15.07.2010, 20:51
Laut Gewährleistungsrecht (nicht zu verwechseln mit Garantie!!!) ist der Hersteller dazu verpflichtet!
Zitat:In aller Regel hat der Verkäufer zwei Nachbesserungsversuche. Gelingt ihm die Nachbesserung nicht, kann der Kunde
* den Kaufpreis mindern. Dann braucht er nur den geminderten Kaufpreis zahlen bzw. kann einen Teil des Kaufpreises zurückverlangen.
* vom Vertrag zurücktreten. Er bekommt sein Geld zurück, hat aber die Ware sowie möglicherweise gezogene Nutzungen zurückzugeben.
* vom Händler Schadensersatz verlangen. Dies ist möglich, sofern der Händler nicht beweisen kann, dass ihn an dem Mangel kein Verschulden (Verursachen des Mangels, ihn kennen oder kennen müssen) trifft. Das Vorliegen eines konkreten Schadens muss der Kunde beweisen.
Mit Gutscheinen braucht sich der Kunde nicht zu begnügen!