14.06.2017, 16:39
Ihr vermischt Dinge, die NICHTS miteinander zu tun haben.
Ja, STRAFVERFOLGUNGSbehörden sollten im Einzelfall und mit entsprechender Anordnugsbefugnis durch Gerichte auch Zugriff auf verschlüsselte Kommunikation bekommen. Warum sollte dieses Feld, im Gegensatz zu Grundrechtseingriffen wie Durchsuchung, TKÜ, Freiheitsentziehungen usw. nicht geregelt werden bzw. außer Acht gelassen werden?
Ja, STRAFVERFOLGUNGSbehörden sollten im Einzelfall und mit entsprechender Anordnugsbefugnis durch Gerichte auch Zugriff auf verschlüsselte Kommunikation bekommen. Warum sollte dieses Feld, im Gegensatz zu Grundrechtseingriffen wie Durchsuchung, TKÜ, Freiheitsentziehungen usw. nicht geregelt werden bzw. außer Acht gelassen werden?