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was ist wenn das iphone geklaut ist?
#1

Meine Schwester bringt mir aus Amerika nen Iphone mit. Nun weiß man ja nicht immer woher das kommt... Was kann denn passieren wenn das geklaut ist? Ich meine nicht das ich freiwillig geklaute Ware kaufe...

Kann das Iphone irgendwie gesperrt werden?

Danke
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#2

Dann kommst Du nach GuantanamoTounge2
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#3

ihr könnt echt frage stellen. mann mann mann Rolleyes Rolleyes Rolleyes
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#4

na was weiß ich ^^
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#5

(24.09.2008, 17:33)Mr-Psychedelic schrieb:  Meine Schwester bringt mir aus Amerika nen Iphone mit.

Deine Schwester wird doch wissen, wo das Ding herkommt. Oder? Oder kauft sie auf 5th A. um 23 Uhr?
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#6

@stas:
Wer hat denn gesagt, dass sie es kauft? Zwinkern

@Mr-Psychedelic:
Wenn du es nicht original im Store kaufst, wo auch immer, dann bist du dieser Gefahr im Grunde immer ausgesetzt, aber ich habe noch nie von einer Sperrung gehört. Mach dir also keinen Kopp.
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#7

(24.09.2008, 17:59)3opaH schrieb:  Mach dir also keinen Kopp.

HIER
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#8

Ja stas, nehmen wir aber mal an, dass die Schwester das iPhone von dem Onkel in den USA geschenkt bekommt, abkauft, wie auch immer, dann nimmt er natürlich das iPhone, weiß dennoch nicht woher der Onkel das iPhone hat. Das hat also nichts mit Hehlerei zu tun.

Wenn es aber vom LKW gefallen ist, dann ist das natürlich eine andere Sache, jedoch kennen wir die Umstände nicht.
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#9

was für Probleme....

Das ist doch nichts anderes als auf ebay zu kaufen...


eieiei
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#10

(24.09.2008, 19:14)3opaH schrieb:  Ja stas, nehmen wir aber mal an, dass die Schwester das iPhone von dem Onkel in den USA geschenkt bekommt, abkauft, wie auch immer, dann nimmt er natürlich das iPhone, weiß dennoch nicht woher der Onkel das iPhone hat. Das hat also nichts mit Hehlerei zu tun.

Wenn es aber vom LKW gefallen ist, dann ist das natürlich eine andere Sache, jedoch kennen wir die Umstände nicht.

Also das stimmt nicht ganz.

Wer geklaute Ware kauft, macht man sich der Hehlerei mitschuldig, auch wenn es unwissentlich geschieht ( Rechtslage ).

In der Praxis wird sicherlich nicht viel passieren, wenn das Ding aus den USA kommt, wird wohl kaum ein Ermittlungsverfahren bis Deutschland engeleitet, selbst wenn es geklaut ist. Wir reden immer noch über ein Handy, auch wenn es ein schönes ist ;-)

Wenn Du bedenken hast, nehme ich es gern. Geperrt wird da nix.

Mach Dir keine Sorgen. Lass Dir eins mitbringen. Sie wird es mit Sicherheit im Shop kaufen. Also Feuer frei.

( Man wieso habt ihr alle Connection in die USA ? Meine Verwandten und Freunde wohnen alle hier )
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#11

Also ich habe von einer Story gehört, wo jmd. UNWISSEND ein geklautes iPhone gekauft hat und ein paar Tage später die Polizei bei ihm stand, weil sie es geortet hatten. Im Endeffekt hat er aber keine Strafe bekommen...
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#12

... keine strafe, aber er hat auch sicher kein iPhone mehr Zwinkern
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#13

(25.09.2008, 10:38)Babooo schrieb:  Also ich habe von einer Story gehört, wo jmd. UNWISSEND ein geklautes iPhone gekauft hat und ein paar Tage später die Polizei bei ihm stand, weil sie es geortet hatten. Im Endeffekt hat er aber keine Strafe bekommen...

Im Ernst? Ich hab mal gehört, dass es zwar technisch kein Problem ist, das Gerät zu orten, es aber in der Praxis nicht gemacht wird, weil der Aufwand viel zu groß sei.
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#14

Das iPhone musste er natürlich abgeben.
Ich kanns mir auch eigentlich nicht vorstellen mit der Ortung. Aber das iPhone soll wohl geraubt worden sein und der ehemalige Besitzer wurde wohl sehr übel zusammengeschlagen.

Aber weiß auch nicht mehr. Habs von einem Freund gehört, der ihm das iPhone freigeschaltet hat :P
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#15

(25.09.2008, 10:34)Kesa-1 schrieb:  Wer geklaute Ware kauft, macht man sich der Hehlerei mitschuldig, auch wenn es unwissentlich geschieht ( Rechtslage ).

Keine Ahnung wo du deine Fachkenntnis hernimmst, aber auch bei der Hehlerei ist als subjektives Tatbestandsmerkmal der Vorsatz des Täters zu berücksichtigen. Dieser muss den Umstand erfassen, dass die Sache durch eine rechtswidrige Tat erlangt wurde.
Von der genauen Vortat braucht der Hehler keine Kenntnis zu haben. Bedingter Vorsatz reicht aus. Der Täter muss sich lediglich mit der Möglichkeit einer Vortat rechnen und dies billigen oder sich um des erstrebten Zieles willen damit abfinden.
Erforderlich ist außerdem der Vorsatz des Sich- oder einem Dritten Verschaffens um einen Vermögensvorteil zu erlangen.

Also sollte das iPhone in einer Verpackung ohne Gebrauchsspuren, Blutflecken oder sonst etwas von deiner Schwester nach Deutschland eingeführt werden, sollte es eigentlich kein Problem sein.

Abgesehen davon handelt es sich um eine Auslandsstraftat. Die wird nicht ohne weiteres verfolgt!
Wenn doch; ruf mich an.
;-)
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#16

(25.09.2008, 11:10)skygott schrieb:  
(25.09.2008, 10:34)Kesa-1 schrieb:  Wer geklaute Ware kauft, macht man sich der Hehlerei mitschuldig, auch wenn es unwissentlich geschieht ( Rechtslage ).

Keine Ahnung wo du deine Fachkenntnis hernimmst, aber auch bei der Hehlerei ist als subjektives Tatbestandsmerkmal der Vorsatz des Täters zu berücksichtigen. Dieser muss den Umstand erfassen, dass die Sache durch eine rechtswidrige Tat erlangt wurde.
Von der genauen Vortat braucht der Hehler keine Kenntnis zu haben. Bedingter Vorsatz reicht aus. Der Täter muss sich lediglich mit der Möglichkeit einer Vortat rechnen und dies billigen oder sich um des erstrebten Zieles willen damit abfinden.
Erforderlich ist außerdem der Vorsatz des Sich- oder einem Dritten Verschaffens um einen Vermögensvorteil zu erlangen.

Also sollte das iPhone in einer Verpackung ohne Gebrauchsspuren, Blutflecken oder sonst etwas von deiner Schwester nach Deutschland eingeführt werden, sollte es eigentlich kein Problem sein.

Abgesehen davon handelt es sich um eine Auslandsstraftat. Die wird nicht ohne weiteres verfolgt!
Wenn doch; ruf mich an.
;-)

Nun Du scheinst mir ja vom Fach zu sein. Hoffe nur, dass Du auch bei allen Zeitungs- oder Fernsehberichten sofort zum Telefon greifst und die Fernsehsender maßregelst, weil in sämtlichen Berichten gesagt wird, dass man sich der Hehlerei mitschuldig macht, wenn man eine Sache kauft, die im Ursprung ein Diebesgut darstellt, selbst wenn man davon ausgeht, ein "sauberes" Geschäft zu machen.

Schon komisch, dass Fachanwälte, die mit Namen genannt werden, diese Äußerungen vor einem großen Publikum treffen.

Naja egal, wir driften vom Thema ab.
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#17

skygott hat schon recht...
Ein gericht fragt sich immer, ob der "Hehler" es gewusst haben könnte... Sprich wird das Gerät ohne Verpackung ladekabel etc. zu einem super günstigen Preis verkauft, der eigentlich absolut unter dem Kurs liegt kann man davon ausgehen, dass es sich nicht um ein legal erworbenes Gerät handelt...

Um es mal ein wenig umgangssprachlich zu formulieren :P
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#18

Es gibt in der Tat Grenzbereiche!
Problem ist immer die Frage der "Möglichkeit der Vortat". Der BGH hatte hierzu diverse Fälle zu entscheiden.
Diskutiert wurden vor allem Fälle, bei denen sich bei ebay günstig gekaufte Artikel als gestohlen herausstellten und der Käufer bereits aufgrund des Preises von Hehlerware hätte ausgehen müssen.
Schwieriges Thema.
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#19

Einigen wir uns darauf, dass dem Käufer in der Praxis wohl weniger passieren wird, weil er es in den meisten Fällen nicht wusste und auch nicht davon auszugehen ist, dass er es wissen müsste.
Klar ist, wenn man ein nagelneues für 150 Euro kauft, ist da was faul und man sollte es hinterfragen.

Vertragen wir uns also wieder ;-)
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#20

Einsicht ist immer gut Kesa Smiley
Hab mal ne Reportage gesehen, da ging es um ein teures Navigationsgerät von BMW oder so in der Art... Das wurde auch sehr günstig über eBay gekauft und stellt sich als geklaut heraus. es ging vor Gericht und ich meine es wurde so entschieden, dass der Käufer sozusagen frei gesprochen wurde. Abgeben musste er es aber natürlich trotzdem. Aber er wurde nicht der Hehlerei überführt...
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