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Anzeige wegen kauf einer Unlock-Simkarte(Furiou)

(18.01.2010, 15:35)xxxxunknown schrieb:  Allerdings stellt sich hier die Frage,
A) Warum Apple einen eigenen Kunden belangen sollte, schließlich hat er das Gerät legal erworben?
B) Wie Apple an die Information gelangen sollte ob und wie in das BS eingegriffen wurde?

Zu den FuriousSims u.ä. :
Selbst wenn diese Unlock Sims sich mit einer anderen IMEI im Netz anmelden, wo ist da der Nachteil des Providers??
Der Kunde bucht sich in das Providernetz ein, telefoniert/smst, bezahlt aber auch den dafür aufgerufenen Preis!!
Das ist ja nun keine Erschleichung von Leistungen!!
Das ist ein Punkt den ich bei der ganzen Sache einfach nicht verstehen kann.

Achso, ganz vergessen, theoretisch ist das schon möglich...

z.B. WodaTonne verkauft Dir das Birnchen für 15 € und knebelt Dir dabei einen Vertrag mit "ordentlichen" und für WodaTonne erfreulich hohen Kosten an die Backe. Im Vertrag steht dann auch, dass Du das Birnchen nicht z.B. in ein Äpfelchen verwandeln darfst, mit dem Du unter einer Sauerstoffkuppel für deutlich geringere Kosten das verwandelte Birnchen benutzen könntest...

Jetzt würdest Du durch das verwenden der Furiou-Karte dem Birnchen vorgaukeln es sei ein Äpfelchen und dadurch würdest Du nicht mehr mit überteuerten Kosten in der WodaTonne sitzen, weil Du statt dessen unter der Sauerstoffkuppel zu angenehmen Kosten frei atmen und telefonieren kannst.

Das ist natürlich ein finanzieller Schaden für die arme WodaTonne, die Dir doch erst das Birnchen für so wenig Geld vermacht hat und dann nicht die kalkulierten Abgaben dafür reinbekommt, wodurch Du ja nun einen Vermögensvorteil wegen des günstigen Birnchens statt des deutlich teureren Äpfelchens hast...

Vorliegend weiß die Staatsanwaltschaft aber gar nicht, ob Du ob Du das Äpfelchen überhaupt mit einem Vertrag gekauft hast, und hat auch keinerlei Kenntnis davon, wofür Du die Furiou-Karte überhaupt und eigentlich gekauft hast, es sei denn, Du erzählst es Ihnen ...
(mein Favorit wäre, mir gefällt die Karte und ich will Sie mir als Bild ins Zimmer hängen Rofl )

Und eine konkrete Anzeige gegen konkrete Personen seitens Apple oder einem Händler ist mir bisher noch nicht bekannt...
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Die falsche oder unterdrückte imei ist doch eher ein Problem für die Strafverfolgungsbehörden. Die untersagen vermutlich auch die Nutzung der Furious sim. Der Provider ist wahrscheinlich verpflichtet, die Voraussetzungen für den großen Lauschangriff einzuhalten und ist seinerseits also hinter den "Unterdrückern" her...
Mit Apple oder dem Betriebssystem hat das gar nichts zu tun. Die Kommentare verstehe ich auch nicht wirklich in diesem Zusammenhang.
Das Thema scheint ja eh im Sande zu verlaufen. Und wenn man bedenkt, wie wenige der Käufer ein Schreiben bekommen haben, war es vielleicht auch nur ein schlecht vorbereiteter Versuch eines unerfahrenen Staatsanwalts;-)
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Hi,

gibt es hier schon Neuigkeiten?
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Ich habe am Freitag ein Brief der Staatsanwaltschaft Konstanz bekommen, das Verfahren wurde eingestellt.
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hallo zusammen,

falls es hier rein passt, einfach mal folgenden link durchlesen:

http://www.jurpc.de/rechtspr/20050009.htm
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(25.01.2010, 19:10)philipp_ schrieb:  Ich habe am Freitag ein Brief der Staatsanwaltschaft Konstanz bekommen, das Verfahren wurde eingestellt.

@philipp: wann hattest du das schreiben (ich meine, das für das ermittlungsverfahren) bekommen bzw. welchen zeitraum hat man dir vorgeworfen?
wie hast du nach dem schreiben reagiert? hab auch so ein ermittlungsverfahren am halsEvil1
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@nico24: Von wann ist dein Schreiben und wo kommt es her. Gerne auch per pm!
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Habe ebenfalls das gleiche Schreiben erhalten. Vom 28.1.10.
Ich finde das eine Frechheit, hier werden Bürger meiner Meinung nach kriminalisiert!
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Hallo,

hab auch so ein ermittlungsverfahren am hals (06.02.10 bekommen)
Bitte um ein Paar Tips, vielen dank.

ps: mein Wochenende ist gerettet
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Zeig den Staatsanwalt wegen Verschwendung von Steuergeldern an.

Man man. Die müssen echt Langeweile haben. Der Erwerb eines Sim Adapters ist nicht strafbar. Darf sich ja wohl jeder einen Adapter kaufen und in die Vitrine legen. Alles andere ist eh nicht beweisbar.

Der Staatsanwalt sollte sich ein sinnvolles Hobby suchen.
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(06.02.2010, 17:50)*Leopard* schrieb:  Man man. Die müssen echt Langeweile haben. Der Erwerb eines Sim Adapters ist nicht strafbar.

Das Gesetz sagt jedenfalls was anderes. Von daher stimmt deine Aussage nicht.
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Welches Gesetz? Kannst du das mal bitte zitieren?
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(3) Wer eine Straftat nach Absatz 1 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Was geht denn aus dem Gesetz hervor?

Der Verkauf ist strafbar. Vom Käufer steht da ja nichts. Der Verkauf ist strafbar. Der Kauf muss deshalb noch lange nicht strafbar sein.

Die Benutzung wiederum ist natürlich eine Straftat. Aber wer sagt denn, dass man es benutzt nur weil man es gekauft hat? Das gilt es zu beweisen. Und das wird eh nichts.
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es steht in dem Abschnitt eindeutig:

Wer eine Straftat nach Absatz 1 vorbereitet........sich oder einem anderen verschafft.

Somit ist der Kauf strafbar.
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Nein. Das steht da nicht.

Da steht übertragen, wer SimAdapter herstellt und sie verkauft, verschenkt oder weiss der Geier wie einem anderen überlässt oder sie selber benutzt, der macht sich strafbar.

Der Käufer macht sich nicht strafbar. Erst wenn er die Sim benutzt. Die Käufer wurden ja alle wegen Computerbetrugs angezeigt und nicht wegen dem Erwerb einer Sim. Der Erwerb einer Sim ist kein Computerbetrug.

Der Staatsanwalt hat da schlicht und einfach auf Vermutungen ( die ja nicht unberechtigt sind) ein paar Anzeigen verteilt. Er hat vermutet, dass die erworbenen Karten auch benutzt werden. Was ja mit Sicherheit auch so war. Bis auf Ausnahmen vielleicht. Aber das zu beweisen ist sehr schwierig.
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(07.02.2010, 15:54)*Leopard* schrieb:  Nein. Das steht da nicht.

Da steht übertragen, wer SimAdapter herstellt und sie verkauft, verschenkt oder weiss der Geier wie einem anderen überlässt oder sie selber benutzt, der macht sich strafbar.

Der Käufer macht sich nicht strafbar. Erst wenn er die Sim benutzt. Die Käufer wurden ja alle wegen Computerbetrugs angezeigt und nicht wegen dem Erwerb einer Sim. Der Erwerb einer Sim ist kein Computerbetrug.

Der Staatsanwalt hat da schlicht und einfach auf Vermutungen ( die ja nicht unberechtigt sind) ein paar Anzeigen verteilt. Er hat vermutet, dass die erworbenen Karten auch benutzt werden. Was ja mit Sicherheit auch so war. Bis auf Ausnahmen vielleicht. Aber das zu beweisen ist sehr schwierig.


Natürlich ist das Computerbetrug. Du hast das Progemm erworben. Ob das Programm nun auf eine Cd Rom gepresst ist, oder auf dem Chip auf dem Unlockadapter gespeichert ist, spielt dabei keine Rolle.
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*gg*

Nein ist es nicht. Aber egal. Kein Bock mich deswegen zu streiten.
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Wie du meinst :-)

Mal sehen, was bei der Sache rauskommt.
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muss ich unbedingt einen Rechtsanwalt einschalten ?
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