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Kündigung Vodafone
#1

Leute, entweder bin ich schon zu alt oder VF verarscht mich gewaltig. Sorry für meine Ausdrucksweise.

Also, habe meinen Vertrag rechtzeitig schriftlich gekündigt und das per Fax. Im Schreiben habe ich um schriftliche Bestätigung der Kündigung gebeten. Und was ist passiert?? Kein Brief, kein Fax.....die haben mir eine SMS gesendet!

Klar wenn ich eine SMS als Kündigung sende würde, erhalte ich bestimmt die Info das dies nur per Postweg oder Fax möglich wäre. und was macht Vodafone?? Die schicken mir tatsächlich die Bestätigung in Form einer SMS:

"Sehr geehrter Vodafone Kunde, Ihr Vertrag endet wie gewünscht am 12.08.2012. Ihr Vodafone Team"

Frage: Dürfen die das und ist die SMS offiziell als Bestätigung einer Kündigung anerkannt?

Ich hab das so noch nie erlebt.........
Wacko
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#2

Eine Kündigung ist juristisch gesehen eine einseitige Willenserklärung.

Das heißt, bestätigt werden muss eine Kündigung nicht. Es genügt, wenn du den Zugang der Kündigung nachweisen kannst. Und das kannst du auch per Fax Bestätigung.


Daher gibt es auch keinerlei Formvorschriften für eine Bestätigung. SMS reicht daher.
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#3

Im Notfall einfach nochmal anrufen und sich die Bestätigung nochmal mündlich geben lassen.
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#4

Der war gut Biggrin
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#5

Mündliche Bestätigung?!
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#6

Ich hab eine SMS und paar Wochen später eine schriftliche Kündigung bekommen. Wie lang ist deine Kündigung her ?
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#7

2-3 Wochen ungefähr
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#8

Dann warte noch ein wenig, die schriftliche Kündigung kommt bestimmt noch. Wenn nicht einfach mal eine Mail an VF.
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#9

ok Danke für Eure Meinungen und Antworten.

Hab es so in der Art noch nie erlebt. Man lernt wohl nie aus.
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#10

Kenne das auch so: erst die SMS als Bestätigung, dann noch ein Paar Anrufe in die sie einem vergünstigte Angebote unterbreiten und dann irgendwann die schriftliche Kündigung.
MfG
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#11

Grundsätzlich ist eine Kündigung eines Handyvertrages nicht an eine bestimmte Form gebunden, sie kann also auch mündlich erfolgen, wenn nicht das Gesetz oder der jeweilige Vertrag etwas anderes vorsehen (§ 611 BGB). Die Bestätigung soll nur als Beweis dienen und da reicht eine SMS ...
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#12

Die wurde ich trotzdem mal nerven. Selber akzeptieren die Kündigungen nur per Brief. Einfach um die Kunden zu gängeln bzw weil sie hoffen, dass der Kunde das vergißt oder zu faul dafür ist.
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#13

(12.05.2012, 11:51)Ratio schrieb:  Eine Kündigung ist juristisch gesehen eine einseitige Willenserklärung.

Das heißt, bestätigt werden muss eine Kündigung nicht. Es genügt, wenn du den Zugang der Kündigung nachweisen kannst. Und das kannst du auch per Fax Bestätigung.


Daher gibt es auch keinerlei Formvorschriften für eine Bestätigung. SMS reicht daher.

Nach aktuell gültiger Rechtssprechung ist ein Fax-Sende-Bericht kein ausreichender Nachweis im Streitfall. Teilweise ist dort ja kein Inhalt angegeben (es lässt sich also im Streitfall nicht beweisen was man gefaxt hat) bzw. kann ja bei'm Gegenüber durch Papierstau, leere Tinte/Toner usw. das Fax zwar empfangen aber nicht ausgegeben worden sein.

Kidnapped by Fonic
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#14

Auf faxbestätigungen sieht man meist die erste Seite die gefaxt wurde. Das genügt vollkommen! Wenn man nur die Nummer sieht reicht das natürlich nicht. Und Papierstau ist das Problem des Empfängers.

Bitte gib mir das Urteil.... den Blödsinn will ich lesen.
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#15

BGH NJW 1996, 665,
BGH NJW 2004, 1320,
BFH BB 1999, 303,
BAG MDR 2003, 91,
KG KGR 2002, 27,
Palandt - Heinrichs, BGB, 67. Aufl., § 130 Rdnr. 21

Kidnapped by Fonic
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#16

Werd ich mir Montag im Büro ansehen, danke Smiley
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