Vorratsdatenspeicherung EU-weit nun nicht mehr zulässig
Der EU-Gerichtshof in Luxemburg klopft den Verbrauchern auf die Schultern und entschied, dass die Speicherung der privaten Daten über einen Zeitraum bis zu 2 Jahren nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Somit wird auch unserer Bundesregierung Einhalt geboten mit dem Ansinnen, uns Bürger auf längeren Zeitraum datentechnisch an die Leine zu legen. Geklagt hatte die irische Bürgerrechtsorganisation Digital Rights Ireland und Recht bekommen. Es muß nun alles auf das allernotwendigste beschränkt werden, denn mit dieser Datenspeicherung im großen Stil werden die Persönlichkeitsrechte auf Datenschutz, freie Meinungsäußerung und auf Privatleben extrem beschnitten. Ich denke: Endlich ein Schritt in die richtige Richtung.
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