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3GS - Bin ich zum Umtausch berechtigt?
#1

Hey Forum!

Ich habe mir mitte der Woche bei T-Mobile das 3GS mit vertrag gekauft.
Nun ist mir im Laufe der paar Tage aufgefallen, das der Lautstärkeregler-Knopf bei meinem Gerät sehr locker ist und durch den Spielraum nervige Klappergeräusche von sich gib, was ich bisher bei keinem Gerät feststellen konnte.

Ich bin damit nicht zufrieden und frage mich, ob ich morgen zum T-Punkt gehen kann, das gerät als Neudefekt beschreiben kann und die mir ein neues Gerät im Tausch geben, welches gut verarbeitet ist?!

Danke für die Hilfe!

LG
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#2

Ja natürlich kannst du es umtauschen. Bei mir war der Homebutton schlecht verarbeitet Zwinkern
lg
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#3

Wenn es ein neugerät mit kaufbeleg ist dann gilt 7 Tage ein Tausch (Dead on Arrival) wenn es ein gerät aus einem Garantie Tausch ist dann muss es wieder eingesandt werden.
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#4

Super, danke für die schnellen Antworten Smiley
Dann hol ich mir morgen ein neues :P
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#5

Ok, wie läuft das dann mit den Daten etc?

Backup in iTunes oder hat iTunes vom Synchen eh die ganzen Daten?! Will nicht wieder alle Apps laden ....
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#6

Die Apps kannst du dir wieder mit iTunes draufsyncen...
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#7

I don't to get on your nerves... Biggrin

Wird nur das gerät getauscht oder auch Kabel,Kopfhörer... ?
Bzw was muss ich mit zum T-Punkt nehmen?
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#8

(25.04.2010, 13:15)walkinlarge schrieb:  Wenn es ein neugerät mit kaufbeleg ist dann gilt 7 Tage ein Tausch (Dead on Arrival) wenn es ein gerät aus einem Garantie Tausch ist dann muss es wieder eingesandt werden.

Pauschal würde ich das so nicht unterschreiben. Nach dem BGB hat man als Kunde in den ersten 6 Monaten quasi immer das Recht selbst zu enstcheiden, ob man ein neues haben will oder ob repariert werden darf. Verweigerung nur bei unverhältnismäßigkeit möglich.

Vorliegend kann man diese Unverhältnismäßgkeit aber schon bejahen. Ist relativ leicht zu tauschen.
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#9

Bei mir wurde im Januar nur das Gerät getauscht!
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#10

Zitat:Nach dem BGB hat man als Kunde in den ersten 6 Monaten quasi immer das Recht selbst zu enstcheiden, ob man ein neues haben will oder ob repariert werden darf.
Das ist aber eine sehr freie Interpretation der Rechtslage. Woraus soll sich das denn ergeben?
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#11

aus:

§ 439
Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.



vor allem aus Absatz 1
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#12

War grad im T-Punkt...

Mein 3GS wird eingeschickt, ein neues wird mir zugeschickt - so die Mitarbeiterin. (sie hat sogar noch einen Mängel festgestellt, das Display saß falsch)
Meint ihr, das ich echt ein neues bekomme oder das es repariert wird und mein altes widerbekomme?!

Habe im Gegenzug ein Leihgerät bekommen ... ein 3G 16gb.
Leider nach dem Sync alles drauf, bis auf die Apps -.- obwohl diese gestern abend noch alle in iTunes waren Sad
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#13

Zitat:vor allem aus Absatz 1
Naja ... man muss das aber im Zusammenhang sehen. Und die in Abs. 3 angesprochene Unverhältnismäßigkeit dürfte hier wie auch sonst im Regelfall für den Händler gegeben sein, denn für den Hädnler ist es deutlich mehr Aufwand und auch deutlich teurer, ein Neugerät zu beschaffen, wenn er es nicht gerade im Regal liegen hat. So kommt es, wie so oft im (Rechts-)Leben, auf den Einzelfall an.

Zitat:Meint ihr, das ich echt ein neues bekomme oder das es repariert wird und mein altes widerbekomme?!
Beides ist sehr unwahrscheinlich. Stattdessen wirst Du eher ein generalüberholtes Austauschgerät bekommen.

Zitat:Leider nach dem Sync alles drauf, bis auf die Apps -.- obwohl diese gestern abend noch alle in iTunes waren
Sind die apps jetzt immer noch da? Hast Du auch die Option gewählt, die Apps zu syncen?
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#14

Zitat:Naja ... man muss das aber im Zusammenhang sehen. Und die in Abs. 3 angesprochene Unverhältnismäßigkeit dürfte hier wie auch sonst im Regelfall für den Händler gegeben sein, denn für den Hädnler ist es deutlich mehr Aufwand und auch deutlich teurer, ein Neugerät zu beschaffen, wenn er es nicht gerade im Regal liegen hat. So kommt es, wie so oft im (Rechts-)Leben, auf den Einzelfall an.

Genau das hab ich ja auch gesagt; siehe oben.

Wobei deine Ausführungen zur Unverhältnismäßigkeit so nicht stimmen; hier werden die Verbraucher nur andauernd übers Ohr gezogen. Einen "Regelfall" gibt es so nicht.

Der Schulbuchfall ist folgender: Kauf eines neuen Autos, Spiegel defekt, Kunde will neues Auto. Hier ist es eindeutig, dass ein neues Auto unverhältnismäßig wäre. Auch beim Iphone ist es denke ich unverhältnismäßig ein neues zu verlangen, wo "nur" der Schalter kaputt ist.
Daher war das einschicken hier durchaus vertretbar; wobei ich nach noch nichtmal einer Woche eigentlich von der Telekom ein neues Gerrät erwartet hätte.

Aber eine generelle Unverhältnismäßigkeit in Form des nicht Vorrätig haben erkennt die Rechtssprechung nicht an. Zudem hat in der Regel jeder T-Punkt ein Iphone auf Lager.
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#15

Du wirst sehen ob es deins ist oder ein neues sobald es wieder da ist Biggrin
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