10.03.2010, 21:47
Vermutlich brauchen die da unten Tagebuchnummern!
Ohne Anwalt wirds genauso eingestellt wie mit Anwalt - zumindest denke ich das!
Einfachste Lösung - gar nichts sagen! Dauert halt länger.
Oder man setzt eine Stellungnahme auf, bei der man aber vorsichtig sein sollte was mein schreibt!
Zu bedenken ist: die Benutzung ist nicht/schwer nachweisbar!
Ausserdem gibt es nicht nur einen Fehler im Anschreiben der Polizeidienststelle:
Tatzeit/Tatort - sieht ja jeder selbst was da steht - lol
Der Sachverhalt passt nicht zum Tatvorwurf - vorgeworfen wird einem der Kauf (was ja unbestreitbar bewiesen werden kann) - verstoßen haben soll man damit gegen § 263a Absatz 1 StGB - dieser Tatbestand ist so definitiv nicht erfüllt! (steht allerdings so im Anschreiben) Dazu müsste man die Karte eingesetzt haben. Betrug ist eine sehr komplexe Angelegenheit und dies zu beweisen ist extrem schwierig! Allein der Vorsatz + der Vermögensschaden der eingetreten sein soll - ist, nun ja wenn man sich nicht selbst belastet einfach nicht nachweisbar.
Verstoßen haben Käufer maximal gegen Absatz 3 des o.g. Paragrafen - davon ist im Schreiben aber nicht die Rede!
Die Drohung mit der Durchsuchung ist ziemlich lächerlich - deswegen wird einem die grundgesetzlich ziemlich stark geschützte Bude nicht durchsucht!
Die Bitte die Karte zu der Dienststelle zu senden ist - eigentlich ein fieser Trick mit dem man sich selbst belastet - zumindest wird ausgeschlossen das die Karte nicht ankam (selbst das müssen die erstmal beweisen, also das man eine Karte auch erhalten hat!) Diese Bitte widerspricht sich quasi mit dem Recht eines jeden Beschuldigten nichts zu der Sache zu sagen!
Also ich würd keine Panik kriegen - Anwalt is sicher eine gute Sache, will aber bezahlt werden!
Ich bin kein Jurist - nur rechtlich Interessiert
Ohne Anwalt wirds genauso eingestellt wie mit Anwalt - zumindest denke ich das!
Einfachste Lösung - gar nichts sagen! Dauert halt länger.
Oder man setzt eine Stellungnahme auf, bei der man aber vorsichtig sein sollte was mein schreibt!
Zu bedenken ist: die Benutzung ist nicht/schwer nachweisbar!
Ausserdem gibt es nicht nur einen Fehler im Anschreiben der Polizeidienststelle:
Tatzeit/Tatort - sieht ja jeder selbst was da steht - lol
Der Sachverhalt passt nicht zum Tatvorwurf - vorgeworfen wird einem der Kauf (was ja unbestreitbar bewiesen werden kann) - verstoßen haben soll man damit gegen § 263a Absatz 1 StGB - dieser Tatbestand ist so definitiv nicht erfüllt! (steht allerdings so im Anschreiben) Dazu müsste man die Karte eingesetzt haben. Betrug ist eine sehr komplexe Angelegenheit und dies zu beweisen ist extrem schwierig! Allein der Vorsatz + der Vermögensschaden der eingetreten sein soll - ist, nun ja wenn man sich nicht selbst belastet einfach nicht nachweisbar.
Verstoßen haben Käufer maximal gegen Absatz 3 des o.g. Paragrafen - davon ist im Schreiben aber nicht die Rede!
Die Drohung mit der Durchsuchung ist ziemlich lächerlich - deswegen wird einem die grundgesetzlich ziemlich stark geschützte Bude nicht durchsucht!
Die Bitte die Karte zu der Dienststelle zu senden ist - eigentlich ein fieser Trick mit dem man sich selbst belastet - zumindest wird ausgeschlossen das die Karte nicht ankam (selbst das müssen die erstmal beweisen, also das man eine Karte auch erhalten hat!) Diese Bitte widerspricht sich quasi mit dem Recht eines jeden Beschuldigten nichts zu der Sache zu sagen!
Also ich würd keine Panik kriegen - Anwalt is sicher eine gute Sache, will aber bezahlt werden!
Ich bin kein Jurist - nur rechtlich Interessiert