06.08.2009, 12:38
(06.08.2009, 09:39)DiNErO schrieb:(06.08.2009, 08:58)startac schrieb: Warum erklären? Das steht doch in seinem zitierten Paragraph BGB § 440!
meinst du diesen Satz hier: "...wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt." ?
Nein...
