Alles korrekt . Nur bei Apple machst du Garantie geltend, keine Gewährleistung. Gewährleistung musst du beim Verkäufer geltend machen. Wenn Apple mal der Verkäufer ist müssten sie dir auf deinen Wunsch hin auch ein Neugerät zukommen lassen.
Zu deinem Auto Beispiel: hier greift die Unverhältnismäßigkeit nach §439 III BGB. Bei Geräten wie einem iPhone greift diese Verweigerungsklausel in der Regel nicht. Zudem muss sich ein Händler ausdrücklich darauf berufen.
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Refurbs der 3er Serie fangen mit 5 an, die 4er mit 7 (Seriennummerm).
Habe auch mein 2. Refurb und das ist 1A.
Es ist imho nicht eindeutig erkennbar, ob das Refurb auch ein repariertes ist, da Apple scheinbar auch neue als Refurbs zurückgelegt haben konnte. Angeblich hat es aber scheinbar auch Tefurbs mit 8 am Anfang gegeben. Gerade bei der Einführung gab es angeblich nicht genügend Refurbs.
In der Regel wird es aber so sein, dass man ein Refurb als Austauschgerät bekommt.
Zum Garantie / Gewährleistungsthema sag ich diesmal nix, darüber wurde hier im Gorum schon des Öfteren diskutiert und leider ist es auch nach Jahren der eindeutigen Rechtslage so, dass die Meisten immer noch keine Ahnung davon haben (was auf Grund diverser Mythen und Sagen ala neuem EU Recht (siehe eBucht) auch halbwegs nachvollziehbar ist).