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10.03.2011, 13:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.03.2011, 13:09 von
Pokora.)
Hallo,
möchte mir ein iPhone von einem Kumpel kaufen. Ich habe folgende Daten:
Garantietausch / Neues Gerät bekommen am: 17.02.2010
Originales Kaufdatum: 18.11.2009
Es wurde angeblich mit Garantie von 2 Jahren erworben, Garantietausch war angebllich bei Saturn.
Wie ist das nun wegen Garantie? Oder ist das von T-Mobile weils ein Vertragshandy ist?
Beste Grüße
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10.03.2011, 13:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.03.2011, 13:15 von
dweal.)
Malzeit...
Wegen der Garantie brauchst du dir keine Sorgen machen, die haben alle Iphones...
Weiter unten schreibst du etwas von "Vertragshandy"
Falls es eins ist ist es wahrscheinlich gelockt auf einen bestimmten Provider (wahrsch. T-Mobile)
Hatte ich noch vergessen :
Wenn es mit Garantie vor zwei Jahren erworben wurde, ist diese mittlerweile eh abgelaufen....
Hoffe ich konnte helfen
Dweal
also:
wenn dein Kumpel keine Garantieverlängerung abgeschlossen hat ist das eine Jahr rum. Darauf deutet die Garantie von zwei Jahren hin. Würd ich mal nachfragen was er genau meint, nicht das er Garantie und Gewährleistung verwechselt.
Garantie gibt es vom Hersteller und die beträgt beim iPhone immer 1 Jahr, ganz egal, wo es gekauft wurde. Vom Händler gibt es die 2-jährige Gewährleistungsfrist.
du kannst die Garantie beim iPhone über den ACPP aber auf zwei Jahre verlängern.
denkst du er hat eine Zusatzgarantie bei Saturn abgeschlossen oder wie soll ich dein Post verstehen?
Mensch, das erste Jahr Garantie ist bei Apple, das 2. (Gewährleistung) bei Saturn.
Dann lese mal meine alle! Und Du wirst sehen, das ich hier versuche klar zu machen, das Apple nur 1 Jahr Garantie gibt, und das zweite Jahr beim Händler ist (Gewährleistung)!
Aber ich denke, das hast Du nun verstanden?
du denkst auch ich bin bekloppt.
Ich denke auch, dass dies inzwischen dem Threadsteller klar sein dürfte. Ich habe lediglich gesagt, dass auch eine GarantieVERLÄNGERUNG um ein Jahr im Raum stehen könnte aufgrund des Ausgangspostings. Ich unterstelle dem Threadsteller nicht gleich, dass er den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht kennt.
Zudem ist deine Aussage, auch nicht ganz korrekt. Du kannst auch im ersten Jahr, unabhängig von der Garantie, Gewährleistung beim Händler geltend machen. In den ersten sechs Monaten ist das sogar teilweise besser.
Aber lassen wir das nun. Ich gehe mal davon aus die Frage des Threadstellers sollte nun zur genüge beantwortet sein.