Ob Apple es findet oder nicht spielt für Dich keine Rollte! Du hast die Annahme verweigert und damit ist die Nummer für Dich erledigt. Apple muss hier den Kontakt zu UPS suchen. UPS hat das Gerät nicht ausgehändigt und steht somit als "Ansprechpartner" zur Verfügung. Wenn Du etwas beitragen möchtest - dann wie folgt: Apple hat die Sendungsnummer von UPS - kann Dir diese bestimmt nennen - UPS kann im System prüfen - ob das Gerät ausgehändigt wurde oder nicht. Wenn nicht, dann können Sie Dir auch einen Nachweis schicken wenn JA - dann fordere deine Unterschrift an - also den Beleg - dies ist aber "eigentlich" nicht deine Aufgabe und auch nicht deine Pflicht! Dafür hat der Herr von UPS ein Gerät - gibt die Daten ein und fertig.
Ich würde auch kein Telefonat mehr führen, denn dies führt ja zu nichts. Schreibe eine Mail - schildere den Sachverhalt und setzte eine Zahlungsfrist. Fertig. Das Schreiben würde ich auch noch an UPS senden mit der Bitte um Kontaktaufnahme zu Apple.
Bestimmungen UPS:
http://www.ups.com/media/de/terms_carriage_ger.pdf
3.3 Verweigerung und Einstellung der Beförderung
(i) Sofern ein Paket einer der obigen Beschränkungen oder Bedingungen nicht entspricht, oder ein auf einem Nachnahme-Frachtbrief genannter Nachnahmebetrag die in Absatz 8 genannte Beschränkung überschreitet, kann UPS die Beförderung des betreffenden Pakets (oder einer Sendung, zu der es gehört) verweigern und, falls die Beförderung bereits im Gang ist, die Beförderung einstellen.
(ii) UPS kann die Beförderung auch einstellen, falls die Zustellung nicht durchgeführt werden kann,
falls der Empfänger die Annahme verweigert, falls UPS wegen einer fehlerhaften Adressangabe (trotz angemessener Bemühungen,
die richtige Adresse herauszufinden) die Zustellung nicht durchführen kann oder falls die richtige Adresse sich in einem anderen Land befindet oder wenn bei Zustellung die fällige Summe nicht vom Empfänger kassiert werden kann.
(iii) B
ei Einstellung der Beförderung ist UPS nach eigenem Ermessen zur Rücksendung an den Versender berechtigt.
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10. Zustellung
Die Zustellung von Sendungen erfolgt beim Empfänger oder bei sonstigen Personen, von denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind. Hierzu zählen insbesondere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen und direkte Nachbarn. Der Empfänger erhält eine Benachrichtigung über den Verbleib seiner Sendung.
UPS darf elektronische Hilfsmittel zum Nachweis der Zustellung einsetzen.
Der Versender erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass die Reproduktion der mit dem elektronischen Zustellverzeichnis aufgezeichneten Unterschrift als Abliefernachweis gilt.
--> Trifft in deinem Fall ja nicht zu - da die Annahme verweigert.
Viel Erfolg!