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Anzeige wegen kauf einer Unlock-Simkarte(Furiou)

Vermutlich brauchen die da unten Tagebuchnummern!

Ohne Anwalt wirds genauso eingestellt wie mit Anwalt - zumindest denke ich das!

Einfachste Lösung - gar nichts sagen! Dauert halt länger.
Oder man setzt eine Stellungnahme auf, bei der man aber vorsichtig sein sollte was mein schreibt!

Zu bedenken ist: die Benutzung ist nicht/schwer nachweisbar!

Ausserdem gibt es nicht nur einen Fehler im Anschreiben der Polizeidienststelle:

Tatzeit/Tatort - sieht ja jeder selbst was da steht - lol

Der Sachverhalt passt nicht zum Tatvorwurf - vorgeworfen wird einem der Kauf (was ja unbestreitbar bewiesen werden kann) - verstoßen haben soll man damit gegen § 263a Absatz 1 StGB - dieser Tatbestand ist so definitiv nicht erfüllt! (steht allerdings so im Anschreiben) Dazu müsste man die Karte eingesetzt haben. Betrug ist eine sehr komplexe Angelegenheit und dies zu beweisen ist extrem schwierig! Allein der Vorsatz + der Vermögensschaden der eingetreten sein soll - ist, nun ja wenn man sich nicht selbst belastet einfach nicht nachweisbar.
Verstoßen haben Käufer maximal gegen Absatz 3 des o.g. Paragrafen - davon ist im Schreiben aber nicht die Rede!

Die Drohung mit der Durchsuchung ist ziemlich lächerlich - deswegen wird einem die grundgesetzlich ziemlich stark geschützte Bude nicht durchsucht!

Die Bitte die Karte zu der Dienststelle zu senden ist - eigentlich ein fieser Trick mit dem man sich selbst belastet - zumindest wird ausgeschlossen das die Karte nicht ankam (selbst das müssen die erstmal beweisen, also das man eine Karte auch erhalten hat!) Diese Bitte widerspricht sich quasi mit dem Recht eines jeden Beschuldigten nichts zu der Sache zu sagen!

Also ich würd keine Panik kriegen - Anwalt is sicher eine gute Sache, will aber bezahlt werden!

Ich bin kein Jurist - nur rechtlich Interessiert Zwinkern
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ja, aber auf dem Zettel steht, wenn man innerhalb von 2Wochen nicht antwortet, geben wir es sozusagen zu, dass wir 2 illegalen sachen gemacht haben!
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***Beitrag wegen Fäkalsprache entfernt***
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Wir sind hier nicht in der Sonderschule für verhinderte Nachwuchsluden. Also drück Dich gefälligst etwas zivilisierter aus.
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dann Antworte einfach, dass du deine aussage verweigerst. Das ist doch eine Antwort aber keine "Selbstbeschuldigung". Warte aber lieber was die anderen dazu sagen.
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@ ipod-video

das steht da sicher nicht! du hast 2 wochen zeit zu der sache stellung zu nehmen oder nichts zu sagen. das "nichts sagen" darf und wird dir in keinster weise negativ angerechnet, es ist dein RECHT und davon kannst du gebrauch machen so wie jeder beschuldigte in deutschland.

ausserdem handelt es sich um ein ermittlungsverfahren. das bedeutet nicht dass du etwas gemacht haben musst was strafbar ist. innerhalb eines ermittlungsverfahrens wird halt geguckt ob du wegen irgendwas belangt werden kannst! die polizei wird be- aber auch enlastende dinge ermitteln, dies der staatsanwaltschaft weiterleiten und diese entscheidet dann ob eingestellt wird oder nicht...[/u]
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bei mir steht dies 100%!
leider habe ich den brief nicht, weil er beim anwalt ist, aber ich werde auch nochmal darauf zurückkommen!
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(11.03.2010, 14:38)ipod-video schrieb:  ja, aber auf dem Zettel steht, wenn man innerhalb von 2Wochen nicht antwortet, geben wir es sozusagen zu, dass wir 2 illegalen sachen gemacht haben!


So etwas lässt sich aber nicht mit dem deutschen Rechtssystem vereinbaren. In keiner Beschuldigtenbefragung würde so ein Unfug verbreitet werden.

Es ist absolutes, verbrieftes recht in Deutschland, dass man als Beschuldigter grundsätzlich gar nichts sagen muss. Man muss lediglich seinen Namen, Geburtstag und Adresse nennen - alles andere ist die Sache des Beschuldigten.
Äußert man sich zur Sache und man vertut sich in der Wortwahl, hat man ratzfatz Probleme.

Lediglich in dem Fall, dass man als Zeuge befragt wird, MUSS man sich zur Sache äußern - da gibt es nur wenige Ausnahmen, bei denen man das nicht muss.
Zeugen sind alle Beobachter und natürlich die Opfer einer Straftat. Wird dem Händler etwas zur Last gelegt und man wird als Käufer zum Zwecke der Zeugenaussage befragt, MUSS man antworten - aber dann wird in der selben Befragung nicht eine Straftat vorgeworfen. In einer Strafsache kann man eigentlich nur Zeuge ODER Beschuldigter sein. Ist man tatsächlich beides, lässt es sich vom Staatsanwalt/Amtsanwalt trennen und es sind zwei verschiedene Strafsachen.

Wenn man, egal ob Zeuge oder Beschuldigter, aber die Schreiben der Behörde nicht so richtig nachvollziehen kann, ist es bestimmt besser, wenn entsprechender Beistand hinzugezogen wird.
Wichtig ist auch, dass man keine Fristen verstreichen lässt.
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so weit mir bekant ist, muß man auch als Zeuge nichts sagen was einen selbst belastet und in diesem Fall kann man auch die Aussage verweigern.
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deshalb schrieb ich ja auch, dass es Ausnahemen gibt bei der Aussageverweigerung als Zeuge.

Es gibt noch weitere Ausnahmen, die müssen hier jetzt aber nicht aufgezählt werden.

Hier geht es doch wohl um Beschuldigtenbefragungen - die können IMMER mit Ausnahme des Namens/Geburtstages/Adresse unbeantwortet bleiben.
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um genau zu sein muss man als Beschuldigter gem. § 111 OwiG folgendes angeben:

§ 111 Falsche Namensangabe

(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.

...

aber darum gehts ja nicht hier Zwinkern
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Nur mal als Info:

Es wurden auch Verfahren eingestellt, in dem der Beschuldigte zugegeben hat, die Karte benutzt zu haben.
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wurde auch bei dir das verfahren eingestellt?
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Moin

Letzte Woche selben brief aus Hockenheim bekommen.
Nach rücksprache mit Anwalt die SIM in Originalverpackung mit beiligendem Zettel, das das ding Nie benutzt wurde, vor 3 Tagen zum Präsidium geschickt.

Was meint ihr wird passieren?


lg
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Bei mir wurde weder das Verfahren eingestellt noch hat mein Anwalt Akteneinsicht bekommen. Ach ich hab ne Rechnung über € 400 von meinem Anwalt bekommen. Geiler Scheiss!
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(24.03.2010, 00:09)nico24 schrieb:  Bei mir wurde weder das Verfahren eingestellt noch hat mein Anwalt Akteneinsicht bekommen. Ach ich hab ne Rechnung über € 400 von meinem Anwalt bekommen. Geiler Scheiss!


Wie keine Akteneinsicht? Da hat dein Anwalt aber das Recht zu.

Wie ist denn der aktuelle Stand?
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Hallo Leute,
habe heute endlich einen erfreulichen Brief von der Staatsanwaltschaft erhalten. Das Ermittlungsverfahren wurde wegen zu geringer Schuld und fehlendem öffentlichen Interesse eingestellt.
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Na dann hoffe ich, das das bei mir auch kommt.
Wie lange nach der Anzeige, kam der brief bei dir?

lg
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@Mr. Kendo: Seit der Anzeige hab ich keine Schreiben mehr bekommen. In der Regel soll das mit der Akteneinsicht nach 4-6 Wochen passieren, aber mein Anwalt hat noch nichts bekommen. Das Ganze läuft jetzt seit Mitte Januar.
@NicknameNK: Von wann ist Deine Anzeige denn?
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Kann das sein, dass die Staatsanwaltschaft bei euch Langeweile hat? Dann sollen die ihr Büro aufräumen oder draussen spazieren gehen, aber nicht so einen Mist veranstalten. Das wissen die doch schon vorher, ob das für eine Anklage reicht oder nicht. Da braucht man doch nicht so ein Theater zu veranstalten.
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