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Schon richtig, aber dabei faengt Hehlerei meiner Meinung nach auch an, wenn das Geraet gestohlen wurde und als solches verkauft wird.
Da ich die Lage des Verkaeufers nicht kenne, muss ich sowieso vom Schlimmsten ausgehen. Deshalb will ich ja auch eine Unterschrift von der Person haben, die den Vertrag abgeschlossen hat, sodass ich auf der sicheren Seite bin.
Gruß,
DK
Ich Frag mich eh langsam was der Quatsch hier soll.
Vielleicht sollte ich hier Schließen.
LOL. Hehlerei. Was für ein Blödsinn.
Ich würde es kaufen. Dir kann man gar nichts. Vorausgesetzt natürlich es ist legal. Soll ja Leute geben, die sich ein teures Handy zulegen und es dann trotz weiter laufenden Vertrag verkaufen.
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Ich hab mal inspi1717 den Link zum Thread bei uns geschickt. Falls Du nicht muttermal bist dann sorry. Aber wenn nicht, dann gehts mit Sicherheit um den gleichen Verkäufer...
Wenn man weiß, dass das Gerät nicht dem gehört, der es verkauft kann man übrigends auch kein Eigentum an diesem Gerät erwerben. Das geht nur wenn man davon ausgeht, dass der Verkäufer auch Eigentümer ist.
Im ersten Fall kann O2 daher vom bösgläubigen Käufer das iPhone herausverlangen.
Und nunja, wie hier schon geschrieben wurde hat das alles mit Hehlerei null Komma nix zu tun.
Das Problem ist, dass O2 den Weiterverkauf in den AGB untersagt. Bei über Handyverträge subvebtionierte Telefone ist das nicht der Fall. Hier erwirbt man Volleigentum. Bei O2 nicht, da Ratenzahlung mit Eigentumsvorbehalt.
Ich würde es daher sicher nicht kaufen.
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Hallo
Ich habe ein vertrag bei O2 gemacht, iphone4 mit flatrate O2, diese vertrag wird ab 1März 2011 gültig, also mein handy und sim carte werden ab 1-03-2011 aktiviert. kann ich diese vertrag vor 01-03-2011 kundigen oder nicht mehr??
danke