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[Gelöst] iphone 4 verkauft, propleme
#1

Hallo.
Hab mein iphone 4 in weiß verkauft bei willhaben.
Er hat mir das geld überwießen und ich wie ausgmacht versendet.
er hat mich gefragt, wegen dem baseband, es war 06.85.00(weeiß nicht genau) aufjedenfall war das baseband zu unlocken, ich hab dann mein iphone auf die neuste version hergestellt, um alle meine daten zu löschen. ihm geschickt.
jetzt behauptet er das das sich das baseband verändert hat. ich wusst das mit dem update nicht.
Er will es mir zurück schicken, was ich aber nicht will. Ich wusst das nicht wenn man wiederherstellt, das sich das baseband ändert.
Wer ist da jetzt im Recht?
Ich will es nicht zurücknehmen, da ich mir schon ein anderes telefon gekauft habe.
viel dank im voraus.
mfg
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#2

Du hast etwas angeboten, was du nicht hattest. Der Käufer ist da im Recht.
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#3

(15.05.2011, 20:27)gado schrieb:  Du hast etwas angeboten, was du nicht hattest. Der Käufer ist da im Recht.
was heißt was ich nicht halte. ich habe das nicht vorsätzlich getan.
außerdem haben wir das mit dem baseband nur per telefon besprochen.
mein onkel ist anwalt und meint, ich wäre im recht, da er nämlich keine beweise hat.

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#4

Jap der Käufer. Ist völlig Banane ob du das wusstest oder nicht.

Wenn er das mit dem Baseband natürlich nicht belegen kann hast du Glück. Er hat zwar recht, bekommt aber kein recht wegen fehlenden beweisen.
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#5

Dein Onkel ist Anwalt und du fragst dann hier?

Wenn es per Telefon war, hast du nichts zu befürchten. Trotzdem bist du nicht im Recht, da auch mündliche Vereinbarungen rechtlich bindend sind. Ne ziemlich miese Aktion von dir. Unwissenheit hin oder her.
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#6

(15.05.2011, 20:32)Ratio schrieb:  Jap der Käufer. Ist völlig Banane ob du das wusstest oder nicht.

hast du meinen oberen beitrag gelesen?Smiley
ja egal. er soll es mir zurück schicken. kann geschlossen werden.
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#7

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Du hast ein unlock-fähiges Baseband angeboten, dass das iPhone dann aber doch nicht hatte.
Somit ist der Käufer im Recht.
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#8

Ob, was bewiesen werden kann und, ob man recht hat, sind zwei Paar Schuhe. Du bist nicht im Recht, aber er kann dir nichts beweisen.

Ein schlechtes Gewissen, wäre das Mindeste.

Ich mache das dann hier dann zu, da der TS das Thema als erledigt ansieht.
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#9

(15.05.2011, 20:35)Alex78 schrieb:  Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Du hast ein unlock-fähiges Baseband angeboten, dass das iPhone dann aber doch nicht hatte.
Somit ist der Käufer im Recht.
Er schickt es mir zurück, will keine propleme. trotzdem danke.
mfg
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#10

(15.05.2011, 20:20)Baluuu schrieb:  ...mein iphone 4 in weiß ... aufjedenfall war das baseband zu unlocken, ...

(15.05.2011, 20:32)Baluuu schrieb:  außerdem haben wir das mit dem baseband nur per telefon besprochen.
mein onkel ist anwalt und meint, ich wäre im recht, da er nämlich keine beweise hat.

(15.05.2011, 20:32)Ratio schrieb:  Wenn er das mit dem Baseband natürlich nicht belegen kann hast du Glück. Er hat zwar recht, bekommt aber kein recht wegen fehlenden beweisen.

Dein Onkel mag Anwalt sein, aber von iPhones hat er offensichtlich keine Ahnung. Das weiße iPhone 4 gibt es erst seit einigen Wochen, es kann also nie ein Baseband gehabt haben, das man hätte unlocken können!!!!

Da stellt sich die Frage, wer was beweisen kann, überhaupt nicht.
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