Beiträge: 171
Registriert seit: Oct 2008
Bewertung:
0
Moin,
Villt kann mir hier jemand helfen
Vorgestern in mein iPhone 5 kaputt gegangen
Gezwungenermaßen musste ich mir an dem Tag direkt ein neues Smartphones kaufen
Jetzt war ich heute bei einem iPhone reparier Service und dieser konnte mein iPhone retten
Kann ich das notgetaufte Handy einfach so zurück geben und das Geld verlegen ?
Kenne mich mit so was leider nicht aus.
Beiträge: 9.778
Registriert seit: Jun 2008
Bewertung:
156
01.11.2013, 20:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.11.2013, 20:57 von
xp2004.)
Ruf einfach an und frage. Falls du es im Web gekauft hast, hast Du ein Rückgaberecht. Ansonsten auf Kulanz hoffen.
Geld verlegen ist schlecht . :-)
Verlangen kannst Du viel. Was Du bekommst steht auf einem anderen Blatt .
Ansonsten hier oder in der Bucht verkaufen.
iPhone 12 256 GB, MacBook Pro late 2013
Wenn Du es im Laden gekauft hast, hast Du kein Rückgaberecht. Wenn Du es bestellt hast, hast Du 14 Tage Rückgaberecht.
Beiträge: 9.778
Registriert seit: Jun 2008
Bewertung:
156
01.11.2013, 21:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.11.2013, 21:09 von
xp2004.)
Wenn du es im WEB gekauft hast, hast Du z.T. bis 4 Wochen ein Rückgaberecht.
Kommt auf den Händler an.
iPhone 12 256 GB, MacBook Pro late 2013
Beiträge: 2.577
Registriert seit: Dec 2010
Bewertung:
69
Wie meine Vorredner schon schrieben:
Online: 14 Tage Rückgabe recht
beim Händler um die Ecke: Umtausch nur bei unbenutzten Geräten auf Kulanz
iPhone 8 – iPad Pro 10.5" – MacBook Pro 15" Early 2011
Beiträge: 9.778
Registriert seit: Jun 2008
Bewertung:
156
@Qiuu,
Wie du schon sagtest. Wie Deine Vorredner schon geschrieben haben.
Brauchst Du Beiträge oder warum wiederholst Du es ?
Außerdem sind es online zwischen 14 Tagen und 4 Wochen. Kommt auf den Händler an.
iPhone 12 256 GB, MacBook Pro late 2013
Größere Händler wie Media Markt beispielsweise bieten freiwillig die Rücknahme an. Einfach mal fragen.
Beiträge: 3.671
Registriert seit: Jan 2009
Bewertung:
102
Die 4 Wochen sind aber auch reine Kulanz vom Händler.
Beiträge: 2.577
Registriert seit: Dec 2010
Bewertung:
69
@xp2004 Biste heute mit den falschen Fuss aufgestanden? Zum Beiträgesammeln gibts andere Kandidaten
iPhone 8 – iPad Pro 10.5" – MacBook Pro 15" Early 2011
Beiträge: 9.778
Registriert seit: Jun 2008
Bewertung:
156
01.11.2013, 21:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.11.2013, 21:34 von
xp2004.)
Nein, sind Sie nicht.
Es kommt darauf an was in den Geschäftsbedingungen steht.
@ Qiuu, wenn man das dritte mal das gleiche postet ;-)
iPhone 12 256 GB, MacBook Pro late 2013
Beiträge: 10.278
Registriert seit: Nov 2010
Bewertung:
236
Und in die Geschäftsbedingungen wurden die vier Wochen aber aus reiner Kulanz aufgenommen...
Beiträge: 3.671
Registriert seit: Jan 2009
Bewertung:
102
Und die AGB bestimmt wer? Der Händler und nicht das Gesetz. Also ist es Kulanz vom Händler das er die Wäre 4 Wochen lang zurücknimmt und nicht nur 14 Tage.
Beiträge: 9.778
Registriert seit: Jun 2008
Bewertung:
156
01.11.2013, 21:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.11.2013, 21:39 von
xp2004.)
Wenn in der Bucht ein Händler folgendes in den Geschäftsbedingungen stehen hat, ist das für mich keine Kulanz. Ich schließe auf Grund dieser Bedingungen einen rechtsgültigen Vertrag. Aber vielleicht sehe ich das auch falsch.
Auszug.
Rücknahme
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann: Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 1 Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen.
iPhone 12 256 GB, MacBook Pro late 2013
Beiträge: 10.278
Registriert seit: Nov 2010
Bewertung:
236
Du musst aber unterscheiden ob er dir die 4 Wochen, gerne auch fest in seinen Geschäftsbedingungen, aus Kulanz zugesteht oder ob er dir nur die 14 Tage von Gesetzes wegen zugesteht.
Beiträge: 3.671
Registriert seit: Jan 2009
Bewertung:
102
Der längere Zeitraum ist schon Kulanz vom Händler. Wenn er es dir schriftlich mitteilt ist er natürlich daran gebunden. Aber generell müsste er dir die 4 Wochen ja nicht gewähren.
Beiträge: 9.778
Registriert seit: Jun 2008
Bewertung:
156
Gesetzlich nicht. Richtig.
Drum schrieb ich ja In Post 4. Zum Teil .
Aber lassen wir es dabei bewenden. Mal sehen was der TE postet morgen. :-)
iPhone 12 256 GB, MacBook Pro late 2013
Beiträge: 9.778
Registriert seit: Jun 2008
Bewertung:
156
01.11.2013, 21:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.11.2013, 21:49 von
xp2004.)
Stimmt. Da hast du Recht.
OT, @ Renegade, kommst Du aus München , wegen dem Avatar ?
iPhone 12 256 GB, MacBook Pro late 2013