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Darf ich ein China-Handy in Deutschland verkaufen?
#16

(19.01.2018, 08:50)olivergermany schrieb:  Ich frage mich, was dagegen spricht?

Marke, Modell nennen und ggf. die technischen "Besonderheiten". Solltest eben nicht den Eindruck erwecken, ein Plagiat zu verkaufen. Also Begriffe wie "P8+" oder "ähnlich" oder "Nachbau" etc. vermeiden.

Falsch, er muss darauf hinweisen, letztens erst gelesen, dass es sich NICHT um ein Original handelt, da er sich sonst wegen Betruges strafbar machen würde.
Es darf nicht mit den Dingern gehandelt werden, wenn es nicht privat ist, also man darf es sich nicht zur Aufgabe machen. Nicht im großen Stil.
Wenn also gewerblich gehandelt wird, dann ist das verboten, will er aber sein altes „Huawei“ verkaufen, was ja kein Original ist, darf er das, muss aber angeben dass das ein Klon ist.
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