anwalt wird keinen Erfolg haben. Der Vater muss auf sein Handy aufpassen. Sonst könnte jeder behaupten, Minderjährige hätten mit dem Handy gespielt und die dadurch entstandenen Kosten seien deshalb nicht zu zahlen.
Nein, die Chancen stehen sehr gut, zumal die IP nicht mal seinem Rechner zuzuordnen ist. "Unsere" Kanzlei hat gerade einen identischen Fall gewonnen, da der Betreiber seiner Pflicht nicht nachkommen konnte.