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Kündigungsrecht bei Vodafone?
#21

Solche "Androhungen" lese ich jeden Tag. Die gehen dann gleich zur Rechtsabteilung und von dort gehen dann entsprechende Schreiben an die Kunden. Für die Unternehmen selber is eine Klage nicht der rede wert. Die handeln die mit links ab.
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#22

Hier nochmal das Urteil plus Sachverhalt

Zitat: Es ging um einen typischen Fall. Ein DSL-Kunde hatte einen Vertrag über DSL-Leitung mit einer Geschwindigkeit von 16.000 Kbit/s mit der Firma 1&1 geschlossen. Leider stellte sich heraus, dass tatsächlich nur eine viel geringere Geschwindigkeit erreicht wurde - 3.072 Kbit/s.

1 & 1 teilte dem Kunden mit, dass eine schnellere Leitung technisch nicht möglich und eine Änderung demnächst nicht geplant sei.

Verständlicherweise wollte der Kunde nicht mehr an dem 24 monatigen Vertrag gebunden sein. Der Anbieter wies auf seine AGB hin, in denen festgelegt war, dass man nur die am Wohnort tatsächlich verfügbare Geschwindigkeit leisten müsse.

Diese Klausel sah das Amtsgericht als unwirksam an. Folgerichtig stand dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Denn 1 & 1 war nicht in der Lage, die vertraglich vereinbarte Leistung anzubieten.
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#23

Das bezieht auf was ganz anderes! Dem Kunden wurde 16.000 zugesagt laut Ltg. aber nur 3.000 möglich!
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#24

Was versuchst du dich eigentlich rauszureden? Rechtskräftiges Urteil. Das es dann bei täglichen Leistungsstörungen noch gravierender ist ist wohl keine Frage.

Bei mir hats auch gekappt. Was AGBs sagen ist schnuppe, im Ernstfall, das heißt das oben drüber oder täglichen verbindungsabbrüchen die nicht an meinem Router liegen wissen die Anbieter wohl das sie vor Gericht scheitern würden.
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#25

Er hat ja noch nicht mal alle möglichkeiten ausgeschöpft.

1. anderer Router
2. Techniker
3. Hardware (PC etc.)
4. Portumschaltung
5. HVT Umschaltung

Ich versuche micht nicht raus zu reden! Ich sage hier nur so wie es ist.
Wenn es bei Dir so war dann hast Du glück gehabt.
Wir reden hier aber nicht von Dir!

In 99% der fälle ist es so wie ich es die ganze zeit sagen. Ausnahmen gibt es immer.

Und dieses Urteil bezieht sich immer noch auf was ganz anderes. Da geht es nicht um ausfälle sondern um Ltg.geschwindigkeiten.

Ausserdem kann er die ganzen gemessenen Daten (Leitungswerte zum Tag der Messung) einsehen. Und wenn Vodafone nix zu verbergen hat dann werden sie ihm diese Daten mit Kusshand zur verfügung stellen.

Was die AGB´s sagen ist nicht schnuppe denn die hast Du im vollen bewusstsein anerkannt und unterschrieben Zwinkern
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#26

Klar, aber wenn die AGB Rechte untergraben die normal sind in unserem Land werden sie eben ungültig gesprochen. Könnte dir da hunderte nennen, seien sie von Microsoft, Sky oder T-Home...
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#27

Welches Recht wird da untergraben? Speziel in unserem Fall.
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#28

Was hat denn ein Urteil, was sich mit dem Leistungsparameter Geschwindigkeit befasst, mit sporadischen Verbindungsabbrüchen zu tun?
Da sehe ich keine plausible Verbindung.

Die Verbindungsabbrüche können schon mit dem Router zu tun haben. Ist man Eigentümer des Routers (für einen Euor dazugekauft), muss man den auch selber als Ursache ausschließen, ggf. Garantiefall anmelden.

Kann man das mangels Wissen nicht selber klarstellen, muss man entweder einen Techniker des Anbieters anreisen lassen - Kostenverteilung ist ja schon genannt worden -, oder man beauftragt einen unabhängigen Sachkundigen - die Kosten trägt man selber.


Kein Unternehmen hat in so einem Fall das Interesse, den Kunden zu verprellen, aber man muss als Kunde schon mitwirken.
Ein Sonderkündigungsrecht ist an der Stelle als eine der ersten Reaktionen vielleicht etwas verfrüht eingefordert und mit dem oben genannten Urteil nicht zu untermauern.
Man kann wohl Glück haben, dass man den Vertrag aufgelöst bekommt - muss man aber nicht.
In dem speziellen Fall wäre ja auch zu prüfen, wie viele Ausfälle mit welcher Dauer eigentlich zumutbar sind - da gibt es bestimmt einzelne Urteile, aber damit kann man dem Glück nur einen Schubs geben. Hat man Pech, steht man plötzlich als Kläger im Rechtsstreit.
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#29

Na endlich einer der mich versteht....
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#30

Und all das fand bei mir statt wie ich bereits sagte. Trotzdem wird mir hier immer noch Glück unterstellt.

Ansonsten such mal bei der Verbraucherzentrale wieviele AGB deutsches Recht untergraben mit zum Teil außerordentlichen Knebel Bedingungen die nichtmal im Falle einer nicht erbrachten Leistung eine Kündigung ausschließen. Aber zum Glück legt man in diesem Land noch Wert auf Gesetze...

Sollten tägliche Ausfälle auftreten und wenns nur 10 Minuten sind ist das meiner Meinung nach nicht zumutbar.

Manche Leute brauchen das Internet zum Arbeiten. Nebenbei gibts noch andere Sachen wie Online Poker und solche Geschichten. Natürlich ist das vor Gericht kein Argument aber die großen Unternehmen handeln meiner Erfahrung nach bei sowas sehr kulant da sie es verschmerzen können und so keine schlechte PR fangen.
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#31

Wenn Du schon mit Rechte untergraben anfängst dann sag mir doch bitte zu diesem Fall ein Beispiel! Jeder Fall ist individuell zu sehen. Da brauch ich keine von irgend jemand anders.
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#32

Premiere hatte vor Jahren zb mal einen Punkt in den AGB der es ausschloß das man Sonderkündigungsrecht hätte falls ein Premium Inhalt wie zb Bundesliga einfach wegfällt wie 2006 passiert. Da war das aber zum Glück schon geändert aufgrund öffentlichen Drucks und der Verbraucherzentrale.
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#33

(20.01.2010, 21:16)TheNew schrieb:  Premiere hatte vor Jahren zb mal einen Punkt in den AGB der es ausschloß das man Sonderkündigungsrecht hätte falls ein Premium Inhalt wie zb Bundesliga einfach wegfällt wie 2006 passiert. Da war das aber zum Glück schon geändert aufgrund öffentlichen Drucks und der Verbraucherzentrale.

Das sagt mir aber immer noch nichts zu diesem Fall hier. Wo werden hier die Rechte untergraben?
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#34

Keine Ahnung, ich habe auch nicht die ganzen AGBs im Kopf.

Es ging darum:

Klar, aber wenn die AGB Rechte untergraben die normal sind in unserem Land werden sie eben ungültig gesprochen. Könnte dir da hunderte nennen, seien sie von Microsoft, Sky oder T-Home...

So, und dazu habe ich dir ein Beispiel genannt. Und diese AGB die ich zietiert habe im 1&1 Fall wegen dem Speed ist auch nicht gültig. Und das findest du überall.

Aber wenn du befangen bist wegen deinem Brötchengeber dann versuch doch bitte dem Thread fernzubleiben und forder nicht realitätsferne Beweise aus AGBs die 100 Seiten umfassen.
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#35

Mit der Realitätsferne habe ich nicht Angefangen. Du sprichst von rechte untergraben in ganz anderen fällen. Ich wollte einfach nur ein untergrabenes recht hier für!
Wir reden hier nicht von irgendwelchen Beispielen sondern von diesem Fall hier.

Auch die Urteile oder viel mehr das Urteil was Du hier gebracht hast hat hiermit nicht´s zun tun. AGB´s von DSL Anbietern umfassen keine 100 Seiten Zwinkern

Und von meinen Brötchengeber bin ich in keinster weise befangen ich versuche hier nur dem Menschen der dieses Problem hat die Illusion zu nehmen das er ein Sonderkg.recht hat!

Wie schon gesagt Du hast in Deinem Fall glück gehabt mehr nicht.
Und wenn Du die Realität nicht siehst dann bitte ich Dich das Du fern bleibst und nicht ich Zwinkern

Aber letztendlich bleibt hier keiner fern da das ein Forum ist wo sehr viel Ansichten auf einander treffen. Jeder hat seine Meinung und jeder sollte sie sagen dürfen.

Wenn Du das ganze so ernst nimmst und Dich dadurch angegriffen fühlst dann solltest Du mal über Deine einstellung nachdenken Zwinkern
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#36

öhm, das urteil hat mit ner instabilen leitung soviel zu tun wie ein apfel mit ner banane.

1&1 hat seit dem prozess auch andere agbs:
Zitat:Die 1&1 Leistungs-Garantie umfasst alle Bestellungen sowie Tarifwechsel ab dem 04.05.2009, bei denen die voraussichtlich verfügbare Bandbreite (Downstream) unter 50 Prozent der bestellten Bandbreite (Downstream) liegt. Wird der Schwellwert unterschritten, versucht 1&1 den Kunden spätestens drei Werktage nach Prüfung des Auftrags telefonisch zu kontaktieren. Dabei wird ihm die Möglichkeit geboten, das bestellte 1&1 DSL-Produkt beizubehalten, in ein alternatives 1&1 DSL-Produkt mit einer niedrigeren Bandbreite zu wechseln oder die Bestellung zu stornieren.
ergo, bestellt man 16mbit muss 1&1 mindestens 8mbit liefern, ansonsten kann der kunde wechseln oder stornieren.



zum thema instabile leitung. ich hab hier alice und pro tag ca. 100 discons. die meisten davon ider der zeit von 16 bis 19 uhr. alice macht sich das ganz einfach, die sagen es liegt daran das ich nicht deren hardware nutze (was ist wohl besser, ein billiges siemens dsl modem oder ne fb 7270?). allerdings kann ich monatlich kündigen. leider wird adsl hier immer so instabil bleiben, da die leitungen über 30 jahre als sind und an dem einen dsl knoten an die 1000 wohnungen angeschlossen sind (der knoten wurde mitte 09 mit neuer hardware bestückt). so, hätte ich nen 2 jahresvertrag könnte ich nicht kündigen, da die leistung von alice erbracht wird, mindestens 4mbit liefern. hier gibts bis zu 10mbit, um die 8mbit ist die leitung einigermassen erträglich. besonders lustig ist es wenn ich in der zeit im irc bin ^^
ich hab mir schon nen umts-stick geholt der die offlinezeit überbrücken soll, nur leider ist das umts so träge das es erst mit der neuen dslverbindung online geht und nicht die downtime überbrückt.
also leb ich mit den ganzen discons. wenn ich was runterladen will mach ich das morgens oder nachts, da hält die leitung etwas länger. aber alles kein grund für ne sonderkündigung in nem 2 jahresvertrag Zwinkern

:-)
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#37

Ich sehe das so.

Leitung hat ne Menge Disconnects. Schrenkt mich damit in meiner täglichen Arbeit extrem ein. Hardwaremäßig kann man mir nichts vorwerfen, Leitungsstabilität ist ja wohl nicht mein Problem.

Was sollte denn da noch kommen damit man kündigen kann.

Wenn ich morgen ein Internetcafe aufmache und da geht 5 Stunden tagsüber das Internet nicht ist das einfach mal scheiße. Da ist mir egal ob die tolle AGB haben. Da zerre ich die vor Gericht weil es nicht akzeptabel ist eine Leistung anzubieten die ich aber nur an 75% der täglichen Zeit in Anspruch nehmen kann während ich 100% des Preises dafür zahle!
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#38

dsl angebot für nen privathaushalt =| dsl angebot für gewerbetreibende

da könne wir auch gleich anfangen äpfel mit bananen zu vergleichen, bzw gleich zu setzten ^^

:-)
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#39

Das ist mir doch erstmal egal. Ich bin zuhause auf mein internet angewiesen. Das ist für mich die Ausgangslage. Wieso sollte ich also ohne Murren vollen Preis zahlen und nur halbe Leistung erhalten? Nur weil ich kein offiziel angemeldetes Gewerbe betreibe?

Und kommt mir nicht immer mit Äpfel und Birnen, eine Nichterfüllung einer Leistung bleibt selbiges, egal ob ich ich, Michael Ballack, Angela Merkel oder der Papst bin.
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#40

@Deufel lass bleiben bringt bei ihm nix. Er vergleicht mit Dir auch das iPhone und nen Stück Tapete^^ Smiley
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