Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Navi App nach Update futsch!
#1

Folgendes ist passiert:

Ich habe bei ebay ein gebrauchtes Ip4 mit installierter Navigon App verkauft. Hatte vorher alle Daten gelöscht und die 4.3.2. aufgespielt.
Ip4 kam auch wohlbhalten beim neuen Besitzer an und er schrieb auch das alles okay sei, Navigon funzt alles schick.
Was macht jedoch der Käufer?
Na klar, er macht nen Update, weil er es ja auf seinen Namen aktivieren möchte, haut die 4.3.3. rauf und? Klar, die Navigon App iss weg. Logischerweise, da ja über meinen Account gekauft und installiert.
Jetzt schreibt er mir er hätte gerne die App wieder, er hätte ja auch das Ip4 damit erworben und es liegt ja jetzt auch ein ganz klarer Sachmangel vor! Meine Frage: Ist das so??? Denn eigentlich bin ich der Meinung das ich an dieser Stelle raus aus der Nummer bin. Er hat ein gebrauchtes Gerät mit installierter App erhalten, das hat er mir auch bestätigt. Alles funktionierte einwandfrei. Bin ich nach dem Updaten als Verkäufer immer noch für diese App "verantwortlich"??? Er will jetzt von mir meinen Account Zugang um das App neu zu laden. Das kommt natürlich NICHT in Frage. Hallo??? Ich hatte ihm jedoch angeboten das Gerät zurück zu senden um ihn die Software/App wieder aufzuspielen. Aber dann ist es ja wieder nicht auf seinen Namen angemeldet. Das will er natürlich auch nicht. Jetzt kommt er mir schon mit Paragaphen und Anwalt etc. Eigenlich bin ich (noch) entspannt. Wie seht Ihr die Sache, muß ich mir Sorgen machen???

Danke vorab für Eure Hilfe!!!
Zitieren
#2

dein threadtitel ist...hmm....sche***
änder den mal in einen aussagekräftigen titel!

generell würd ich sagen, du kannst glaub ich nicht das navigon weiterverkaufen bzw an einen anderen user übertragen. das wäre somit dein fehler.
ich würde ihm anbieten, etwas von der kohle zurückzuzahlen, natürlich nicht den gesamten navigon-wert!
Zitieren
#3

1. Gib Deinem Thread durch das editieren des ersten Beitrags eine Aussagekräftige Überschrift. In einem Forum suchen schließlich 99% der Thread-Ersteller Hifle!

2. Hattest Du weder das Recht das Gerät mit aufgespielter Software zu verkaufen, noch dem Käufer diese erneut einzuspielen. Falls Deine Zustandsbeschreibung eine dauerhafte Nutzungsmöglichkeit vortäuschen sollte, solltest Du wenigstens so fair sein und ihm einen iTunes-Gutschein in entsprechender Höhe zukommen zu lassen.

-> Anmeldung zum Test der iOS 9-Betas bitte per PM <-
Zitieren
#4

Ne so ein schmarn.
Ich mein wenn ich einen Computer kaufe und ein anderes Betriebsystem aufspiele (Windows --> Linux) um somit kein office mehr habe, kann ich ja auch nicht sagen: Hey will umsonst den orginalzustand.
Der Typ ist selbst schuld, außerdem wie gesagt du darfst keine Programme weiterverkaufen.
Zitieren
#5

Der Käufer ist nicht Schuld, da er das Gerät ja ohne Synchronisierung nicht als solches nutzen kann und der Threadersteller ihn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in der Verkaufsbeschreibung NICHT auf diesen Zustand hingewiesen hat. Es wurde ein Gerät mit Programmen verkauft, diese gehöre also eindeutig zum Gerät, was ja hier nicht der Fall ist.

-> Anmeldung zum Test der iOS 9-Betas bitte per PM <-
Zitieren
#6

Als Anwalt des Käufers würde ich ihm zur Klage raten. Er hat beste Ausscihten auf Erfolg.
Zitieren
#7

Aber wenn ich als Käufer das System verändere (also update) kann doch der Verkäufer nix dafür.
Siehe jailbreak und Garantie Apple (sofern ich's mit jailbrake einsende)
Zitieren
#8

Der Verkäufer hat aber gesagt, die Navi App wird mitverkauft, da hat doch ein Update nichts mit zu tun.

Die App war laut Beschreibung Teil der verkauften Ware.
Zitieren
#9

Kommt auf den Verkaufstext an.
Theoretisch hat er einen Anspruch auf das App, wenn iPhone mit Navigon-App verkauft wurden.
Da das über den Account nicht geht, müßte er dann das App bezahlt bekommen.
Dafür gibt es die Möglichkeit über eine Schenkung über iTunes.

Viele versuchen mit Apps, welche auf dem iPhone dazu sind, mehr Geld zu bekommen.
Das ist eben ohne dem Hinweis auf dem Verlust beim sync nicht richtig.
Und ohne sync ist das iPhone nicht wirklich zu gebrauchen.
Zitieren
#10

sportice soll froh sein, dass da nicht noch mehr kommt. Er hat ein Gerät mit unlizenzierter Software verkauft. Wie kann man sowas auch noch über Ebay machen?

Schenk ihm die App einfach über iTunes um weiteren Ärger aus dem Weg zu gehen. Wenn der Käufer es drauf anlegt, ziehst du auf jeden Fall den kürzeren, wenn du dann nicht noch ein dran kriegst, wegen Navigon.
Zitat:Ich mein wenn ich einen Computer kaufe und ein anderes Betriebsystem aufspiele (Windows --> Linux) um somit kein office mehr habe, kann ich ja auch nicht sagen: Hey will umsonst den orginalzustand.
Schlechtes Beispiel, mein Beispiel, was jetzt kommt ist besser, aber auch nicht wirklich gut.

Du hast jetzt einen PC mit einem Windows drauf, welches mit deinem Key aktiviert wurde. Nun verkaufst du den PC mit Windows, aber ohne Key. Sagst davon aber nichts, dann kann der Käufer davon ausgehen, dass die Windows Version legal ist. Spätestens, wenn er seinen Rechner neu aufsetzt, hat er das Problem, dass er dieses Windows nicht mehr nutzen kann, obwohl er dafür bezahlt hat. Da ist der Käufer aber im Recht.
Zitieren
#11

Hab mich nach langem Hin&Her mit dem Käufer auf ne Rückzahlung meinerseits in Höhe von 50,- € geeinigt. Somit ist die Sache vom Tisch und ich um ne Erfahrung reicher... ;o(
Zitieren
#12

Das ist doch ein Wort, so seid ihr wenigstens schnell und sauber aus der Sache raus gekommen.Beim nächsten Verkauf solltest Du dann auf solche Angaben verzichten.

-> Anmeldung zum Test der iOS 9-Betas bitte per PM <-
Zitieren
#13

Passiert mir auch nicht noch einmal!
Zitieren
#14

Sehr gute Entscheidung, Respekt.
Zitieren
#15

Ich scheine wohl letztes Jahr mal wieder zu blöd gewesen zu sein. Mein 3G habe ich über Ebay gekauft, auch hier war im Verkaufstext u.a. als Bestandteil navigon aufgeführt. Das war natürlich nach der ersten Synch weg. Damals bin ich dann auf der Suche nach dem Warum auf das Forum hier gestossen. Ich bin allerdings überhaupt nicht auf die Idee gekommen von Verkäufer eine Entschädigung einzufordern. Gruebel
Zitieren




Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste