Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

GPS Nachweisung durch Apple
#1

Hallo Leute

Ich würde mich gerne um das Thema GPS informieren.

Ich erleutere kurz mein Anliegen.

Im Dezember 2011 wurde mir aufgrund der Beschuldigung von der Polizei ein Raserrennen auf der Autobahn in Bülach/Schweiz durchgeführt zuhaben, mein Handy eingezogen.

Das Handy war dazumal erst 3 Monate alt, ich habe die Ortungsdienste eingeschaltet gehabt und 3G empfang.

Nun die Apple Deutschland kann und wird mir keine Auskunft geben können solange kein Richterlicherbeschluss eingereicht ist.
Da die Staatsanwaltschaft, bis Heute noch nichts unternommen hat, kann das no eineweille dauern.

Wie lange oder überhaupt kann man den Standort wo ich dazumal gewesen bin durch das GPS vom Iphone orten?

Da die Netzbetreiber hier in der Schweiz, Swisscom/Sunrise und auch Orange mitgeteilt haben das durch ihr Netz nicht sagen kann, wan man sie wo aufgehaltet hat. Begründung dazu ist, das Handy lockt sich dort ein wo es Platz für den Netzzugriff erlaubt. Das kann auch 2 bis 10 Km weiter weg sein als wo man sich wirklich befindet.

Mein zweites Anliegen ist, wen man aus dem Handy was löscht, ist es überhaupt jemals findbar?

Danke schon im Voraus für eures Feedback.
LG Lollent
Zitieren
#2

Handy eingezogen?
Als Pfand?

Was willst Du jetzt? Dein Handy "wiederhaben"?

Ich verstehe nur Bahnhof und Bratkartoffeln.
Zitieren
#3

Ich denke mal die Polizei schaut nicht nach GPS Daten, sondern eher nach Fotos E-Mails Blogbeiträge et cetera bei dieser Volltrottel die sich Rennen liefern und Leben gefährden das meistens auch noch per Video aufnehmen auf YouTube stellen und damit rum prallen diese Deppen.
Zitieren
#4

Mein Handy wurde von der Polizei beschlagnahmt. Zur auswertung der vorhanden Daten.

Ob mir jemand mitteilen kann, ob Apple mir nachweisen kann, wann ich zur besagten Zeit gewesen bin. Via GPS, und das genau. Den dann kann ich beweisen das ich das auf dem Video nicht bin, der das Fahrzeug wo nicht erkennbar auf dem Video gelenkt habe.

Nun Denner, auf dem Handy ist nichts wo mich belasten kann. Weder Fotos/Videos noch Nachrichten.
Da bin ich deiner Meinung.
Zitieren
#5

Apple kann doch Deine GPS Position nicht verfolgen. Oder hast Du zuviel BILD Zeitung gelesen?
Zitieren
#6

Das was er meint wurde doch gefixt von Apple! Da gab es doch mal so ein Programm für Win/Mac!
Zitieren
#7

Ich denke Apple kann da keine Auskunft geben da Apple die GPS Daten so nicht sammelt. Die Mobilfunkbetreiber können eventuell eine Funk Zellen Ortung belegen, aber die ist relativ ungenau.

Da das Handy aber bei eingeschalteten Ortungsdienste eine ganze Menge Daten sammelt die in den jeweiligen Anwendungen mit gespeichert sind kann dir das vielleicht helfen.

Wenn die Schweizer Polizei allerdings dein Handy konfisziert hat dann liegt mehr als ein Anfangsverdacht vor. Da kann dir sowieso nur ein guter Anwalt weiterhelfen.
Zitieren
#8

Würde eh nix bringen. Es heißt ja nicht zwangsläufig falls die GPS Koordinaten nicht mit dem Tatort übereinstimmen, dass Du zu dem Zeitpunkt das iPhone selber dabei hattest.
Zitieren
#9

Seh das wie auerberger .. wie liesse sich beweisen, dass du dein Handy auch dabei hattest und nicht jemand anders? Mit den Daten könntest du vermutlich eh nichts anfangen, falls es überhaupt solche Daten gibt. Ich denke du berufst dich auf eine Datenspeicherung, die damals durch die Medien ging, aber wieder entfernt/gefixt wurde.
Zitieren
#10

Nachtrag zum löschen von Dingen auf Handys:

Es gibt Forensische Tools, die so ziemlich alles finden, was mal drauf war, weil wie bei einem Computer, nicht die Datei gelöscht wird, sondern nur der Eintrag wo die Datei zu finden ist.

Es gibt Software, die findet Zeug, von denen Du nicht mal wusstest, das das auf Deinem Handy war.

Nicht umsonst gibt es die Ableger dieser Software um auf gelöschten Speicherkarten, die Urlaubsbilder wieder herzustellen etc.
Zitieren
#11

wie die Rechtslage in der Schweiz ist weiß ich nicht.

Im deutschen Strafrecht ist es aber so, dass dir die Staatsanwaltschaft beweisen muss, dass DU tatsächlich gefahren bist.

Wenn du nen Zeugen hast, dass du zum Tatzeitpunkt wo anders warst sollte das für dich in Ordnung gehen, es sei denn die StA treibt nen Zeugen auf der sagt, dass DU gefahren bist.

Aber ich rate hier dringenst dazu, anwaltliche Hilfe in Anspruch zunehmen. Gefährliche Gefährdung des Straßenverkehrs ist kein Kavaliersdelikt.
Zitieren
#12

Wer hat denn das Rennen gewonnen?
Zitieren
#13

Im Dez. 2011 !? soll das Rennen gewesen sein und jetzt fängst du an etwas zu deiner Entlastung zu finden Gruebel Tippfehler ? Oder gehen die Gesetzesmühlen in der Schweiz so langsam?
Bei so einer Anschuldigung, ob gerecht oder falsch, wäre mein allererster Gang zu einem guten Fachanwalt für Verkehrsrecht. Ich hoffe du hast eine gute Verkehrsrechtsschutzversicherung.

Vor zwei Jahren hat so eine blöde Tussi auch behauptet, ich wäre ihr auf einer Autobahnauffahrt, wo es zu einer Verkehrsstockung kam, hinten draufgefahren und hat mir eine Anzeige wegen Fahrerflucht angehängt. Da an meinem Wagen absolut nichts zu finden war (lt. Polizei und zwei Gutachtern), sowie einem Anwalt, der den einzige Zeugen der Gegenseite, der überhaupt eine Aussage gemacht hat, ziemlich platt gemacht hat, wurde das Verfahren vom Gericht ohne Verhandlung eingestellt. Und dies gem. einem Paragrafen, wo die Gegenseite keine Revision einlegen konnte.
Das Ganze hat mich zwar sehr viele Nerven gekostet, aber ohne Anwalt wäre ich da nicht so gut rausgekommen, obwohl unschuldig. Und Dank ADAC-Verkehrsrechtschutz hat mich der Anwalt auch nichts gekostet.
Zitieren
#14

(08.01.2013, 17:21)Ratio schrieb:  Im deutschen Strafrecht ist es aber so, dass dir die Staatsanwaltschaft beweisen muss, dass DU tatsächlich gefahren bist.

Wenn es nur so einfach wäre!

Die haben ein Video auf dem er zu sehen ist (wahrscheinlich ein Blitzerfoto) und einen Zeugen kann er beschleifen wie er will, wenn der Richter ihn nicht anerkennt, war es das.

Er braucht schon einen Anwalt und einen Gutachter, der Zweifel an dem Foto erzeugen kann.
Zitieren




Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste