05.08.2009, 12:52
Laut BGB § 440 dürfen wir (also käufer) von Apple nach dem ZWEITEN versuch der Nachbesserung ein komplett neues Gerät anfordern(Rüktritt oder Schadenersatz). Also beim dritten Einschicken des iPhones könnt ihr die Mitarbeider bei Apple ruhig drauf hinweisen
) Dann ist die Chance ein 3GS zu bekommen größer

