Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

AG Nürtingen: Unlock strafbar
#1

Zitat:Das unbefugte Entsperren von Mobiltelefonen mit SIM-Lock stellt unter anderem eine strafbare Datenveränderung nach § 303a Strafgesetzbuch dar.

AG Nürtingen, Urteil vom 20.09.2010, 13 Ls 171 Js 13423/08

Der Urteilstext:

Leitsätze

Das Entfernen (Löschen) eines sog. SIM-Lock, wodurch ein Mobiltelefon an ein bestimmtes Mobilfunknetz, an einen bestimmten Provider oder an eine bestimmte Mobilfunkkarte gebunden werden soll, ist als Datenveränderung mit Fälschung beweiserheblicher Daten strafbar, soweit der Täter über die Befugnis, die Sperre aufzuheben, nicht verfügt.

Tenor

Der Angeklagte A ist schuldig 614 Vergehen der Fälschung beweiserheblicher Daten je in Tateinheit mit Datenveränderung.

Der Angeklagte wird zu der Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen Auslagen.

Gründe

1

(abgekürzt nach § 267 IV StPO)
I.
2

Der Angeklagte A wurde am … 1974 in ... geboren, er ist ... Staatsbürger. Er lebt seit 1982 in Deutschland. Nach dem Abitur schloss er eine Lehre zum Elektriker ab. Danach begann er ein Studium der Volkswirtschaftslehre in T, das er abbrach, und nahm an der Fachhochschule N ein Studium der Immobilienwirtschaft auf. Er ist seit … 2010 verheiratet, seine aus … stammende Ehefrau studiert in S. Sie hat kein eigenes Einkommen. Der Angeklagte ist neben seinem Studium bei einer Agentur in H beschäftigt. Dort verdient er netto monatlich 1.430 EUR. Für die Miete wendet er einschließlich Nebenkosten 850 EUR auf.
3

Der Angeklagte hat Schulden von rund 15.000 EUR, die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Grundstücks durch seine Mutter in … im Rahmen einer Erbauseinandersetzung entstanden sind. Das bebaute Grundstück wird von der Mutter der Angeklagten, die sich die Hälfte des Jahres dort aufhält, benutzt.
4

Gegen den Angeklagten wurde durch die Entscheidung des Amtsgerichts Heidelberg vom 23.07.2008 wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 10 EUR sowie ein Fahrverbot von 3 Monaten verhängt.
5

Die Geldstrafe ist vollständig bezahlt.
II.
6

Bei einem Besuch in Polen erkannte der Angeklagte, dass die Sperren in Mobilfunktelefonen, die ein Verwendung mit einer anderen SIM-Karte als ursprünglich vorgesehen und zugelassen (sog. Sim-Lock) oder die Verwendung in anderen Mobilfunknetzen als ursprünglich vorgesehen und zugelassen (sog. Net-Lock) verhindern, durch einfache Handgriffe entfernt werden können. Er erkannte, dass durch die Differenz zwischen dem für den Erwerb eines gesperrten Telefons und dem für die Entsperrung entstehenden Aufwand einerseits und dem Erlös für ein entsperrtes Mobiltelefon andererseits Gewinn erwirtschaftet werden kann. Da er zu diesem Zeitpunkt über keine eigenen Einnahmen, auch nicht aus Unterhalt bzw. Bafög, verfügte, entschloss er sich, zur Finanzierung seines Studiums gesperrte Mobiltelefone zu erwerben, diese zu entsperren und über eigene bzw. ihm zur Verfügung stehende eBay-Konten weiter zu veräußern. Ihm war dabei bewußt, dass die gesperrten Mobiltelefone von den Netzbetreibern bezuschusst wurden, um dem Kaufpreis der „gelockten“ Telefone zu subventionieren. Ihm war auch klar, dass die Sperre vom Kunden erst nach Zahlung eines Betrags von i.d.R. 100 EUR in den ersten 24 Monaten nach Erwerb entfernt werden konnte, oder aber erst nach Ablauf der 24 Monate ohne Entgelt. Er nahm zumindest billigend in Kauf, zur Beseitigung des SIM-Lock nicht berechtigt zu sein.
7

Am 18.01.2006 erwarb der Angeklagte einen „Flasher“ für 213,63 EUR von der Firma K GSM. Damit konnten Mobilfunktelefone insbesondere der Marke M, die einen SIM-Lock (Sperre der Subscriber-Identity-Module-Karte) enthielten, innerhalb kurzer Zeit entsperrt werden. Am 08.08.2007 erwarb er noch ein Zusatzgerät zum Preis von 99,96 EUR.
8

Im Zeitraum von 21. Februar 2006 bis 03. Juni 2008 entfernte der Angeklagte in seiner Wohnung bei 614 Mobilfunktelefonen, die durch einen SIM-Lock an den Provider V gebunden waren, mittels des Flashers den SIM-Lock. Dazu verband der Angeklagte jeweils das Mobiltelefon mit dem Flasher und betätigte den „Clean“-Schalter, wodurch die Dateneintragungen des SIM-Lock im Mobiltelefon so manipuliert wurden, dass das Mobiltelefon entsperrt wurde. Während des etwa eine halbe Minute dauernden Vorgangs wurde weder ein vollständiges Betriebssystem noch eine vollständige Firmware - als hardwarenahes Steuerungsprogramm - auf das Mobiltelefon übertragen.
9

Die Mobilfunktelefone hatte er jeweils unmittelbar zuvor neu über ca. 30 verschiedene Fachhändler erworben. Es handelte sich hierbei ausschließlich um Mobilfunktelefone, die aus sogenannten Prepaid-Bundles stammten, d.h. einer Kombination aus einer SIM-Karte und einem damit gekoppelten Mobilfunktelefon.
10

Der Angeklagte hat die Daten, die die Sim-Lock-Sperre bewirken, durch den Anschluss an den Flasher gelöscht bzw. verändert. Die Befugnis, den SIM-Lock zu entfernen, lag, wie er wusste, unabhängig vom Eigentum an den Mobilfunkgeräten, zu den jeweiligen Tatzeitpunkten ausschließlich beim Provider V. Durch die Einwirkung auf das Programm in den Mobilfunkgeräten, das die Einwahl mit anderen SIM-Karten verhindert, wurde dem Programm vorgespiegelt, es habe bereits eine reguläre Entsperrung durch den Provider stattgefunden.
11

Durch die Entfernung der SIM-Lock-Sperre erweckte der Angeklagte zugleich im Rechtsverkehr den Eindruck, die Sperre sei ordnungsgemäß durch den Provider entfernt worden.
12

Im einzelnen handelte es sich um die nachfolgend aufgeführten Mobilfunktelefone, die der Angeklagte nach der Entsperrung als neu und sim-lock-frei zu den dort an-gegebenen Zeitpunkten an die nachstehenden Personen verkauft hatte. Je Verkauf erzielte der Angeklagte einen Gewinn zwischen 10 und 30 EUR.

[Tabelle entfernt, da zu umfangreich, Quelle hier: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rec...w&nr=13555]

III.
14

Der Angeklagte ist schuldig 614 Vergehen der Datenveränderung jeweils tateinheitlich mit gewerbsmäßiger Fälschung beweiserheblicher Daten gemäß §§ 269, 267 Abs. 3 S. 1 und S. 2 Nr. 1 und 3, 303 a, 303 c, 52, 53 StGB.
IV.
15

Die Strafe war in jedem der Einzelfälle gem. § 52 StGB dem Strafrahmen der §§ 269, 267 III StGB zu entnehmen, der Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vorsieht. Anlass, die Tat nicht als jeweils besonders schweren Fall zu werten, sah das Gericht nicht.
16

Unter Abwägung der relevanten Strafzumessungsgesichtspunkte, insbesondere des Geständnisses des Angeklagten, des Umstands, dass die Schäden in jedem Einzelfall gering waren, erachtete das Gericht jeweils eine Freiheitsstrafe von 7 Monaten für tat- und schuldangemessen.
17

Unter erneuter Abwägung der relevanten Strafzumessungsgesichtspunkte bildete das Gericht deshalb eine Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Monaten. Im Hinblick auf die nicht mehr zur Gesamtstrafenbildung heranzuziehende Geldstrafe von 30 Tagessätzen nahm das Gericht einen Härteausgleich dergestalt vor, dass auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten erkannt wurde.
18

Die Vollstreckung der Strafe konnte zur Bewährung ausgesetzt werden.
19

Der Angeklagte hat die Taten eingestanden, er ist nicht vorbestraft und lebt in geordneten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen. Das Gericht geht davon aus, dass der Angeklagte gleichartige oder gleichwertige Straftaten nicht mehr begehen wird.
Zitieren
#2

Und wen interessieren hier die Straftaten anderer ? BITTE LÖSCHEN - DATENSCHUTZ
Zitieren
#3

Also ich find's interessant. Und wieso Datenschutz, sind doch keine persönlichen Daten vorhanden.
Zitieren
#4

Ich verstehe auch nicht so wirklich, was hier zum Ausdruck gebracht werden soll. Das der gewerbliche Unlock verboten ist, wurde hier doch schon mehrfach thematisiert!?

-> Anmeldung zum Test der iOS 9-Betas bitte per PM <-
Zitieren
#5

Wollte auch grad schreiben.
Gewerblicher Unlock ist schon immer Strafbar.
Zitieren
#6

(18.01.2011, 10:17)SessionX schrieb:  Und wen interessieren hier die Straftaten anderer ? BITTE LÖSCHEN - DATENSCHUTZ

Sorry, aber mir scheint, Datenschutz ist nicht Dein Fachgebiet.

Urteile werden anonymisiert veröffentlicht. Das ist übliche Praxis und hat nicht ansazzweise mit Datenschutz zu tun. Wessen Daten sind denn hier zu schützen?

Anonymer Datenschutz. Laugh
(18.01.2011, 10:36)inspi1717 schrieb:  Wollte auch grad schreiben.
Gewerblicher Unlock ist schon immer Strafbar.

Das mag so sein.

Aber: Erstens habe ich hier noch kein Urteil dazu gefunden und zweitens gibt es auch User, für die das neu ist.
Zitieren
#7

Dann müssten wir jeden Tag alle Themen durchkauen, kommen ja immer wieder neue User hinzu!? Wir haben hier in der Tat schon viele Themen gehabt, die dies behandelten, ob davon alle ein Urteil enthalten haben, kann ich aber nicht sagen.

-> Anmeldung zum Test der iOS 9-Betas bitte per PM <-
Zitieren
#8

Für mich macht es einen Unterschied, ob ich hier lese, das User XYZ einen Unlock für zulässig oder unzulässig hält oder ob ein Urteil zitiert wird.

Das Erste ist eine nicht belegte Meinung, die vielleicht interessant sein mag, aber nichts belegt. Das Zweite ist ein rechtskräftiger Nachweis.

Im Übrigen:
Wenn nur Thmeen eröffnet werden dürfen, die völliges Neuland bedeuten, bedeutete dies:

Da es ja schon einen Thread zum Sichern der SHSH gibt, sind gefühlte 9.895 weitere Threads überflüssig.





Zitieren
#9

Kann es sein, dass Du Dich irgendwie angegriffen fühlst?
Ich les nicht von einem Verbot oder den Wunsch Deinen Beitrag zu schließen!
Zitieren
#10

Angegriffen fühle ich mich nicht.

Meine Erwiderung bezog sich auf die Anmerkung von FalkoMD, die ich als unpassend empfinde.
Zitieren
#11

Ja gut....
Nun bleibt aber bitte locker.
Text ist Text und genau scho schlimm wie eine SMS.
Man versteht meist das was der andere nicht ausdrücken wollte.
Zitieren
#12

Das ist nichts neues. Bei den alten Nokia Handys wurden Algorithmen zum (ent)sperren verwendet. Diese sind nicht patentierbar und somit ist/war es auch nicht strafbar, sein Nokia Handy so zu entsperren. Bei neuen Handys braucht man eine spezielle Soft- und Hardware. Das hingegen ist strafbar. Manche Unlock-Geräte sind in Deutschland sogar zum Verkauf verboten.
Zitieren
#13

Was ist denn daran unpassend? Der 1000ste SHSH-Thread ist ebenfalls überflüssig, wer hat denn etwas anderes behauptet?
Aber egal, ich möchte die Diskussion hier im Thread nicht unterbinden, wenn ich am Rechner bin kann ich, sofern Bedarf besteht, ja mal in die Threads mit genau denselben Kommentaren verlinken.

-> Anmeldung zum Test der iOS 9-Betas bitte per PM <-
Zitieren
#14

(18.01.2011, 11:50)inspi1717 schrieb:  Nun bleibt aber bitte locker.

Er ist doch locker. Er schreibt in einer völlig normalen Redensart! Nichts anderes!
Zitieren
#15

Ja, passt schon.
Können wir bitte wieder zum Thema übergehen...

-> Anmeldung zum Test der iOS 9-Betas bitte per PM <-
Zitieren
#16

(18.01.2011, 11:25)skultulla schrieb:  Für mich macht es einen Unterschied, ob ich hier lese, das User XYZ einen Unlock für zulässig oder unzulässig hält oder ob ein Urteil zitiert wird.

Wenn ich mich richtig erinnere, wurden in den anderen Threads zu dem Thema die Aussagen von Rechtsanwälten und Staatsanwälten zitiert, die der Meinung waren, dass es für einen Unlock im Privatbereich (!) keine Strafen gibt, sondern nur das gewerbsmässige Unlocken strafbar sei....
Zitieren
#17

Genau, diese wurden zitiert. Das ist ein Unterschied.
Bitte macht das Thema dicht, denn jeder sollte wissen, auf was man sich einlässt oder auch nicht.

Dieses ist so ein Thema wie die zig Anfrage, wann denn der Unlock kommt.

Danke
Zitieren
#18

lol mich juckt echt nicht wieviel schulden der hat oder wieviel er monatlich verdient (wobei das ja ein witz ist..)
Zitieren
#19

Wer den Unlock gewerblich anbietet, dem ist sowieso nicht zu helfen. Dazu muss man kein Rechtsanwalt sein, um das zu wissen. Der soll lieber Zeitung austragen oder Rasen mähen, aber dazu ist der wohl zu faul.

Sorry, aber wer denkt, er kann mit 3 Klicks das große Geld verdienen, der hat die Marktwirtschaft wohl falsch verstanden

Der Typ sollte lieber Politik und Wirtschaftkunde studieren Biggrin
Zitieren
#20

(20.01.2011, 13:42)Shu-Shu schrieb:  lol mich juckt echt nicht wieviel schulden der hat oder wieviel er monatlich verdient (wobei das ja ein witz ist..)

dann lies eben das Urteil nicht. In jedem strafrechtlichen Urteil, welches vollständig abgefasst und veröffentlicht wird, wirst du zunächst Ausführungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten finden.
Zitieren




Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste