Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Knöllchen vom Falschparken einfach wegschmeißen?
#1

Hallo Leute,

wenn ich normalerweise falsch parke bekomme ich ja ein Knöllchen an die Windschutzscheibe und irgendwann mal per Post die Rechnung dafür und darf bezahlen. So kenne ich das zumindest nur...

Jetzt hatte ich aber in einer anderen Stadt ein Knöllchen an der Scheibe mit Überweisungsträger dran und Betrag ect. Das soll ich innerhalb einer Woche bezahlen.

Kann ich den nicht einfach wegschmeißen? Den Zettel kann ja auch der Wind weggepustet haben ect.

Was sagt ihr dazu? Solange ich per Post nichts bekomme muss ich den Kram doch auch nicht bezahlen, oder?

MfG
Zitieren
#2

Das KFZ Kennzeichen wurde auch maschinell erfasst. Wenn Du nicht bezahlst ( warum auch immer ), dann wirst Du erneut angeschrieben.
Zitieren
#3

Warum schmeißt du den Zettel denn überhaupt weg ? Ich würde entweder mit dem Überweisungsträger bezazhlen oder besser per Homebanking, wie auch immer, weil angeschrieben wirste so oder so Biggrin Die Wahrscheinlichkeit, daß gerade dein Knöllchen nicht nachverfolgt wird, ist sehr gering vor allem bei den klammen Gemeindekassen ^^.
Geahndet wird da aber nix wenn du das wegwirfst, weil kann ja auch irgendein Spaßvogel geklaut haben oder Regen zerflettern usw., das Teil ist ja nur als Hinweis gedacht, daß du was falsch gemacht hast und du den Betrag X demnächst zahlen mußt.
Zitieren
#4

(02.11.2011, 15:02)Maxiklin schrieb:  ...
Geahndet wird da aber nix wenn du das wegwirfst, weil kann ja auch irgendein Spaßvogel geklaut haben oder Regen zerflettern usw., das Teil ist ja nur als Hinweis gedacht, daß du was falsch gemacht hast und du den Betrag X demnächst zahlen mußt.

So kenne ich das ja auch, erst ein Hinweis und dann kommt der Brief mit Betrag X...
Habe jetzt aber schon eine Frist von einer Woche das zu bezahlen... Und so schnell wird hier kein Brief ins Haus flattern.
Mich nervt es einfach nur wofür die einen alles abkassieren wollen...
Mein vorderes Rad war noch eingeschlagen und dadurch etwas auf dem Gehweg. Das macht hier 15€ für Parken auf dem Gehweg... Die spinnen doch

Zitieren
#5

Hi,
Es kann dir aber auch eventuell ein Anderer das Knöllchen an die Scheibe gehangen haben.
Das würde bedeuten, dass du dann sein Knöllchen bezahlst( nur wenn kein Nummernschild auf der Knolle). Es kann aber auch sein, dass dem Knöllchen nicht nachgegangen wird, da der Aufeand zu groß ist.

Blsckei
Zitieren
#6

Natürlich kannst du jetzt die Frist verstreichen lassen und erstmal abwarten ob was passiert. Im schlimmsten Fall erhälst du ein Schreiben mit der Aufforderung zur Zahlung. Wenn du "Glück" hast, passiert auch gar nix. (Verhältnis Aufwand/Ertrag)
Zitieren
#7

Das mit der Woche ist hier in PB und BI auch normal. Einfach warten, bekommst dann eine kostenlose Mahnung. Kannst dann immer noch zahlen.
Zitieren
#8

Zitat:Lehnt der Betroffene eine Verwarnung ab oder zahlt er den Betrag nicht innerhalb der vorgeschriebenen Wochenfrist, wird über den Vorwurf der Ordnungswidrigkeit im Rahmen eines förmlichen Bußgeldverfahrens entschieden. Es wird dann in der Regel ein Bußgeldbescheid erlassen, der zusätzlich mit Gebühren und Auslagen verbunden ist. Bei Halt- und Parkverstößen (im ruhenden Verkehr), bei denen der Fahrzeugführer (Täter) nicht ermittelt werden kann, besteht auch eine Kostentragungspflicht für den Kfz-Halter nach § 25 a StVG (Halterhaftung). Mit der vollständigen und fristgerechten Zahlung des Verwarnungsgeldes ist die Verwarnung wirksam und das Verfahren abgeschlossen. Sie kann nachträglich nicht mehr unter den rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten durch die Verwaltungsbehörde oder die Gerichtsbarkeit überprüft werden.

Quelle: https://secure.wikimedia.org/wikipedia/d...ng_(Recht)

Ist halt die Frage, wie tolerant, die sind.
Zitieren
#9

Die Wochenfrist zählt für das Schreiben, welches du über den Postweg bekommst.
Zitieren
#10

Laut hutzi20 steht am Strafzettel, dass er diesen innerhalb einer Woche zu bezahlen hat und dann noch mit Erlagschein. Ich sehe daher keinen Grund zu warten.
Zitieren
#11

Ja und ich habe dir gerade gesagt, dass diese Woche erst mit dem Brief zählt. Alles andere ist auch Schwachsinn. Habe auch schonmal ein Knöllchen für mein Motorrad bekommen. Das wurde einfach vorne auf den Lenker am Tacho gelegt. Wenn das nicht im Sommer und windstill gewesen wäre, dann hätte ich nichts mitbekommen. Das wäre auch sicherlich nicht okay mir dann noch Extragebühren zu berechnen. Ist mir auch noch nie passiert und diverse Seiten schreiben auch, dass die Frist erst mit dem Brief zählt. Wahrscheinlich ist es einfach für die Stadt günstiger, wenn du es direkt mit dem Knöllchen zahlst, deswegen diese "Frist".
Zitieren
#12

Hab gerade gesehen, dass die Strafzettel in Deutschland nicht wetterfest sind. Gut, das erklärt einiges.
Zitieren
#13

selbst der erste Brief "kann verloren gehen" ohne dass man zusätzliche Gebühre zahlen muss, wird ja nicht per Einschreiben verschickt. Beim 2. sollte man aber definitiv zahlen dann wird es unglaubwürdig.

"Wir sind Apple. Wir tragen keine Anzüge. Wir besitzen nicht einmal Anzüge."
Zitieren
#14

(02.11.2011, 15:11)hutzi20 schrieb:  Mein vorderes Rad war noch eingeschlagen und dadurch etwas auf dem Gehweg. Das macht hier 15€ für Parken auf dem Gehweg...


bei sowas würd ich mir mühe machen und mal bei der gemeinde nachfragen wie leer deren kasse wirklich ist. *roll*

:-)
Zitieren
#15

Also bei uns hier in Stgt.
ist es SO.

Du bekommst einen Ausdruck auf ThermoPapier mit dem Vermerkt Verwarnung beim Falschparken (ausser behinderten parkplatz natürlich da teurer wenn net sogar Abschlepp) innerhalb einer Woche zu bezahlen,

meist ist das bei mir 5€
mit dem Vermerk wenn ich nicht einer Woche bezahle Folgt ein schreiben in dem es 15€ sein werden



meist nehm ich mir nur kein "Ticket" weil ich zu 80% umsonst parke weil einfach keine Politesse kommt Biggrin

oder mit dem Verwarner der Politesse bin ich billiger als mit einem offiziellen Ticket xD
Zitieren
#16

Ohne dem Threadersteller was Böses zu wollen, aber :

Warum sieht man nicht einfach ein, dass man Was falsch gemacht hat und bezahlt das Ganze ?

Der Gehweg ist klar definiert und wenn du halt mit einem Teil deines Reifens drauf stehst, weil das Rad eingeschlagen ist, dann "missachtest" du die Vorschriften und verdienst ein Verwarngeld, Bußgeld oder wie man es auch nennen mag.....

Ist zwar vielleicht ein blödes Beispiel, aber in der F1 bekommst du auch eine Strafe, wenn du beim Rausfahren aus der Boxengasse die weiße Linie überfährst.....egal ob nur mit 1cm oder mit dem ganzen Auto Zwinkern Ist eine klare Regel, die vielleicht blödsinnig ist, aber wo fängt Toleranz an und wo hört sie auf ? Dann wäre ja Jeder der reinen Willkür der "Vollzugsbeamten" ausgesetzt Zwinkern
Zitieren
#17

@TE

Ob du nun sofort oder erst in einem Monat bezahlst ist doch egal. Bezahlen musst du so und so. Ob 5€ oder 500€, du kannst dir sicher sein dass jeder Betrag geahndet wird.
Zitieren




Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste