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Mehrwertsteuer sparen beim Kauf als Gewerbe??
#1
Information 

Hallo,

meine Freundin hat einen Gewerbeschein (Kleingewerbe) und sie möchte einen Laptop von Dell kaufen. Auf der Werbseite von Dell sind die Preise der Notebooks für Frimen ohne Mehrwertsteuer angegeben. Heißt das, dass sich Firmen/Gewerbe beim Kauf eines Notebooks die MwSt "sparen" können.
Es tut mir leid, wenn meine Frage naiv ist, aber ich hab wirklich keine Ahnung von :helpsmilie:
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#2

Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig ist (Umsatz > 17.500 Euro p.a.), dann ist sie auch vorsteuerabzugberechtigt.

Ggf. muss sie aber die Regeln zur Abschreibung von Wirtschaftsgütern beachten.
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#3

Wenn ich die Frage richtig verstanden habe, willst Du wissen, ob Deine Freundin die MWSt BEZAHLEN muss.
JA, bezahlen muss sie die Steuer (also Nettopreis + MWSt). Sie kann dann, so sie vorsteuerabzugsberehtigt ist, den Betrag der MWSt in der UST-(Vor-)Anmeldung geltend machen.

Aber wie schon Jesusphone geschrieben hat: Voraussetzung ist, dass sie überhaupt vorsteuerabzugsberechtigt ist (sorry habe jetzt den Paragraphen nicht im Kop). Bei Kleingewerben ist das normalerweise nicht der Fall.

LG

Bernd
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#4

Muss Nettopreis + 19% zahlen, auf jeden Fall.

Wenn sie Kleinunternehmerin (§19 UStG) ist, ist sie USt befreit und darf deswegen die Vorsteuer vom Laptop nicht abziehen. Müsste §15 II Nr.1 UStG sein. Angaben ohne Gewähr Zwinkern
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#5

Sie muss dann aber auch beweisen (können), dass der Laptop für das Gewerbe/die Firma benötigt wird bzw. verwendet wird.
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#6

Das sollte das geringste Problem sein. Da heute jeder Karnickelzüchter buchhaltungs- oder zumindest aufzeichnungspflichtig ist, sollte der Bedarf vorhanden sein. Biggrin

Resümee: Bezahlen muss er/sie die Umsatzsteuer zunächst auf jeden Fall. Ob er/sie diese wieder in Anrechnung bringen kann, hängt von der Art des Gewerbes und von der Höhe des erzielten Umsatzes ab.
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#7

Wenn das Finanzamt vor der Tür steht, dann schaut es anders aus. Zwinkern (Keine Ahnung wie es in Deutschland ausschaut, aber in Österreich wird regelmäßig überprüft.)
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#8

Das ist hier in Deutschland nicht anders: Betriebe werden mehr oder weniger regelmäßig überprüft, Privatleute nur dann, wenn sie größere Sachen geltend machen, wie z.B. Immobilien. Das Finanzamt kündigt sich aber vorher an.

Ganz persönlich glaube ich nicht, dass im vorliegenden Fall die Umsatzsteuer eingespart werden kann.
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#9

Na da haben sich die Selbständigen getroffen ? Popcorn
(20.02.2011, 23:17)maxafe schrieb:  Sie muss dann aber auch beweisen (können), dass der Laptop für das Gewerbe/die Firma benötigt wird bzw. verwendet wird.

Es muß nicht der Beweis erbracht werden.
Wozu auch.
Das Gerät gehört dann zum Inventar.

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#10

Allerdings wenn dieses Gerät einen gewisssen Kauf- Betrag überschreitet, besteht nur die Möglichkeit diese Anschaffung auf mehrere Jahre verteilt geltend zu machen. Dh. Die Anschaffung verringert nur anteilmäßig das zu versteuernde Einkommen.
Wobei ich mir nicht sicher bin ob man dann den gesamten Umsatzsteuerbetrag als Vorsteuer geltend machen kann oder auch nur anteilig.Gruebel
Bei Bedarf der genauen Info, ob anteilmäßig oder nicht, müsste ich mal meinen Steuerberater fragen.

Neun von zehn Stimmen in meinem Kopf sagen ich sei verrückt.....die zehnte summt die Melodie von Tetris.
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#11

@ nachtanbeterin: so nicht ganz korrekt:
wenn sie vorsteuerabzugsberechtigt ist, dann ist die USt/MwSt ein "Durchlaufposten" und verursacht in dem Sinne keine Kosten, d.h sie würde den MwSt Betrag geltend machen können.
Die Höhe des Gesamtpreis ist da irrelevant. Die USt/MwSt kann man dann vollumfänglich geltend machen und nur der Nettobetrag müsste ggf über mehrere Jahre abgeschrieben werden.

Genau deshalb ist finanzieren/leasen für viele Selbstständige interessant... auch wg der Kapitalbindung!
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#12

wow, danke Leute für die ausführlichen Antworten Smiley
Na dann wird das nix mit dem MwSt-Sparen
wie Jesusphone schon sagte - für Gewerbe mit Umsatz > 17500. Bei ihr ist das nicht der Fall...
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#13

(20.02.2011, 23:40)inspi1717 schrieb:  Es muß nicht der Beweis erbracht werden.
Wozu auch.
Das Gerät gehört dann zum Inventar.

Wenn man ein Produkt auf die Firma kauft und die Vorsteuerabzugsberechtigung in Anspruch nimmt, dann muss man belegen können, dass das jeweilige Produkt in der Firma eingesetzt wird. Ein handwerklicher Betrieb wird wahrscheinlich nicht zwei oder mehr PCs benötigen. Oder jemand besitzt zwei Firmenautos, aber kein Privatauto. Das ist dann auch etwas komisch. Sonst könnte ja jeder alles auf die Firma kaufen und somit einige Steuern sparen. Zwinkern
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#14

Das mit den Pkws ist mit einem Fahrtenbuch regelbar Zwinkern
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#15

(21.02.2011, 15:14)maxafe schrieb:  
(20.02.2011, 23:40)inspi1717 schrieb:  Es muß nicht der Beweis erbracht werden.
Wozu auch.
Das Gerät gehört dann zum Inventar.

Wenn man ein Produkt auf die Firma kauft und die Vorsteuerabzugsberechtigung in Anspruch nimmt, dann muss man belegen können, dass das jeweilige Produkt in der Firma eingesetzt wird. Ein handwerklicher Betrieb wird wahrscheinlich nicht zwei oder mehr PCs benötigen. Oder jemand besitzt zwei Firmenautos, aber kein Privatauto. Das ist dann auch etwas komisch. Sonst könnte ja jeder alles auf die Firma kaufen und somit einige Steuern sparen. Zwinkern


Du bringst da gehörig was durcheinander.
Hast Du einen Betrieb. Nein, denn sonst würdest Du nicht so was schreiben.

Ich hab mehrere Buse, 3 Geschäftswagen, mehrere iPhones im Geschäft,
mehrere Mac und hab mir aus Freude noch einen Air 13Zoll geholt ( nur für den Flieger). Mehrere Laser und weiß der Geier was alles mehrfach.
Das interessiert frühestens den Insolvenzverwalter bzw. den Verwerter.
Glaubst Du ich muß das Finanzamt fragen was ich kaufen darf?
So ein Quatsch.
Natürlich kannst Du kein Bäcker sein und einen Bagger kaufen und absetzen.
Aber das gehört zum logischen Denken.
Ich bitte Dich, ein iPhone..........!
Du kannst Dir ein Handy kaufen wonach Dir die Nase steht.
Und hast Du es morgen verloren, dann gleich nochmal zu Apple und fertig.


PKW ? Dafür gibt es ein Fahrtenbuch. Selbst wenn Du nur einen Geschäftswagen hast und ein Privatauto = Fahrtenbuch. Das liegt aber daran, dass das FA
die 1% Regel gern hätte. 1% vom Listenpreis / Monat. Schick für das Amt, schlecht für den Halter.

Eine Wissenschaft wegen eines iPhone Wacko

EDIT
Und redet nicht so einen Quatsch wegen Steuer sparen. Da hebt sich mir der Magen.
Bei einer Firma ist MwSt. = Arbeit für den Steuerberater. Sonst nichts.
Netto zählt.
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#16

Hallo zusammen,

aus gegebenem Anlass hole ich das Thema nochmal hoch, ich hoffe, das ist so in Ordnung! Ich bin über Google auf diesen Thread gekommen und finde, meine Frage passt genau hierzu.

Mein Arbeitgeber (kleines Beratungsbüro - ich bin dort studentischer Mitarbeiter) möchte für den Posten des "Studenten" im Team (dessen Person sich mit Sicherheit auch ändern kann) ein Macbook anschaffen, an dem ich über den Lohn auch finanziell etwas beteiligt sein werde. Nun gibt es ja bei Apple die Studenten- und die Apple-On-Campus-Preise und da ich Student bin, würde ich als Privatperson natürlich die AOC-Preise bezahlen. Wie sieht es hier mit dem "Gewerbekauf" aus? Muss der Normalpreis oder kann der Studentenpreis für den Vorsteuerabzug verwendet werden?

Ich hoffe, mir kann hier jemand weiterhelfen. Danke schon einmal im Voraus!

LG, Tobias
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#17

Wenn du das Notebook kaufst auf deinem Namen gibt es Studentenrabatt, dann kann das Unternehmen es aber nicht absetzen, da dafür auf der Rechnung "Kleines Beratungsbüro GmbH" stehen muss und nicht dein Name. Umgekehrt ist es also nicht möglich einen Studentenrabatt zu bekommen dafür kann man es absetzen.

"Wir sind Apple. Wir tragen keine Anzüge. Wir besitzen nicht einmal Anzüge."
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