(05.07.2010, 12:47)franz schrieb: Was heißt hier bitte dubiose Machenschaften? Läufts noch!?
Nochmal auf deusch, auch für Kollegen: ich kaufe ein iPhone, womit mir als Kunde Garantie zugesichert wird. Mit diesem Kauf des Gerätes geht besagtes in meinen Besitz über. Ergo kann ich also auch frei entscheiden was ich mit diesem mache. Ich kann den Garantieanspruch nach belieben nutzen, denn dazu ist er da. Auch könnte ich das Gerät Leuten um die Ohren schlagen bis beides glüht. Ich könnte aber auch MEIN Gerät (-> mein Eigentum *zwinkerzwinker*) [etc pp...]
Das was du machen willst fällt nach dem Gesetzgeber unter Betrug und Erschleichung von Garantieleistungen.
Wenn dein Gerät keinerlei Defekt hat welcher unter die Garantie fällt so ist es nicht rechtens das Gerät zu tauschen damit der Preis bei Ebay höher ausfällt.
Nicht jeder Verschleiß stellt gleich einen Mangel dar. Bei Abnutzung und einfachem Verbrauch kann man sich nicht auf Gewährleistungsrechte berufen. Ist z.B. deine Schuhsohle nach einjähriger Benutzung nicht mehr wie neu oder fällt ein Bleistift nach mehreren Wochen intensiver Notizen gänzlich dem Anspitzer zum Opfer, handelt es sich um ganz normale Abnutzung, die natürlich auch nach der neuen Rechtslage keinen Reklamationsgrund darstellt.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html
http://www.123recht.net/article.asp?a=9599&ccheck=1
Der Moderator ist wieder mal benachrichtigt.
Gruß