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In ebay verkauft einer die Verpackung eines 3 GS. Momentanes Gebot 350€.
Obwohl mehrmals im Text und in der Überschrift darauf hingewiesen, gibt es zunehmend mehr Leute mit akuter Leseschwäche
Das ist ja nix neues... Selber schuld wenn man nicht genau liest.
Wenn ausdrücklich mehrmals darauf hingewiesen wird, habe ich da kein Mitleid.
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Wurde für 565€ verkauft: 180546162812
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ach noch eine andere. Meine war für ne 4er Verpackung
Naja, die Artikelbeschreibung ist irreführend. Rechtlich kann man bei einer solchen Beschreibung schon was tun.
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Xelleron deinen kenn ich noch gar nicht. Voll krass
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Ich tippe mal, das sind Bietagenten im Spiel, die immer nur nach "iPhone" suchen, automatisch mitbieten und sich nicht um Artikelbeschreibungen kümmern, sonst kann ich mir das nicht erklären.
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15.08.2010, 17:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.08.2010, 17:32 von
nicerl.)
fallen beide beschreibungen laut ebay-hotline unter "arglistige täuschung".
der jeweilige verkäufer kommt damit 100%ig nicht durch.
beidemale unter
Kategorie:
* Handy & Organizer >
* Handys & Smartphones >
* Ohne Handyvertrag
eingestellt und ist somit nicht zulässig. (auch wenn bei der einen verpackung 1. kategorie handy-zubehör ist!)
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Würde ich nicht sagen @Ratio
Es steht in der Überschrift, in der Beschreibung als Einleitung, als Hinweis auf die Wertsteigerung be Wiederverkauf und im Kleingedruckten fett markiert.
Da ist nix zu machen.
Ausser du meinst das Angebot von Xelleron. Das hab ich noch nicht gesehen
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eBay Hotline?
Hast Du mal die Nummer?
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Meine Frau ist Anwältin. Das ist definitiv keine arglistige Täuschung
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Was arglistige Täuschung ist und was nicht, bestimmt nicht eBay.
Das bestimmt das Gericht nach einem Blick ins Gesetz.
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Aber da steht auch:
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung
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leute, macht euch nichts vor!
es ist offensichtlich, daß die jeweiligen verkäufer den text absichtlich so gewählt haben!
ebay haltet sich in den agb´s vor, verkäufe aufzulösen und genau das machen sie in so einem fall wenn reklamiert wird.
hab ich selber schon durchgemacht, allerdings nicht ich habe so eine verpackung gekauft sondern ein freund von mir. hab mich danach nur um die rückabwicklung gekümmert welche problemslos möglich war.
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Über die Möglichkeit "Probleme klären" ? Das geht aber nur, wenn beide Parteien einverstanden sind. Oder wie ist das der genaue Vorgang ?