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iphone diebstahl
#1

hi,
ich habe meiner tochter in australien ein iphone 3 gs gekauft und sie hat sich eine prepaid simkarte gekauft, nun wurde ihr das handy gestohlen.
was kann ich unternehmenSades ist gejailbreakt)
kann ich es orten oder kann apple es orten, den originalkarton mit seriennummer und emai ist vorhanden, was passiert mit den daten auf dem handy kann jeder die jetzt einsehen, es ist natürlich ein passwort aktiviert, viele fragen ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen eilt, danke

gruß

ruha
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#2

Sofern Du keinen MobileMe-Account angelegt hast, kannst Du nichts machen. Weder die Polizei noch Dein Provider oder Apple orten Dir das Telefon.
Was für ein Passwort ist denn angelegt? Lediglich der SIM-Pin?

-> Anmeldung zum Test der iOS 9-Betas bitte per PM <-
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#3

Anzeige erstatten gegen Unbekannt. Die Chancen das du das iPhone wieder siehst, liegt nahe 0%. Sorry.
Orten etc. keine Chance. Bzw. die Mühe macht sich Apple nicht
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#4

(06.02.2011, 16:15)sylver schrieb:  Anzeige erstatten gegen Unbekannt. Die Chancen das du das iPhone wieder siehst, liegt nahe 0%. Sorry.
Orten etc. keine Chance. Bzw. die Mühe macht sich Apple nicht

Apple darf sich die Mühe gar nicht machen.

Dazu bräuchte man einen richterlichen Beschluss.

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#5

ok aber was ist mit den daten kann da jeder so ran, passwort denke hat sie nur für die sim



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#6

Dann ist das gute Stück kein bisschen gesichert. Sofort die Passwörter für E-Mail, ect. ändern, sonst kann der Dieb E-Mails über den Account der Eingerichtet ist, senden.
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#7

dann kann da auch jeder dran wenn du die nicht nochmals mit nem PW verschluesselt oder gesichert hast...was für ne frage...!
vermutlich werde diejenigen aber das gerät eh neu wiederherstellen und dann wären die daten weg, wenn sies auf die daten aber abgesehen hätten würden sie vermutlich ohne probleme drankommen wenn du nur simpin hattest
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#8

Also was ihr hier so schreibt stimmt nicht ganz das telefon kann von der Polizei geortet werden war bei mir auch der Fall aber eher andersrum bei mir stand die kripo an der tür und wollte das telefon haben was ich zuvor bei ebay gekauft hatte. Und das war damals noch ein Samsung.

Hatte die Bullen gefragt wie sie das gemacht haben und die meinten mit der Imei nummer kann so ein telefon geortet werden. Ist aber nicht immer der fall das die das tun.
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#9

Natürlich KANN das iphone geortet werden, wird es aber nicht.

DienPolizei hat in deinem Fall einfach einen eBay Betrüger hopps genommen und in seinen eBay Daten gesehen, dass er dir das iPhone verkauft hat. Da lief sicherlich nix mit orten.
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#10

man haben die mir selber gesagt weil ich gefragt hatte ob die es über ebay aufgespürt hatten oder wie die das gemacht haben und dann haben die mir das gesagt !

warum sollte die mir scheisse erzählen glaubs oder glaub es nicht !

Fakt ist es kann geortet werden über die Imei nummer.
Es liegt halt im ermessen der Polizei ob die das tun oder nicht
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#11

Liegt es nicht. Die Polizei darf das nicht. Dazu brauchen sie eine richterlichen Beschluss. Und den gibt's eben nur bei Straftaten von hoher Bedeutung, zB Mord etc.
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#12

Wenn du das sagst ! Glaub ich zwar nicht aber kann mich ja täuschen was ich nich denke
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#13

Über iLostMyi wäre es gegangen....
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#14

das besorge ich mir gleich mal man weiss ja nie
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#15

So pauschal kann man das nicht sagen, wenn Gefahr in Verzug ist darf die Polizei natürlich in eigenem Ermessen das Handy orten. Nur dürfte das am technischen equipment der örtlichen Dorfsherriffs scheitern Wink
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#16

Nein. Bei Gefahr in Verzug darf das die Polizei nicht. Es darf dann die Staatsanwaltschaft. Aber eben auch nur wenn schon ein Strafverfahren eingeleitet wurde und es einen Beschuldigten gibt. Zudem bei Straftaten von besonderer schwere.

Und damit man mir das auch endlich mal glaubt: siehe §100i I,III iVm §100b StPO.
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#17

Was redest Du denn da? Deutlicher als hier kann man es nicht sagen: (Wiki)

Gefahr im Verzug (GiV) ist ein Begriff aus dem Verfahrensrecht. Er bezeichnet eine Sachlage, bei der ein Schaden eintreten würde, wenn nicht an Stelle der zuständigen Behörde oder Person eine andere Behörde oder Person tätig wird.

Da musst Du mir jetzt mal erklären, warum die Polizei das nicht darf.
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#18

Weil diese Anordnung selbst bei Gefahr in Verzug nicht in den Zuständigkeitsbereich der Polizei fällt.

Edit. GiV heißt nicht automatisch, dass die Polizei zuständig ist. Es bedarf immer einer Zuständikeitsnorm.
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#19

Bei Verdacht auf Selbstmord, machen die auch eine Ortung. Aber die ist auch nicht auf dem Meter genau, deswegen kann ich das oben mit dem Samsung nicht ganz glauben. Ich denke eher, dass da der Händler hochgenommen wurde und dann die Käufer kontaktiert wurden. Die Beamten, die vor der Haustür standen, wussten wahrscheinlich selbst nicht, woher die Adresse ist.

Ist ja auch egal, soll jeder seine Meinung haben. iPhone ist weg und sonst kann man nur Passwörter ändern. Wird wahrscheinlich ehe zurückgesetzt, da deine Tochter wohl keine wichtigen Daten draufhaben wird. Smiley

Nächstes mal halt nen PIN vom iPhone verwenden. Die Daten auf dem iPhone sind verschlüsselt, dann wäre der Dieb nicht drangekommen. Gerade wegen MobileMe oder anderen Jailbreak Apps ist das Wiederherstellen das erste, was man wohl macht. Klar gibt es ganz selten Fälle, wo Leute, das nicht machen. Smiley
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#20

Aha. Wenn also jemand verletzt im Wald liegt, darf die Polizei sein Handy nicht sofort orten um ihn zu retten, sondern muss warten bis sie das OK vom Staatsanwalt hat?

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