27.02.2013, 14:27
@Mythbuster:
Ich hab ja geschrieben "je nach Vertrag".
Die meisten Leasingverträge sehen am Ende der Laufzeit entweder die Rückgabe der Sache oder eben die Möglichkeit vor, das Produkt durch Zahlung der Restrate zu erwerben. Daher spricht man bei dieser Leasing Konstellation auch von einem "Mietkauf".
Der eigentliche Hauptunterschied zwischen Leasing und Miete besteht darin, dass Beim Leasing es in der der Regel so ist, dass beispielsweise Kosten für Wartung und Instandhaltung des Leasingguts vom Leasingnehmer zu erbringen sind, während diese bei der Miete vom Vermieter zu tragen wären.
Also falsch war das was ich geschrieben habe sicher nicht.
@Lauy79:
Das ist dann die von mir angesprochene Variante des "Mietkaufs". Zahlung der Restrate -> Eigentum geht über. Dein Freund soll einfach mal in den Vertrag schauen ob das so stimmt
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Ich hab ja geschrieben "je nach Vertrag".
Die meisten Leasingverträge sehen am Ende der Laufzeit entweder die Rückgabe der Sache oder eben die Möglichkeit vor, das Produkt durch Zahlung der Restrate zu erwerben. Daher spricht man bei dieser Leasing Konstellation auch von einem "Mietkauf".
Der eigentliche Hauptunterschied zwischen Leasing und Miete besteht darin, dass Beim Leasing es in der der Regel so ist, dass beispielsweise Kosten für Wartung und Instandhaltung des Leasingguts vom Leasingnehmer zu erbringen sind, während diese bei der Miete vom Vermieter zu tragen wären.
Also falsch war das was ich geschrieben habe sicher nicht.
@Lauy79:
Das ist dann die von mir angesprochene Variante des "Mietkaufs". Zahlung der Restrate -> Eigentum geht über. Dein Freund soll einfach mal in den Vertrag schauen ob das so stimmt
