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Ich glaube Apple hat da so seine Gründe uns das eine oder andere Feature nicht zu releasen. Welche, das weiß keiner
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Apple ist zwar im Recht, es ist aber nicht verfolgbar. Sollen sich mal nicht so anstellen. Solang das nur privat genutzt wird ist alles absolut normal. Nehmen wir als bsp. mal Receiver Hersteller, deren FW wird auch seit langen gehackt.
Problem ist Apple kann sich gar nicht gegen wehren kann.
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Das hat ann aber mit der Engstirnigkeit/Unverständnis (es gibt halt so strange People, die extrem geil sind auf ORIGINALITÄT) der Händler zu tun, nicht mit dem Produktionswerk. EierPhone Jailbreak und Autos tunen sind 2 Paar Schuhe, driftet aber jetzt vom Thema ab.
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Zitat:Natürlich ist es verfolgbar.
Dann erklär mir mal wie Apple herausbekommt, dass ich eine modifizierte FW verwende?
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Woher willst wissen, daß dein iPhone nicht hin und wieder eine Art Statusbericht an den Apple Server sendet? Immerhin ist das Ding ja Internetfähig.
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Ja daraus wäre es aber nicht möglich jmd. zu verklagen.
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das nicht unbedingt, aber jegliche Garantie- oder Gewährleistungsansprüche kannst Du Dir dann aufzeichnen.
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@Fraaay
Du brauchst ja nur einmal dein iPhone ohne Wiederherstellung einschicken und schwups merken sie's. Ist zwar unwahrscheinlich, aber die Möglichkeit besteht.
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Also nochmal zum Auto.
Ein gekauftes Auto ist dein/mein Eigentum. Das Recht auf Eigentum ist im Grundgesetzt verankert. Ich kann damit machen was ich will, auch extrem Tuning oder Abfackeln. Der Hersteller hat keine Rechte dies zu verhindern oder zu verbieten.
Einschränkungen gibt es nur durch die Straßenverkehrszulassungsordnung und TÜV die dies im Hinblick auf die Verkehrssicherheit überprüfen.
Wer Zuhause sein Billy Ikea Regal rosa anstreicht verletzt auch keine Urheberrechte.
Die Nutzungsbestimmungen und Urheberrechtsquatsch hinsichtlich iphone Software sind hier in D eigentlich null und nichtig und dieses Prozessgedönse z. Zt. bezieht sich ausschließlich auf die USA mit anderem Rechtsystem.
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(15.02.2009, 22:56)Don Bilbo schrieb: das nicht unbedingt, aber jegliche Garantie- oder Gewährleistungsansprüche kannst Du Dir dann aufzeichnen.
Das ist klar.
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