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Hallo,
Möchte nun mir ein iPhone 4 holen via Ebay Kleinanzeigen gegen Meine PS3 ich sende zuerst.
Nun möchte ich einen Vertrag machen und er hat kein Fax wenn ich den via Email schicke kann er wenn er mit PC Unterschreibt ist er dann Rechtskomform oder ausdrucken ... unterschrieben einscannen?
Mfg
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Zur rechtlichen Situation kann ich dir nicht viel sagen. Wir hatten aber zuletzt hier noch einen Thread in dem beschrieben wurde, dass einige Leute mit Kleinanzeigen Probleme hatten. Wenn man etwas bei Kleinanzeigen kauft/verkauft sollte man sich am besten mit dem anderen treffen. Dann können sich beide die Ware ansehen und du bist auf der sicheren Seite.
Von dieser Vertragsvereinbarung halte ich persönlich nicht viel.
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Genau so Ware gegen Ware.
Gruß Mike
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Ganz genau, bei solchen werten... Immer Ware gegen Ware! Lass dich nicht auf so einen Mist ein!
Der Vertrag an sich ist schon wirksam. Nur kann zu erheblichen Beweisproblemen kommen im Fall des Falles. Sicherer ist es immer einen originalen Vertrag mit frischer Unterschrift zu haben... Ich würde es nicht machen.
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Ich rate aus eigener schlechter Erfahrung bei Ebay-Kleinanzeigen nur zu einer persönlichen Übergabe Ware gegen Ware. Du kannst zu dem Treffen ja deinen Vertrag mitnehmen und vor Ort unterschreiben lassen. So kannst du den Zustand des Iphone auch direkt sehen.
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E-Mail + Vertrag = unsicher/ungültig
Man kann nicht kontrollieren, ob die E-Mail tatsächlich angekommen ist oder man kann noch etwas abändern. Als Alternative zum Fax gibt es noch die Variante mit einem eingeschriebenen Brief oder gleich mit dem Notar, das kostet halt was. (~ € 25,- / Angaben ohne Gewähr.) Aber am besten ist natürlich ein persönliches Treffen.
Ungültig sicher nicht. Unsicher sicherlich.
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Vor Gericht würde ich mich nicht auf eine E-Mail verlassen. Aber gut, darüber kann man streiten.
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@-=Re@p3r=-
Lass dich nicht auf so ein Mist ein..... Verkauf deine PS3 regülär und kaufe dir von dem Geld ein iPhone 4..... Solltest du dabei noch Geld drauf legen müssen, dann ist es so.
Oder wie schon mehrfach erwähnt.....Ware gegen Ware, aber nicht zuerst verschicken.....
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Bei einem Tauschvertrag gelten keine Formvorschriften, das heisst, der Vertag ist auch bei einer mündlichen Übereinkunft rechtsgültig. Das Probelm ist, dass du keinen Beweis in der Hand hast, falls etwas schief gehen sollte. Sobald du die PS3 an den Vertragspartner verschickst, geht das Eigentum an ihn über, selbst wenn er keine Gegenleistung erbringen sollte.
Ich empfehle deshalb einen schriftlichen Vertag. Am besten per Post zuschicken und unterschrieben zurücksenden lassen. Dann hast du etwas in der Hand.