(21.02.2011, 15:14)maxafe schrieb: (20.02.2011, 23:40)inspi1717 schrieb: Es muß nicht der Beweis erbracht werden.
Wozu auch.
Das Gerät gehört dann zum Inventar.
Wenn man ein Produkt auf die Firma kauft und die Vorsteuerabzugsberechtigung in Anspruch nimmt, dann muss man belegen können, dass das jeweilige Produkt in der Firma eingesetzt wird. Ein handwerklicher Betrieb wird wahrscheinlich nicht zwei oder mehr PCs benötigen. Oder jemand besitzt zwei Firmenautos, aber kein Privatauto. Das ist dann auch etwas komisch. Sonst könnte ja jeder alles auf die Firma kaufen und somit einige Steuern sparen.
Du bringst da gehörig was durcheinander.
Hast Du einen Betrieb. Nein, denn sonst würdest Du nicht so was schreiben.
Ich hab mehrere Buse, 3 Geschäftswagen, mehrere iPhones im Geschäft,
mehrere Mac und hab mir aus Freude noch einen Air 13Zoll geholt ( nur für den Flieger). Mehrere Laser und weiß der Geier was alles mehrfach.
Das interessiert frühestens den Insolvenzverwalter bzw. den Verwerter.
Glaubst Du ich muß das Finanzamt fragen was ich kaufen darf?
So ein Quatsch.
Natürlich kannst Du kein Bäcker sein und einen Bagger kaufen und absetzen.
Aber das gehört zum logischen Denken.
Ich bitte Dich, ein iPhone..........!
Du kannst Dir ein Handy kaufen wonach Dir die Nase steht.
Und hast Du es morgen verloren, dann gleich nochmal zu Apple und fertig.
PKW ? Dafür gibt es ein Fahrtenbuch. Selbst wenn Du nur einen Geschäftswagen hast und ein Privatauto = Fahrtenbuch. Das liegt aber daran, dass das FA
die 1% Regel gern hätte. 1% vom Listenpreis / Monat. Schick für das Amt, schlecht für den Halter.
Eine Wissenschaft wegen eines iPhone
EDIT
Und redet nicht so einen Quatsch wegen Steuer sparen. Da hebt sich mir der Magen.
Bei einer Firma ist MwSt. = Arbeit für den Steuerberater. Sonst nichts.
Netto zählt.