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Hausdurchsuchung heute morgen bei mir von der Kripo!
#1
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Hallo zusammen!
Ich habe anfang November 2010 ein iPhone 4 bei "Kleinanzeigen eBay" gekauft! Soweit so gut!

Heute morgen klingelte die kripo an meiner Tür mit einem Durchsuchungsbefehl! Das iPhone 4 wurde als Geklaut gemeldet! Leider stimmte imei nicht überein, da ich letzte Woche das iphone gewechselt hatte bei Apple, da mein Home Button gezickt hatte! Deswegen auch austauschgerät!

Auf jedenfall habe ich denen gesagt, dass ich das Handy von da und da habe!
Hatte mir von dem Verkäufer damals Nr Rechnung erstellen lassen mit Name und Adresse! Bin wohl auf hehlerware reingefallen! Das jetzige iPhone haben sie aber nicht mitgenommen, da es ja ein anderes ist! Auf jedenfall ermittelt nun die Staatsanwaltschaft gegen mich!

Was habe ich zu befürchten?

P.s: habe eben nochmal einen Anruf von der Kripo bekommen, dass ich das jetzige Handy auch abgeben muss, bis ein Brief kommt! Wenigstens habe ich nun noch Zeit, um ein Backup zu machen! Sowas ist doch scheiße!

Mit welchen Konsequenzen habe ich zu rechnen?

Lg

- iPhone 6 SpaceGrey, 64GB, iOS 10.2 - yalu102b7 -
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#2

Da du wie gesagt auf hehlerware reingefallen bist kann ich mir kaum vorstellen dass du da irgendeinen Ärger bekommst...
Wobei ich es schon ungewöhnlich finde dass die für ein gerät so einen Aufstand machen...
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#3

Laut Durchsuchungsbefehl wurde ein dhl Container aufgebrochen! Also nicht nur ein iphone!

- iPhone 6 SpaceGrey, 64GB, iOS 10.2 - yalu102b7 -
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#4

Ich würde mir einen Anwalt nehmen.... Und das aktuelle iPhone würde ich behalten - das hast Du schliesslich legal von Apple bekommen...
Wobei es schon seltsam ist, dass Apple ein anscheinend als gestohlen gemeldetes iPhoen auf Garantie tauscht....
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#5

Ja das habe ich mich auch gefragt, warum Apple das Handy getauscht hat! Aber ich sehe das doch nicht falsch?! Das angeblich gestohlene Handy habe ich nicht mehr! Ich habe ein komplett anderes mit anderer imei und sn

- iPhone 6 SpaceGrey, 64GB, iOS 10.2 - yalu102b7 -
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#6

Tja, dann passt deine Signatur ja leider nicht mehr...
Mein Beileid!
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#7

(23.02.2011, 14:45)yanniks schrieb:  Tja, dann passt deine Signatur ja leider nicht mehr...
Mein Beileid!
Auf solche dummen Kommentare kann ich getrost verzichten! Und noch habe ich MEIN iPhone!!!

- iPhone 6 SpaceGrey, 64GB, iOS 10.2 - yalu102b7 -
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#8

Sorry, habe es nicht so gemeint. Ich hoffe, das sich die Geschichte schnell klärt.
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#9

Ich kann mich nur wiederholen... Nimm dir einen Anwalt.....
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#10

nimm dirnur zu deiner sicherheit nen anwalt.
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#11

Ich warte erstmal auf post! Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob meine Aussagen glaubwürdig rüber kamen oder nicht!

- iPhone 6 SpaceGrey, 64GB, iOS 10.2 - yalu102b7 -
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#12

Wie dumm ist das denn? Ein komplett anderes Gerät und trotzdem soll man es abgeben? Wegen Beweismaterial verstehe ich ja, aber das jetzige Gerät hat doch gar nichts mehr mit dem Fall zu tun. Sollen die sich an Apple wenden. Das andere iPhone wird sicher schon zerlegt worden sein. Smiley

Sachen gibt es, bei sowas ist man als Beschuldigter immer am Arsch. Selbst wenn man nicht schuld ist, wird man geschädigt.
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#13

@gado:

Werde auch wahrscheinlich mein iPhone nicht abgeben! Wie du schon gesagt hast, das ist ein ganz anderes iPhone, was mit dem Fall NICHTS zutun hat!

- iPhone 6 SpaceGrey, 64GB, iOS 10.2 - yalu102b7 -
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#14

Nach § 935 BGB kann an einer gestohlenen Sache kein gutgläubiger Erwerb erfolgen. Daher ist man in dem Fall auch nicht Eigentümer des Gerätes geworden.
Der Herausgabeanspruch besteht insoweit also.

Fehlt noch die Unterscheidung zwischen berechtigter Besitz / Eigentum.
Da aufgrund des vorangegangen Diebstahls der Ware kein wirksamer Kaufvertrag vorliegt, kann auch kein berechtigter Besitz vorliegen.

Die Voraussetzungen zur Herausgabe nach § 985 BGB liegen also vor. Vodafone ist weiterhin Eigentümer geblieben und du kein Recht zum Besitz (unmittelbare Verfügungsgewalt, faktische Sachherrschaft).

Und da wirkt nach meiner Auslegung auch nicht der Tausch des Gerätes hinein, denn den Anspruch auf Garantie-/Gewährleistungsbestandteile wäre aufgrund des nicht rechtmäßigen Besitz/Eigentum gar nicht zu gewähren gewesen.

Fazit: Nimm dir einen Syndikus und lass dich wirksam beraten.

MfG
Jack
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#15

Du bist doch aber nur durch den Tausch eines Geräts, welches Dir nicht gehört, an das derzeitige gekommen. Du hast also auf das derzeitige genau so wenig Anspruch, es gehört dem ursprünglichen Besitzer.

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#16

Ja und was ist mit dem Geld, was ich bezahlt habe?

Das Geld ist dann auch wohl futsch, wie ich das verstehe oder wie?

- iPhone 6 SpaceGrey, 64GB, iOS 10.2 - yalu102b7 -
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#17

hmmmmmmmmmmmmm
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#18

@Jack:

Trotz Diebstahls ist der Kaufvertrag natürlich wirksam. Ob dem Verkäufer die Sache gehört ist für die Wirksamkeit des Kaufvertrags wurscht. Eigentümer wurde er aber wegen §935 tatsächlich nicht.

Dieser Fall ist aber juristisch wirklich hoch interessant, da die ursprüngliche Sache inzwischen bei Apple ist. Da nun aber das Austauschgerät an die Stelle des urspünglichen iPhones getreten ist und quasi das Surrogat darstellt, könnte man durchaus trotzdem über einen Herausgabeanspruch nachdenken.

Was die Hehlerei Sache angeht: Ob du dich der Hehlerei strafbar gemacht hast kommt auf die Umstände des Einzelfalls an. Die Frage, welche hier wirklich entscheidend sein wird ist dein Vorsatz. Das es Hehlerware ist wusstest du natürlich nicht. Allerdings gibt es Urteile die besagen, dass der Käufer bei einer ebay Auktion quasi immer damit rechnen muss Hehlerware zu bekommen. Sowas nennt man dann juristisch bedingten Vorsatz. Somit wäre § 259 StGB erfüllt.

Ich würde aber auf jeden Fall auch mit dem Verkäufer in Kontakt treten und den Kaufvertrag anfechten und ihn - wenn er es nicht freiwillig tut, wovon ich ausgehe - auf Rückzahlung des Kaufpreises verklagen und auch Schadensersatz für den Neukauf fordern.

Insgesamt bist du gut beraten wenn du einen Anwalt nimmst.
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#19

@ratio:

Die Kripo meinte wies nochmal ausdrücklich darauf hin, dass ich keinen Kontakt zum Verkäufer suchen soll. Wie schon gesagt, warte ich erstmal ab, was in dem Brief steht!

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#20

Richtig. Das Austauschgerät tritt an die Stelle der gestohlenen Ware oder es wird eine Rückanwicklung veranlasst, was aber auf Grund der Umstände unsinnig wäre, Fakt ist, das Du es abgeben musst. Den Kaufpreis musst Du Dir beim Verkäufer einklagen, was oftmals aber wenig Aussicht auf Erfolg hat.

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