(29.08.2011, 23:22)Xenia schrieb: Zudem sind Spenden im Gegensatz zu Einkommen steuerfrei.
Mindestens in Deutschland nicht.
Nur weil man eine Einnahme "Spende" nennt, ist sie nicht gleich steuerfrei. Ginge das, würden Werkstätten ihre Dienstleistung gegen eine "Spende" tätigen *gg*
Ein kurzer Auszug:
Zitat:Nicht abzugsfähige „Spenden“ [Bearbeiten]
In der Umgangssprache werden auch freiwillige Zahlungen von Privatpersonen z. B. für Freeware oder Donationware oder für kleinere Dienstleistungen als Spende bezeichnet. Hierbei handelt es sich aber um Zahlungen für tatsächlich z. B. per Download erfolgte Lieferungen oder Dienstleistungen. Die Leistungen sind deshalb für den Zahler keine Spende, die steuerlich abzugsfähig wäre. Für den Zahlungsempfänger sind sie Betriebseinnahme. Wenn aus diesen Einnahmen nach Abzug der Kosten ein Gewinn entsteht, ist dieser zu versteuern. Je nach Art der Lieferung oder Leistungen ist ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit anzumelden. Für einen Vorsteuerabzugsberechtigten Zahlungsempfänger ist die Zahlung ein Bruttobetrag, von dem die darin enthaltene Umsatzsteuer abgeführt werden muss.
Zusätzlich gibt es insbesondere im Internet inzwischen immer mehr Möglichkeiten, Geld an Hilfsorganisationen zu spenden, die nicht von deutschen Finanzämtern als gemeinnützig anerkannt sind, weil sie beispielsweise ihren Sitz im Ausland haben. Auch in diesem Fall handelt es sich im steuerrechtlichen Sinne nicht um "Spenden", sondern um "Schenkungen".
Quelle
Ich kenne Fälle, wo private Leute in Annoncen um "Spenden" baten, sie auch erhielten und kurz danach erhielten sie außerdem noch Post von der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen Spendenbetrugs, die steuerrechtliche Geschichte kommt dann vom Finanzamt danach.
Eine Spende setzt eine gewisse "Bedürftigkeit" voraus, außerdem sollte der Zweck für den Spendenempfang gemeinnützig und förderungsbedürftig sein - das muss man erstmal entsprechend prüfen lassen, bevor man "Spenden" einnimmt.
Übrigens, ein e.V. muss seine Einnahmen entsprechend Einnahme-/Ausgaberechnung auch versteuern, soweit ich ich weiß zu 30% (ist er umsatzsteuervorabzugsberechtigt, fällt auch noch das Gegenrechnen und ggf. das Abführen der Umsatzsteuer dazu).
Als einfache Person würde ich mir das mehrfach überlegen, ob, wie und wo ich "Spenden" einnehme und diese dann auch noch nicht versteuere bzw. nicht beim zu versteuernden Einkommen angebe.
Zum eigentlichen Thema.
Der Typ hat normal gehandelt - jeder hat seinen Preis. Dass er nicht über Zahlungen seitens Apple redet, ist ja wohl klar.
Abgesehen davon ist er nach dem Praktikum bei Apple in Bezug auf Hacks gegen Appleprodukte absolut gelähmt - das ist mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit via Praktikumsvertrag geregelt. Wird der Vertrag richtig "gut" verfasst, dürfte er sogar Schwierigkeiten haben, bei einem direkt konkurrierenden Unternehmen arbeiten zu dürfen.
Ob der Preis ist, dass er direkt Geldmittel erhält oder vielleicht im Gegenzug zum Praktikum eine Strafanzeige/Schadenersatzforderung fallen gelassen wird, ist nebensächlich.
Kurz gesagt, Apple hat einen "Feind" kaltgestellt, er wird in irgendeiner Weise sehr nennenswerte Vorteile genießen und alle sind glücklich.
Die "Lücke", die er in der Jaibreak-Szene hinterlässt, wird bestimmt bald durch einen anderen begabten Menschen geschlossen werden.
Arroganz konnte ich in seinen Aussagen nicht erkennen, ein gesundes Selbstbewusstsein schon - das hat er sich aber auch verdient.