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Wohnung gekündigt wegen Eigenbedarf

Wie kann ein Wohnungseigentum vor Abschluss eures Mietvertrages (2006) begründet worden sein, wenn der Kaufvertrag erst 2015 geschlossen wurde?

Dies ist mir rätselhaft. Für die Unschreibung in Grundbuch muss ja auch schon irgendeine Art notariellem Vertrag existiert haben. Was die da "angeblich" gedreht habe würde mich mal echt interessieren.

Weil, wie Hulk Holger schon geschrieben hatte, wird man erst Eigentümer, wenn man im Grundbuch eingetragen wird. Und ich glaub ja nicht - und weiß auch nicht wie - dass sie schon vor 2006 Eigentümerin war.

Ich bin echt gespannt was da gelaufen sein soll.
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@Ratio die Frage stell ich mir auch ... Jetzt heißt eswieder warten bis neue Info kommt
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Jetzt erst gelesen hier, hui, echt übel. Sehr schade wie sich sowas doch entwickelt. Wünsche euch die Ruhe und Kraft das gut zu überstehen.

Viele Reaktionen hier sind korrekt, auch der Verweis auf die, "wie würdet ihr als Eigentümer in dieser Situation reagieren"...
Man weiss es nicht, jeder ist anders.

Viele sagen wenn sie Zusammen sind, einen Rosenkrieg, nein niemals, nicht wir! Wenn es soweit ist und Kinder im Spiel sind, ist es oft anders.

Jeder ist anders!

Den Briefauszug finde ich interessant, aber sehr unrealistisch. Auch wenn ich Hulk nicht immer zustimme,' [emoji16], passt das was er sagt sehr gut.

Es klingt alles ziemlich verlogen und passt zeitlich nicht zusammen. Jedweden weiteren Kontakt, auch mündlich nicht annehmen, nicht drauf eingehen, alles nur per Anwalt! Keine Psychospielchen zulassen!

Auch Ratio stimme ich zu, die Daten 2006 zu 15 passen gar nicht, entweder steht sie drin oder nicht, aber nicht so ein bisschen...

Drücke euch die Daumen [emoji106]
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Ich bin kein Anwalt, hatte aber auch schon mal mit so etwas zu tun.
Soweit mir bekannt ist kann niemand mehrere Eingenbedarfskündigungen hintereinander raus schicken. Und irgend eine funktioniert vielleicht irgendwann mal. Wenn der Eigentümer eine schreibt, dann ich die erst einmal rechtsverbindlich. Des deshalb sollte diese auch gleich ordentlich gemacht werden (war ja hier glücklicher Weise wohl nicht der Fall) Und wenn er dann merkt, die war nichts, dann muß die erstmal zurück genommen werden. Und danach kann wieder eine andere geschrieben werden. Also wäre die zweite Kündigung Blödsinn. Und vor einem Gericht sieht das in jedem Fall nicht gut aus.
Und wenn es vor Gericht ist, und der Eigentümer verliert (was ich für Dich hoffe), dann gibt es auch eine Sperrzeit für eine nächste Eigenbedarfskündigung.
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@sabine

Das stimmt alles nicht. Natürlich kann sooft eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen werden bis diese -zumindest mal formell - den Anforderungen entspricht. Er kann, muss aber eine unwirksame Kündigung nicht zurück nehmen.

Und selbst wenn das Gericht die Kündigung für unwirksam erachtet gibt es auch nach dem Prozess keine Sperrfrist für eine neue.

Eine Sperrfrist gilt nur in einem anderen Fall, siehe §577a BGB.
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Naja,

Spannend ist wirklich die Umstellung auf Lebensgefährtin!
Ich gehe jede Wette, die Eigentümerin wird nur sehr selten bei der neuen Kurzzeitgefährtin bleiben.
Muss mal den BGB Artikel lesen.
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Na ja, sind eigentlich alles nur Spekulationen welche hier gemacht werden, da wir alle (?) keine Anwälte ( einschließlich mir!)  in Wohnungsrecht sind. ?

Ich frage mich nur gerade, ist des überhaupt rechtens, das diese "Dame" eine erneute Kündigung per Brief, OHNE Briefmarke, OHNE Einschreiben, nur mit nen paar Paragraphen aufgesetzt einfach so in den Briefkasten der Mieterin werfen darf, und das genau diese Kündigung wirklich Rechtens ist?
Hmm, ich habe da meine Zweifel, aber wie gesagt, ich bin kein Anwalt für Wohnungsrecht ?
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Wenn du Zeugen hast, die eine Zustellung in den Briefkasten bekunden, dann reicht das durchaus. Ist auch im Arbeitsrecht eindeutig.
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@hoho

Eben, du musst nur den Zugang, also Einwurf in den Briefkasten - nachweisen können. Dein Zeuge muss aber auch wissen was er bezeugt, dass heißt den Brief gelesen und gesehen haben wie du ihn eintütest.
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@hoho

Aber des muss auch erstmal vor Gericht belegt werden? Ich denke da dann eher an eine "Lügen-Patt-Situation"

Die Vermieterin sagt, ich hab Zeugen, die Mieterin sagt, nix da ich hab meinen Briefkasten überwachen lassen...

Somit Aussage gegen Aussage, deshalb meine Frage, eigentlich muss so was per Einschreiben ( mit Rückschein) gemacht werden, um im Recht zu sein?
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Der 577 ist eigentlich eindeutig, wird aber teils wohl ausgehebelt. Könnte wirklich spannend werden.

Wenn man aber den reinen 577er liest kommt wieder das Vorkaufsrecht.
@böse tina: wurdest du informiert, das du kaufen kannst?

Der Text lautet:
(2) Die Mitteilung des Verkäufers oder des Dritten über den Inhalt des Kaufvertrags ist mit einer Unterrichtung des Mieters über sein Vorkaufsrecht zu verbinden.

Wenn du wirklich Interesse haben würdest, könnte das noch ein Hebel sein.

@dorri nein.
Arbeitsrecht ist schon sehr Angestelltenfreundlich und lässt das problemlos zu. Warum sollte das hier anders sein.
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@hoho wir wurden gefragt und die Wohnung wurde uns auch als erstes angeboten. Wollten wir aber nicht kaufen
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@dorri

Der Zeuge der Vermieterin wird vor Gericht vernommen. Wenn du nicht nachweisen kannst, dass du deinen Briefkasten hast überwachen lassen - und wenn du sowas machst kannst du das - hast du Pech.

Ist im Mietrecht, Arbeitsrecht und sonst überall das gleiche. Ist BGB - Allgemeiner Teil.

Ein Einschreiben mit Rückschein ist der größte Murks den du machen kannst. Wenn Einschreiben dann nur Einwurf. Wird nämlich das Einschreiben mit Rückschein zB. Bei der Post nicht abgeholt geht es zurück und das schreiben ist nicht zugegangen. Pech für den Versender. Ein Einwurfeinschreiben wird immer in den Briefkasten geworfen und geht zu. Brauchst zu im Zweifel nur den Zeugen der dir bestätigt WAS in dem Brief war.
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@hoho

Eben, deswegen frage ich ja Zwinkern Wie so schaffen es oft diese ganzen "Parasiten" sich ewig in den Wohnungen zu halten wenn das Recht da gleich sein sollte?

Ich denke Arbeitsrecht und Wohn-Mietrecht darf nicht unbedingt gleichgestellt werden?
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@dorri

Weil es ewig dauert bis eine Räumungsklage durch ist. Nur deshalb.
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@Ratio

Das ist Käse, ich kann wenn es drauf auskommt genau so Zeugen benennenZwinkern ABER... Ich will ja nicht lügen, sondern glaube einfach nicht das die Zeugenbenennung von Seitens der Vermieterin für eine ORDNUNGSGEMÄSSE Zustellung einer Kündigung ausreicht? Wie gesagt bin kein Anwalt deshalb meine aus meiner Sicht, logischen Fragen?
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Wer soll denn bezeugen, dass ein Brief nicht angekommen ist? Das ist deutlich schwerer als den Zugang zu beweisen.

Und die Zeugenaussage der Vermieterin selbst genügt nicht, da eine Partei nicht Zeuge sein kann. Sie braucht eine dritte Person dazu.

Edit: ordnungsgemäße Zustellung heißt auch einfach nur: Brief -> Briefkasten. Egal durch was oder wen.
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@dorri die Frage ist ok.
Dann akzeptiere bitte such die korrekte AntwortZwinkern
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@hoho

Danke ?
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@hoho

Jupp, tu ich, ich such nur die Logik dahinter ??
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