11.01.2009, 23:54
(11.01.2009, 23:17)stas2000 schrieb: Bevor hier jemand wirklich von der Garantie ein falsches Bild bekommt.
Garantie ist in der Tat eine freiwillige Vereinbarung, die Arten der Garantie: selbständige und unselbständige lassen wir mal bei Seite. Diese Vereinbarung (Vertrag) geht meistens über die Gewährleistung hinaus: Beweislasterleichterung etc. Jedoch darf die Garantie, obwohl freiwillig gewährt, die Rechte der anderen Partei (besonders des Verbrauchers) nicht verkürzen. In der Beschränkung der Garantie auf das Kaufland sehe ich aber einen Verstoß gegen EU Verbraucherrichtlinien. Oder fährt man nach Rom, um einen in Italien gekauften FIAT zu reparieren?
Gruss
Wo liegt der Unterschied zwischen meiner Definition der Garantie und deiner? Eine Einschränkung der Rechte des Verbrauchers geht alleine deshalb nicht, weil die Garantie dann gegen geltendes Recht verstoßen würde. Daher auch "gesetzlicher Gewährleistungsanspruch".
Wenn dein Gerät nach 2,5 Monaten einen Mangel aufweist ist die Überschrift nicht "Garantie" sondern Gewährleistung. Das erinnert mich immer an die Leute die bei Ebay schreiben "bin Privatverkäufer, daher keine Garantie, Umtausch oder Reklamation". Eine Garantie die man nicht gegeben hat, kann man nicht ausschliessen *g*
Du musst wissen wie lange du die Risse im Iphone behalten möchtest. Über eine Klage (egal ob BRD, Luxemburg oder am Mississippi) gehts nicht schneller.