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ist das erlaubt ?
#1

hi

wollt mal in Erfahrung bringen ob es erlaubt is dvd's/Bluray's die man sich gekauft hat zu rippen um sie auf dem iPad .usw zu gucken !?

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#2

Ja... Du erstellt ja eine Sicherheitskopie, von einer Sache, die du legal erworben hast....

Darfst sie halt nur nicht weitergeben...Oder veröffentlichen...
#3

Urheberrechtgesetz, Paragraph 53, Absatz 1: „Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern.“
#4

aso cool dann darf ich hier ja wohl hier auch nach nem kostenlosen Programm was kein wasserzeichen oder ne beschrenkte laufzeit des Videos hat fragen .

also quasi ne kostenlose vollversion !

kann mir da jemand nen schönes Program empfehlen ?

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#5

hier das is super Biggrin
http://www.mediacoderhq.com/device/ipod_..._ipad.html
#6

brauch nen programm für mac !

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#7

Sollte nicht iTunes das machen können ?

Oder wie wäre es mit dem hier ? soll anscheinend gut sein. Habe aber leider kein mac
#8

bin ich auch der Meinung, das iTunes das kann
#9

ne dvd mit kopierschutz rippen ? ne kann iTunes net das spielt sie nur ab

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#10

mac the ripper macht leider nen wasserzeichen Sad

und ich kann die sprache die der film haben soll net auswählen Sad

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#11

Alles was den Kopierschutz umgeht oder aus hebelt ist im Normalfall verboten. (Darum kann es iTunes nicht.)


*Link entfernt*
#12

Wir Maxafe schon sagt ist es verboten, einen Kopierschutz zu umgehen, deshalb wird dieses Thema hier auch nicht weiter diskutiert!

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#13

Eben. Die zuerst gegebenen Antworten sind schlicht und einfach falsch. Ja, es gibt das Recht auf eine Sicherheitskopie, allerdings eben beschränkt auf Medien, die nicht kopiergeschützt sind.
#14

Er hat in seinem Post aber nicht angegeben, dass diese einen Kopierschutz haben!

Vervielfältigungen sind gemäß § 53 Urhebergesetz zum privaten und sonstigen eigenen
Gebrauch gestattet. Diese Regelung gilt sowohl für Audio-CD´s wie auch für DVD´s.

In einer richtungsweisenden Entscheidung (BGH GRUR 1978, 474, 476) hat der BGH
festgelegt, dass für den privaten Gebrauch maximal 7 Kopien angefertigt werden können. Die
Zahl, und darüber sollte man sich keine Illusionen machen, ist willkürlich und bei dem
damaligen Verfahren geschuldet, hat sich jedoch als Konkretisierung der privaten
Vervielfältigung durchgesetzt.
Die Zulässigkeit der Vervielfältigung gilt nur für den privaten Gebrauch. Sie ist damit auf
natürliche Personen beschränkt, dass heißt Firmen oder Gewerbetreibende können dieses
Recht für sich nicht in Anspruch nehmen. Es muß ferner der private Charakter des
Nutzungszweckes überwiegen. Das heißt die Vervielfältigung muß für private Zwecke in der
Privatsphäre vorgenommen werden. Dazu werden persönlich verbundene Personen wie
Familienmitglieder und Partner mit eingezogen, gegebenenfalls können auch Freunde
dazugehören.
Gemäß § 53 Abs. 1 Satz 2 Urhebergesetz ist es zulässig, die Vervielfältigung auch durch
einen Dritten vornehmen zu lassen, wenn dies nicht gewerblich geschieht, dass heißt der
Dritte an der Vervielfältigung kein Geld verdient. In der Praxis wird dies so laufen, dass ein
Bekannter einen CD-Brenner hat und nur den Einkaufspreis des Rohlinges verlangt.

Falls das überaltet ist, sorry das ich mich da verhaue... Weil ich meine das wäre immernoch aktuell
#15

Nun ja, in der Frage ging es um DVDs und Blurays, die gekauft wurden. Während man bei DVDs vielleicht noch durchgehen lassen kann, dass es zumindest mal welche ohne Kopierschutz gab, ist das bei Blurays zu annähernd 100% ausgeschlossen. Gut, möglich, dass das hier angesprochene Vorhaben tatsächlich legal ist, aber die Wahrscheinlichkeit ist doch äußerst gering.
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